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18.11.09
17:23 Uhr
CDU

Tobias Koch zu TOP 15 und 16: Vergütung der Vorstandsmitglieder der HSH Nordbank

Finanzpolitik
Nr. 346/09 vom 18. November 2009
Tobias Koch zu TOP 15 und 16: Vergütung der Vorstandsmitglieder der HSH Nordbank
Es gilt das gesprochene Wort Sperrfrist Redebeginn
Das Thema HSH Nordbank hat uns in diesem Jahr bislang in jeder Plenartagung beschäftigt. Viele Fragen waren dabei offen und sind es zum Teil auch heute noch. Neue Fragen kommen hinzu, das zeigt die heutige Debatte. Das ist aber auch ganz selbstverständlich, weil wir uns hier in einem Bereich bewegen, der von Unsicherheit und ständiger Veränderung geprägt ist. Gleichzeitig gilt es an dieser Stelle aber auch zu würdigen, welche Fortschritte bislang erreicht wurden: Nur wenige Wochen nach dem Zusammenbruch von Lehman Brothers hat der Aufsichtsrat Ende 2008 die KPMG als bestellten Abschlussprüfer mit besonderen Prüfungsschwerpunkten beauftragt, u.a. im Hinblick auf das Credit Investment Portfolio.
Der umfassende Prüfbericht wurde im April 2009 fertig gestellt und ist auch dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zugänglich gemacht worden. Unmittelbar anschließend beauftragte der damalige Aufsichtsratsvorsitzende, Dr. Peiner, die Sozietät Freshfield Bruckhaus Deringer damit, die Tätigkeit der Vorstandsmitglieder auf Pflichtverletzungen hin zu überprüfen. Im Juli dieses Jahres wurde ein neuer Aufsichtsrat der HSH Nordbank gewählt.
Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/4 Unter der Leitung von Hilmar Kopper konnte dafür ein anerkanntes Expertengremium gewonnen werden. Die im August vorgestellten Halbjahreszahlen zeigen, dass sich die Bank bei ihrer Restrukturierung im Plan befindet und sogar geringfügig besser abschloss, als erwartet. Im Oktober gelang es dem Aufsichtsrat zwei bis dahin vakante Vorstandsposten neu zu besetzten. Dieser Neubesetzung kommt im Hinblick auf entsprechende Forderungen der Bankenaufsicht besondere Bedeutung zu.
Im November wurde schließlich das Rechtsgutachten zur Frage möglicher Pflichtverletzungen fertig gestellt. Auch dieses liegt dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss mittlerweile vor. Aufgrund der darin enthaltenen Aussagen hat der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 10. November die Bestellung von zwei Vorständen widerrufen. Bei diesen und zwei ehemaligen Vorständen wird geprüft, Schadensersatz geltend zu machen.
Die dargestellten Vorgänge umfassen einen Zeitraum von gerade einmal einem Jahr. Unter Berücksichtigung der Komplexität und der gebotenen Sorgfalt wird daran deutlich, dass von der Bank, vom Aufsichtsrat und von der Landesregierung als Gesellschafter zielstrebig und konsequent eine Aufarbeitung der Vorkommnisse betrieben wird und die Weichen für die Zukunft gestellt werden. Allen die hieran mitwirken gilt an dieser Stelle mein Dank für die Bewältigung dieser wahrlich nicht leichten Aufgabe.
Ohne das vom Aufsichtsratvorsitzenden entwickelte Vergütungsmodell wäre es vermutlich nicht gelungen, für einen der beiden neu besetzten Vorstandspositionen einen externen Fachmann zu gewinnen. Und ohne Klarheit über das Vergütungsmodell dürfte auch die Wiederbesetzung der durch die Abberufung freigewordenen Vorstandsposition kaum gelingen. In diesem Fall würde die HSH Nordbank in der Tat einer höchst ungewissen Zukunft entgegen gehen. In seiner Resolution im Februar hatte der Landtag beschlossen, dass für die Vorstands-gehälter die restriktiven Regelungen des SoFFin Anwendung finden müssten.
Demnach darf keine unangemessene Gesamtvergütung gewährt werden. Dabei umfasst die Gesamtvergütung drei Bestandteile: die monetäre Vergütung, Versorgungszusagen und sonstige Leistungen. Der Bestandteil der monetären Vergütung darf dabei nach den Regelungen des SoFFin 500.000 Euro pro Jahr nicht übersteigen. So nachzulesen in § 5 der Verordnung zur Durchführung des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetztes. In Umsetzung des Landtagsbeschlusses hat die Landesregierung im Rahmen des ausgehandelten Garantievertrages die monetäre Vergütung deshalb auf ein

