Wolfgang Kubicki: "Diese Parlamentsmehrheit ist nicht nur legal, sie ist auch legitim!"
FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Nr. 310/2009 Katharina Loedige, MdL Stellvertretende Vorsitzende Kiel, Donnerstag, 19. November 2009 Günther Hildebrand, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: RedebeginnEs gilt das gesprochene Wort!Innen/LandeswahlrechtWolfgang Kubicki: „Diese Parlamentsmehrheit ist nicht nur legal, sie ist auch legitim!“ In seinem Redebeitrag zu TOP 2 (Änderung des Landeswahlgesetzes) erklärte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki:„Am 27. September haben die Bürgerinnen und Bürger in Schleswig-Holstein gewählt. Sie haben auf Grundlage des geltenden Wahlrechts CDU und FDP den Wählerauftrag erteilt.CDU und FDP haben in diesem Hause eine Mehrheit von drei Stimmen und – wie wir seit der Wahl des Ministerpräsidenten am 27. Oktober wissen - sogar eine Stimme aus der Opposition in Reserve.Um es vorweg zu nehmen: Diese Parlamentsmehrheit ist nicht nur legal, sie ist auch legitim!Der NDR vermeldete vorgestern, dass gegen das Landtagswahlergebnis 400 Einsprüche eingegangen sind. Das ist durchaus mehr als nach vergangenen Wahlen.Vor dem Hintergrund der politischen Diskussionen und der Kampagne der Grünen ist dies aber ein ziemlich geringer Wert.Er beweist: Auch die Bürgerinnen und Bürger in Schleswig-Holstein akzeptieren die Parlamentsmehrheit dieser Regierung auf Grundlage des geltenden Wahlrecht!Die Frage, wie ein Parlament das Wahlrecht gestaltet, ist eine politische Frage. Man mag sie kontrovers beurteilen. Das haben auch wir als FDP in der Vergangenheit getan.Die ganze Aufregung um die Rechtmäßigkeit des Wahlergebnisses macht aber eines deutlich:Christian Albrecht, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2 Einige in diesem Hause sind schlichtweg schlechte Verlierer! Und wenn der Oppositionsführer am 16. September in seinem Twitter das Landeswahlrecht als einen Skandal bezeichnet, dann muss er sich fragen lassen, warum gerade seine Fraktion noch im Sommer genau dieses Wahlrecht und die damit verbundene Auszählungsverfahren bestätigt und verteidigt hat.Im Sommer hätte die Möglichkeit bestanden, noch vor der Wahl die Rechtsfrage nach der Vergabe von Ausgleichsmandaten politisch zu entscheiden.Die SPD wollte dies nicht!Die anderen, die nun teilweise vor das Landesverfassungsgericht gezogen sind müssen sich fragen lassen, warum erst jetzt?Sowohl die Regelungen im Landeswahlrecht, als auch die Landesverfassung gab es bereits lange vor der letzten Landtagswahl.Wo waren Sie da? Warum haben Sie den aus Ihrer Sicht verfassungswidrigen Zustand so lange sehenden Auges hingenommen?In der Sachfrage bietet die heutige Debatte keinen Erkenntnisgewinn. Sie ist nicht neu.Es ist bekannt, dass das geltende Wahlrecht es ermöglicht, dass eine Mehrheit im Landtag an Sitzen entstehen kann, obwohl die Stimmenanteile aller sonstigen im Landtag vertretenen Parteien höher sind, als die der Regierungsparteien.Bereits 1992 profitierte die damalige SPD-Regierung unter Führung von Ministerpräsident Björn Engholm von diesem Wahlrecht.Auch seinerzeit hatte die SPD eine Mehrheit im Parlament, obwohl sie bei den Stimmen insgesamt weniger erhalten hatte, als die anderen Parteien im Landtag und das bei einem Ein-Stimmen-Wahlrecht.1992 erreichte die SPD in Schleswig-Holstein 46,2 Prozent der Stimmenanteile, alle anderen im Landtag vertretenen Parteien 47,6 %.Trotz dieser Tatsache regierte die SPD mit einer Ein-Stimmen-Mehrheit, ohne dass irgendjemand in Zweifel gezogen hätte, dass dies legal und auch legitim war.Es wurde im Übrigen auch von niemandem in Frage gestellt, dass eine Ein- Stimmen-Mehrheit eine stabile Mehrheit sei, aber das nur am Rande.Es gibt im Vergleich zur jetzigen Landtagswahl aber noch eine weitere interessante Parallele: Auch 1992 wurde die Anzahl der in der Verfassung vorgesehenen Abgeordnetenzahl durch den überproportionalen Gewinn von Direktwahlkreisen von Sozialdemokraten deutlich überschritten. Anstelle der damals vorgesehenen 75 Abgeordneten saßen 89 Parlamentarier im Landtag.Und wir können heute gern darüber diskutieren, ob die so genannte Kappungsgrenze im Landeswahlrecht, nach der die Anzahl der Ausgleichsmandate nicht das doppelte der Anzahl der MehrsitzeChristian Albrecht, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 3 überschreiten darf, derzeit rechtlich richtig ausgelegt wird – Stichwort: Kleine Lösung oder große Lösung.Wir können gerne darüber diskutieren, ob