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19.11.09
18:00 Uhr
SPD

Bernd Schröder zu TOP 3: Startschuss für modernes und praxisgerechtes Landesfischereigesetz

Presseinformation der SPD-Landtagsfraktion

Kiel, 19.11.2009 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuell
TOP 3, Änderung des Landesfischereigesetzes (Drucksache 17/35)

Bernd Schröder:
Startschuss für modernes und praxisgerechtes Landesfischereigesetz

Der vorliegende, unverändert übernommene Entwurf sollte ursprünglich im September eingebracht werden. Durch das überraschende Ende der Koalition mit der CDU war dies nicht mehr möglich. Da zwingender Reformbedarf besteht und wir den Verbänden ein neues Landesfischereigesetz noch in diesem Jahr angekündigt haben, hat sich meine Fraktion entschlossen, die Verantwortung hierfür zu übernehmen und den Ge- setzentwurf heute hier im Plenum einzubringen.
Bedanken möchte ich mich bei meinem Kollegen Klaus Klinckhamer und den beiden sehr kompetenten Referenten Holger Wege von der SPD-Fraktion und Kai Lengjel von der CDU-Fraktion, mit denen wir sehr gut zusammen gearbeitet haben, sowie bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Fischereireferates im Landwirtschaftsministeri- um, die uns juristische und fischereipraktische Fragen stets überzeugend und auch kreativ beantworten konnten.

Schleswig-Holstein ist seit jeher von Wasser geprägt - Nord- und Ostsee, zahlreiche Seen, Flüsse und kleinere Binnengewässer machen den natürlichen Reichtum des Landes aus. Fischfang und Fischaufzucht zählen hierzulande zu den ältesten und wichtigsten Wirtschaftsformen. Es gibt heute in Schleswig-Holstein die Küstenfische- rei in der Ostsee, die Krabbenfischerei und den Frischfischfang in der Nordsee, die Muschelfischerei, die Binnenfischerei, die Nebenerwerbsfischerei und praktisch



Herausgeber: Landeshaus SPD-Landtagsfraktion Postfach 7121, 24171 Kiel Verantwortlich: Tel: 0431/ 988-1305/1307 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Petra Bräutigam Fax: 0431/ 988-1308 Internet: www.spd.ltsh.de -2-



alle Formen der Aquakultur von der klassischen, extensiven Teichwirtschaft bis hin zur hochtechnischen Meerwasserkreislaufanlage. Hinzukommen die etwa 70.000 Sportfi- scher in unserem Land, die überwiegend im Landessportfischerverband organisiert sind. Neben ihrer unmittelbaren Bedeutung für die regionale Wirtschaft ist daher die Fi- scherei auch für den Tourismus von unschätzbarem Wert und benötigt ein moder- nes Landesfischereigesetz als Handlungsgrundlage. In der Bundesrepublik gibt es 4,8 Millionen Sportfischer, die jährlich 6,4 Milliarden Euro umsetzen und damit direkt und indirekt 52.000 Arbeitsplätze sichern. Dazu kommen die Arbeitsplätze und Umsätze in der Berufsfischerei.
Das Landesfischereigesetz wurde zuletzt 1996 grundlegend überarbeitet, da die zuvor im Wesentlichen noch auf dem Jahr 1916 basierende Gesetzesgrundlage den ökologi- schen Anforderungen an eine moderne Fischerei nicht mehr entsprach. Die 1996 ein- geführten neuen Elemente wie die Erstellung von Hegeplänen und die Einführung ei- ner Hegepflicht sowie die Beachtung der ökologischen und tierschutzrechtlichen An- forderungen auf die Fischerei haben sich bewährt und werden im gesellschaftlichen Konsens von allen Beteiligten ausgefüllt. Sie sollen daher im Kern unverändert erhal- ten bleiben.
Anders als die 1996 beschlossene „Revolution“ liegt dem Gedanken des vorliegenden Gesetzentwurfes eine notwendig gewordene Anpassung des Gesetzes im Sinne ei- ner Evolution zugrunde. Die Fraktionen von SPD und CDU hatten sich in der letzten Legislaturperiode entschlossen, die Vorschläge sowohl der Verbände der Fischerei als auch des Naturschutzes frühzeitig zu sondieren und sie gemeinsam zu diskutieren. Andere aus externen Gründen erforderliche Anpassungen des Gesetzes z. B. an die Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie und anderer EU-Verordnungen, an die Neuorganisation im Geschäftsbereich des Ministeriums für Landwirtschaft, Um- welt und ländliche Räume (MLUR) sowie das generelle Bestreben, Vorschriften abzu- bauen, sind gleichfalls in den Entwurf aufgenommen worden. -3-



