Nachwahl zum Medienrat der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH)
169/2009 Kiel, 30. November 2009 Nachwahl zum Medienrat der Medienanstalt Hamburg/Schleswig- Holstein (MA HSH) Kiel (SHL) - Nach der Landtagswahl in Schleswig-Holstein sind im Medienrat der MA HSH Plätze frei geworden, da die gleichzeitige Mitgliedschaft im Landtag und im Me- dienrat rechtlich unzulässig ist: Ein Mitglied und ein Ersatzmitglied stehen daher zur Wahl durch den Landtag an. Die Nachwahl erfolgt für den Rest der laufenden Amts- zeit des Medienrates – also bis Ende August 2012. Vorschlagsberechtigt für den Medienrat ist jede gesellschaftlich relevante Gruppe, Organisa- tion oder Vereinigung, die ihren Sitz in Schleswig-Holstein hat. Ausgenommen sind diejeni- gen, die bereits mit einem Mitglied im Medienrat vertreten sind. Der Medienrat besteht laut Medienstaatsvertrag aus 14 Mitgliedern. Sieben Mitglieder und ein Ersatzmitglied werden vom Schleswig-Holsteinischen Landtag gewählt. Die Wahl erfolgt auf fünf Jahre. Der amtierende Medienrat konstituierte sich am 28. August 2007. Interessierte Organisationen richten Ihre Vorschläge bitte bis spätestens 1. März 2010 an den Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtages, - Abteilung 2 - , Postfach 7121, 24171 Kiel. Hinweis: Die Bekanntmachung im Amtsblatt für Schleswig-Holstein (Nr. 48, S. 1262) ist auch online in der Landesrechtsdatenbank unter www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de einseh- bar (Suchbegriffe: "Wahl Medienrat 2009"). Schleswig-Holsteinischer Landtag, Postfach 7121, 24171 Kiel ▪ V.i.S.d.P.: Annette Wiese-Krukowska, awk@landtag.ltsh.de, Tel. 0431 988 - 1116 oder 0160 - 96345209; Fax 0431 988-1119 ▪ www.sh-landtag.de → Presseticker