diese Kappungsgrenze insgesamt abgeschafft gehört. Wir sind da ganz offen.Wie uns aber die Erfahrung der letzten Landtagswahlen lehrt, geht die Erörterung dieser Rechtsfragen am eigentlichen Problem des Landeswahlrechts vorbei. Das sind lediglich Folgeerscheinungen.Das wesentliche Problem ist der überproportionale Anteil von Direktmandaten im Vergleich zu den Listenmandaten.Denn, wo durch eine Angleichung der Direktwahl- und Listenmandate Überhandmandate gar nicht erst entstehen, brauchen wir uns über die Frage, wie viele Ausgleichsmandate ausgekehrt werden müssen, keine Gedanken zu machen.Und genau dieses Problem diskutieren wir, seit ich Parlamentarier in diesem Hause bin, also auch seit der Wahl im Jahr 1992.Die FDP hat in mehreren Legislaturperioden mehrfach versucht, Lösungen anzubieten. Wir sind immer am Widerstand der Mehrheit im Hause gescheitert. Das gilt für das Jahr 1997, als wir die Anzahl der Direktwahlkreise bei 75 Abgeordneten auf 37 reduzieren wollten.Das gilt für das Jahr 2003, als wir die Anzahl der Direktwahlkreise auf 34 reduzieren wollten, bei der Verkleinerung des Landtages auf 69 Abgeordnete.Sowohl in 1997 als auch in 2003 regierten übrigens rot-grüne Regierungen in Kiel.Viele Diskussionen wegen eines teuren und aufgeblähten Landtages, die wir heute in den Zeitungen lesen müssen, hätten wir nicht, wenn die damaligen Regierungen - alle unter Beteiligung der SPD – sich dem Problem gestellt hätten.Die neue Koalition wird dies tun. Wir werden das Problem lösen. CDU und FDP haben im Koalitionsvertrag vereinbart, dass wir zeitnah das Landeswahlrecht mit der Zielsetzung überarbeiten, eine Überschreitung der in der Landesverfassung vorgesehenen Landtagsmandate zu vermeiden- siehe Seite 43 des Vertrages.Was SPD-Regierungen in Jahrzehnten nicht schafften – FDP und CDU werden es tun.Das alte, umstrittene Wahlrecht hat uns also einen letzten guten Dienst erwiesen, indem es dem Landtag eine Mehrheit beschert hat, die es nun reformieren kann.Die Frage wie viele Ausgleichsmandate ausgeteilt werden dürfen, ist - wie bereits erwähnt - nicht die Ursache des Problems. Sie steht aber in der öffentlichen Diskussion. Daher sollte sie zumindest auch angesprochen werden.Christian Albrecht, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 4 Dabei sind zwei Aspekt zu diskutieren:1. Muss nach der Landesverfassung immer ein vollständiger Ausgleich der Mehrsitze erfolgen und 2. sind bei der Berechung der Anzahl der Ausgleichsmandate nach dem Landeswahlgesetz die Mehrsitze mit einzubeziehen (kleine Lösung) oder nicht (große Lösung).Zu Punkt 1.: Nach unserer Auffassung ist der Gesetzgeber nach der Landesverfassung lediglich gehalten, überhaupt eine Regelung zu Ausgleichsmandaten vorzusehen. Dabei ist auch eine Begrenzung der Anzahl der Ausgleichsmandate grundsätzlich möglich. Ich zitiere aus der Kommentierung zur Landesverfassung:“Weil die Wahl u.a. funktionsfähige Organe hervorbringen soll, ist anerkannt, dass der Grundsatz der Erfolgswertgleichheit durchbrochen werden darf,……Da die Funktionsfähigkeit des Parlament wesentlich auch von der Zahl seiner Mitglieder abhängt, ist es gerechtfertigt, den Mehrsitzausgleich zu begrenzen.“Dies ist im Übrigen durch das Landesverfassungsgericht bestätigt worden. Nur zur Erinnerung: Bei der Bundestagswahl gibt es überhaupt keinen Ausgleich für Überhangmandate!Kommen wir also zum zweiten Punkt: Sind bei der Berechnung der Ausgleichsmandate die Mehrsitze mit einzubeziehen?Wir haben in den Diskussionen um die Verteilung von weiteren Ausgleichsmandaten im Rahmen der Kommunalwahl – wie die Grünen – die Auffassung vertreten, dass die so genannte große Lösung bei der Mandatsverteilung zur Anwendung kommen soll.Hierzu gab es auch entsprechende Entscheidungen der Verwaltungsgerichte.Wir müssen aber anerkennen und letztlich auch akzeptieren, dass die Verwaltungsrechtsprechung sich in den aktuelleren Entscheidungen nach der Kommunalwahl der Auffassung der Landeswahlleiterin angeschlossen hat.Da die Regelungen zur Kommunalwahl und zur Landtagswahl identisch sind, gehen wir davon aus, dass die Gerichte auch hier nicht anders entscheiden werden.Damit ist die so genannte „kleine Lösung“ bei der Austeilung der Ausgleichsmandate mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit rechtssicher.Damit bleibt dem Landtag nur die wirklich saubere Möglichkeit: Er muss ein neues Wahlrecht schaffen.Die Koalition wird dies gewährleisten.“Christian Albrecht, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/