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03.12.09
13:51 Uhr
SPD

Birgit Herdejürgen: HSH Vorstandsvergütungen: CDU-Argumentation unredlich

Presseinformation der SPD-Landtagsfraktion
Kiel, 03.12.2009, Nr.: 290/2009


Birgit Herdejürgen
HSH Vorstandsvergütungen: CDU-Argumentation unredlich
Zur Berichterstattung über plötzlich doch wieder erlaubte Manager-Boni sagt die fi- nanzpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Birgit Herdejürgen:
Mag sein, dass Herr Kopper, Aufsichtsratsvorsitzender der HSH Nordbank, Recht hat, wenn er behauptet, er halte sich „pedantisch an die Auflagen“. Aber auch noch so pe- dantisches Heruminterpretieren an den beschlossenen Wortlauten ändert nichts daran: Der Landtag wollte eine Deckelung auf 500.000 Euro, und zwar, wie Herr Kubicki, FDP, so schön formulierte, „all inclusive“. Das ist in den Landtagssitzungen überdeut- lich geworden, das wurde im Finanzausschuss immer wieder betont, und das haben alle Fraktionen außer der CDU im November bekräftigt. Hier haben CDU und FDP of- fensichtlich einen millionenschweren Dissens. Die Landesregierung hat den Willen des Parlaments umzusetzen.
Mit Carstensens Einverständnis vereinbart die Bank nun Vergütungen, die das Gehalt eines Vorstandsmitglieds bereits dann verdoppeln, wenn dieses lediglich sein Jahres- ziel erreicht hat. Das ist unglaublich und das hätte es mit der SPD nicht gegeben.
Es gibt einen Unterschied zwischen Rechtsverbindlichkeit und deutlich geäußertem Willen des Parlamentes. Unsere Aussagen sind und waren deutlich:
1. keine Abfindungen und Halteprämien, 2. keine zusätzlichen Leistungen, mögen sie noch so „üblich“ sein, 3. Boni allerfrühestens dann, wenn das Land Schleswig-Holstein keine Verpflich- tungen aus den gegebenen Garantien mehr zu erfüllen hat.

Anhang: Auszüge aus dem Protokoll der Finanzausschusssitzung vom 3. September 2009 (→ Link zum Protokoll) „Abg. Herdejürgen nimmt auf die Resolution des Landtages Bezug und legt Wert dar- auf, dass die Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder unabhängig von der Frage der Dividendenfähigkeit generell die Summe von 500.000 € nicht überschreiten dürfe.“ (S. 9)



Herausgeber: Landeshaus SPD-Landtagsfraktion Postfach 7121, 24171 Kiel Verantwortlich: Tel: 0431/ 988-1305/1307 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Petra Bräutigam Fax: 0431/ 988-1308 Internet: www.spd.ltsh.de -2-



„Abg. Herdejürgen hält die Begrenzung der Vorstandsgehälter auf 500.000 € für ein Gebot der Verhältnismäßigkeit und erwartet, dass die Obergrenze auch in Zeiten der Dividendenfähigkeit eingehalten werde.“ (S. 13) „Abg. Heinold beantragt, der Finanzausschuss solle die Landesregierung auffordern sicherzustellen, dass die monetäre Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder und an- deren Mitarbeiter der HSH Nordbank AG - einschließlich aller Prämien und Vergütun- gen auch von Tochtergesellschaften der HSH Nordbank AG - den Gesamtbetrag von 500.000 € pro Person und Jahr nicht übersteige, solange die Gesamtdividendenfähig- keit des konsolidierten Konzerns HSH Nordbank (sogenannte Bad Bank und Good Bank) nicht gegeben sei. Es solle ausgeschlossen sein, dass Bonuszahlungen oder variable Vergütungen für vorangegangene Jahre, in denen die Gesamtdividendenfä- higkeit der Bank nicht gegeben sei, im Nachhinein gezahlt würden.“ (S. 10)
Auszug aus dem Plenarprotokoll vom 18. November 2009 (→ Link zum Protokoll) (Abg. Kubicki) „Denn nicht nur für die FDP steht fest, solange die Gesamtdividenden- fähigkeit des konsolidierten Konzerns nicht gegeben ist und es keine nachhaltige Si- cherstellung der Gewinne der zu konsolidierenden Bank gibt, dürfen keine Gesamtver- gütungen über 500.000 € gewährt werden. Ich bringe dazu gleich ein Zitat. (…) Diese Auffassung, die meine Fraktion vertritt, teilt im Grunde genommen auch der Finanz- ausschuss des Landtags, der im September folgenden einstimmigen Beschluss ge- fasst hat - ich zitiere noch einmal -: „Der Finanzausschuss fordert die Landesregierung auf sicherzustellen, dass die monetäre Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder und anderer Mitarbeiter der HSH Nordbank AG - einschließlich aller Prämien und Vergütungen auch von Tochtergesellschaften der HSH Nordbank AG - den Gesamtbetrag von 500.000 € pro Person und Jahr nicht übersteigt, solange die Gesamtdividendenfähigkeit des konsolidierten Konzerns HSH Nordbank (sog. „Bad Bank“ und „Good Bank“) nicht gegeben ist.“ Mein Verständnis dieser Beschlusslage ist, dass damit all-inclusive gemeint war.“ (S. 117)