Seite 2/4 Festgehalt von 500.000 Euro pro Jahr begrenzt, solange die Bank nicht dividendenfähig ist.
Die Einbeziehung von geldwerten Vorteilen, Versorgungsleistungen und sonstigen Zahlungen in den Betrag von 500.000,- Euro ist nicht Gegenstand der SoFFin-Regelung und war damit zu keinem Zeitpunkt politische oder rechtliche Vorgabe, Herr Kollege Harms. Auch der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 10. September auf Antrag der Kollegin Heinold lediglich beschlossen, dass die monetäre Gesamtvergütung den Gesamtbetrag von 500.000,- Euro nicht übersteigen darf. Eine Beschlussfassung - wie jetzt vom SSW beantragt – würde somit nachträglich die Spielregeln verändern.
Gerade in diesen turbulenten Zeiten muss aber auch die Politik für Klarheit und Verlässlichkeit sorgen, anstatt die personelle Neuausrichtung auf diesem Wege zu konterkarieren. Zu guter Letzt die Frage der variablen Vergütung: Zusätzliche Bonifikationen wurden im Garantievertrag an die Bedingung geknüpft, dass sie an den langfristigen Erfolg der Bank gekoppelt sind. Der Finanzausschuss hat dazu in seiner Sitzung am 29. Mai 2009 einstimmig festgestellt, dass dieser Garantievertrag mit den darin enthaltenen Vorgaben die Resolution des Landtages erfüllt.
Wie dem Handelsblatt vor wenigen Tagen zu entnehmen war, kommt auch die teilver-staatlichte Commerzbank den Bedingungen des SoFFin nach und koppelt ihr Vergütungssystem an Nachhaltigkeit und langfristigen Erfolg. Bonuszahlungen werden dabei zunächst nur in Form virtueller Aktien gewährt, die erst drei Jahre später in Abhängigkeit von der Aktienkursentwicklung bar ausgezahlt werden. Dabei können Ansprüche auch wieder verfallen, wenn aus Sicht der Bank zu hohe Risiken eingegangen wurden.
„Commerzbank streicht Bonuszahlungen zusammen“, schreibt daraufhin die „Zeit“, „Commerzbank will bei Boni Musterschüler sein“, titelt die „Welt“ und das Handelsblatt kommentiert: „Lob von Experten, Commerzbank koppelt Boni an Nachhaltigkeit“. Zu den Plänen der HSH Nordbank schreibt dagegen die Bild-Zeitung „Skandalbank plant neue Boni für Gierbanker“. Auch mancher Kommentar aus der Politik hatte ähnliche Qualität. So unterschiedlich können Urteile zu einem vergleichbaren Sachverhalt ausfallen.
Auch bei der HSH Nordbank geht es um nichts anderes, als die richtigen Anreize für ein nachhaltiges und am langfristigen Erfolg orientiertes Handeln zu setzten. Mit der dafür vorgesehene Koppelung der variablen Vergütung an die

Seite 3/4 Dividendenfähigkeit, der gestaffelten Auszahlung über mehrere Jahre und dem Vorbehalt von Rückgriffsmöglichkeiten stellen sich die Vergütungspläne der HSH Nordbank sogar noch restriktiver dar, als diejenigen der Commerzbank. Hinzu kommt: Wenn die Prophezeiungen der Opposition zutreffen würden, dass die HSH Nordbank bereits in diesem Jahr auf weiteres Kapital angewiesen ist, dann stünde jede variable Vergütung nur auf dem Papier – sie würde angesichts derartig schlechter Zahlen nicht zum Tragen kommen.
Wenn es aber den neu berufenen Vorständen gelingt, dafür zu sorgen, dass die Planzahlen eingehalten werden, die Garantie des Landes nicht in Anspruch genommen wird und die Bank 2012 wieder dividendenfähig ist, dann bin ich gerne bereit, für diese Leistung einen Bonus zu zahlen. Noch einmal, es geht nicht darum, den Managern, die die HSH Nordbank in die Krise geführt haben, einen Bonus zu zahlen, sondern ausschließlich denjenigen, die jetzt neu in die Bank eintreten, die sich dieser Herausforderung stellen und nur dann, wenn sie dabei erfolgreich sind.
Lassen Sie uns deshalb an dieser Stelle bitte keine billigen Neiddebatten führen. Es geht nicht um Neid auf hohe Einkommen, sondern um die Interessen unseres Landes und seiner Steuerzahler. Auf dem Höhepunkt der Krise stand das Menetekel von 65 Mrd. Euro Gewährträgerhaftung an der Wand, wenn wir die Bank in die Insolvenz hätten gehen lassen. Noch immer liegen unsere Haftungsrisiken im zweistelligen Milliardenbereich. Daran sollten wir unsere Debatte ausrichten und nicht an plakativen Diskussion über Managervergütung.



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