Beispielhaft möchte ich folgende Änderungsvorschläge erwähnen:
• Erstmalig heben wir z.B. in Naturschutzgebieten ohne Fischerei die Hegepflicht auf und könnten uns bei guten Erfahrungen später weitere Ausnahmen z. B. für Gewässer, die freiwillig fischereilich nicht genutzt werden und sich bereits in ei- nem guten fischereilichen und ökologischen Zustand befinden, vorstellen. • Der Besatz in Küsten- oder offenen Binnengewässern soll künftig nur mit heimischen und nicht gebietsfremden Fischarten zulässig sein. Der bisherige Begriff „regional heimische Tiere“ wird rechtseinheitlich ersetzt. Bislang war der Besatz auch nur zu den im Gesetz abschließend aufgezählten Zwecken zuläs- sig. Diese enge und nicht praxisgerechte Voraussetzung soll künftig entfallen, gleichwohl darf dies nicht als Freibrief für Besatzmaßnahmen aus jedem Anlass verstanden werden. Besatzmaßnahmen sind nur zulässig, wenn sie die natürli- chen Lebensgemeinschaften nicht beeinträchtigen. • Wir wollen die Fischereischeinpflicht in geschlossenen Gewässern, für die aufgrund ihrer geringen Größe oder Naturferne viele zum Schutz der nachhalti- gen Fischerei erlassenen Vorschriften ohnehin nicht gelten, öffnen. Dort sind deshalb die fischereilichen Kenntnisse nicht in dem Maße erforderlich, die Inha- ber eines Fischereischeines haben müssen. Die zwingende Einhaltung der tier- schutzrechtlichen Bestimmungen bleibt davon unberührt. • Das Fischereiverbot in Fischwegen (Sohlgleiten- und -rampen) bei naturna- her Gestaltung soll aufgehoben werden, soweit hier keine Konzentration von Fi- schen (Zwangspunkt) gegeben ist. • Das generelle Verbot des Fischens mit Setzkeschern soll gestrichen werden. Gleichwohl bleibt es bei der Klarstellung, dass ordnungsgemäße Fischerei den Anforderungen des Tierschutzes entsprechen muss.
Ich möchte mich an dieser Stelle herzlich bei den Verbänden der Fischerei und auch des Naturschutzes für ihr Engagement bei der Erstellung und Diskussion dieses Ent- -4-



wurfs bedanken. Nicht alles, was von beiden Seiten gewünscht worden ist, konnten wir berücksichtigen. Insbesondere war es nicht möglich und sinnvoll, weitergehende öko- logische Aspekte aufzunehmen, denn es handelt sich hier um ein Fachgesetz zur Re- gelung der Fischerei, das gleichrangig zum Beispiel zum Naturschutzgesetz zu be- trachten und in der behördlichen Praxis gegeneinander abzuwägen ist.
Wie Sie meiner Darstellung entnehmen konnten, liegt ein aus meiner Sicht gut ausge- wogener Kompromissvorschlag für ein modernes Landesfischereigesetz vor Ihnen. Ich bitte Sie herzlich, sich ihm in der Ausschussdiskussion positiv zuzuwenden – das Fi- schereigesetz eignet sich nicht für politische Grundsatzdiskussionen. Dennoch werden wir sicherlich hier und da noch bessere Formulierungen und Regelungen finden und vereinbaren können, denn: das Bessere ist der Feind des Guten. Das gilt auch für die- sen Gesetzentwurf, den wir im Interesse der Fischerei unseres Landes und auch für die noch erforderlichen Verordnungen dennoch zügig beraten und in Kraft treten las- sen sollten. Mit einem kleinen Arbeitshinweis für die Fachleute möchte ich schließen: Für die Beratung im Umweltausschuss werden wir noch eine Synopse mit dem gelten- den Gesetz und unseren Änderungsvorschlägen vorlegen.