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18.11.09
17:05 Uhr
FDP

Wolfgang Kubicki: "Die FDP-Fraktion auch als Regierungsfraktion nicht weniger kritische Fragen an die HSH und den Aufsichtsrat stellen"

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Nr. 309/2009 Katharina Loedige, MdL Stellvertretende Vorsitzende Kiel, Mittwoch, 18. November 2009 Günther Hildebrand, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn
Es gilt das gesprochene Wort!
Finanzen/HSH Nordbank
Wolfgang Kubicki: „Die FDP-Fraktion auch als Regierungsfraktion nicht weniger kritische Fragen an die HSH und den Aufsichtsrat stellen“ In seinem Debattenbeitrag zu TOP 15 und 16 (HSH Nordbank) sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki:
„In den vergangenen Monaten hat es keine Tagung des Landtages gegeben, bei der das Thema HSH Nordbank nicht auf der Tagesordnung stand. Und auch heute befasst sich der Landtag erneut mit der HSH. Ich begrüße das außerordentlich. Denn die FDP-Fraktion hat vor der Landtagswahl stets beteuert, dass die Aufklärung der Geschehnisse rund um die HSH auch nach der Wahl oberste Priorität hat.
Die FDP sieht es auch weiterhin als Pflicht an, dass der parlamentarische Untersuchungsausschuss zur HSH auch in der neuen Legislaturperiode zielgerichtet arbeitet. Wir wollen, dass die Verantwortlichkeiten vollständig aufgedeckt werden. Und wir wollen, dass die entsprechenden Konsequenzen für die Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates gezogen werden, um sie für das schadhafte Fehlverhalten entsprechend zu belangen.
Auch in den Koalitionsverhandlungen war von Anfang an klar, dass CDU und FDP ein gemeinsames Interesse an der Aufklärung der Fehlentwicklungen bei der HSH Nordbank haben. Somit ist dann auch die Haltung der Landesregierung zur HSH klar und eindeutig. CDU und FDP haben im Koalitionsvertrag festgelegt, dass wir das eingesetzte Kapital zurückerhalten wollen und wir uns schnellstmöglich von dieser Beteiligung trennen werden. CDU und FDP sind sich einig, dass das Land keine weiteren Haftungsrisiken übernehmen wird. Dies betrifft sowohl Garantien als auch Kapitalzuführungen.
Die ministerielle Zuständigkeit für die Kontrolle der HSH Nordbank wurde im Wirtschaftsministerium konzentriert. Darüber hinaus wird ein Lenkungsausschuss gebildet, an dem beide Koalitionspartner in geeigneter Weise beteiligt sind.
Christian Albrecht, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2 Sie können sich sicher sein, dass die FDP-Fraktion auch als Regierungsfraktion nicht weniger kritische Fragen an die HSH und den Aufsichtsrat stellen wird. Und ich sage Ihnen an dieser Stelle auch ganz deutlich - wie ich das auch innerhalb der Koalition schon getan habe - dass ich einigermaßen schockiert war, als ich am 15. Oktober im Handelsblatt las, dass weder der SoFFin noch die Bundesregierung das Geschäftsmodell der HSH für mittelfristig nachhaltig und zukunftsfähig halten.
Diese Aussage musste umso mehr überraschen, da SoFFin-Chef Rehm den Abgeordneten des Landtages im Frühjahr dieses Jahres im Finanzausschuss erklärt hat, dass das Konzept der Bank alternativlos sei. Und erst auf Basis dieser Einschätzung, die auf der Prüfung des Konzepts durch den SoFFin beruhte, hat das Parlament durch CDU und SPD dem Rettungspaket für die Bank zugestimmt.
Es ist ganz offensichtlich so, dass die HSH das Parlament und möglicherweise auch die handelnden Akteure der damaligen Landesregierungen Schleswig-Holsteins und Hamburgs völlig unzureichend informiert hat. Dieses mögliche Fehlverhalten aufzuklären wird Aufgabe des neuen Untersuchungsausschuss sein. Heute belastbare Aussagen der Landesregierung verlangen zu wollen, würde dem Untersuchungsausschuss schlicht vorgreifen.
Das gleiche gilt - so leid es mir tut - auch für die Diskussion um den Abschlussbericht der Kanzlei Freshfields, der dem Untersuchungsausschuss vorliegt und in der Tat einige höchst interessante Aspekte beinhaltet. Auch hier ist es Aufgabe des Untersuchungsausschusses, diesen Inhalt zu bewerten. Die ersten Konsequenzen - die fristlose Entlassung ohne goldenen Handschlag für die bisherigen Vorstände Rieck und Friedrich - sind für alle sichtbar vollzogen worden. Sie sind in der Sache auch konsequent.
Ob allerdings die bislang geltende Unschuldsvermutung für den Vorstandsvorsitzenden noch lange Aufrecht erhalten werden kann, unterliegt allerdings stärker werdenden Zweifeln. Seit dem 17. Oktober ermittelt die Hamburger Staatsanwaltschaft nicht nur wegen Sorgfaltspflichtverletzungen von Vorständen und Aufsichtsratsmitgliedern, Verletzung der Vermögensfürsorgepflicht und Beihilfe dazu, sondern nun auch gegen heutige und frühere Vorstände der HSH wegen des Verdachts der Untreue bezüglich der sogenannten Omega-Geschäfte. Auch hier sind die Ergebnisse abzuwarten. Der Untersuchungsausschuss ist das richtige Gremium, um auch hier Ergebnisse zu Tage zu befördern. Das Parlament - aber insbesondere auch die Schleswig-Holsteinischen Steuerzahler – haben ein Recht auf diese Aufklärung. Und wir haben hierzu die Pflicht. Dieser Verantwortung werden sich CDU und FDP, dieser Verantwortung wird sich der Schleswig-Holsteinische Landtag insgesamt stellen.
Lassen Sie mich zum zweiten großen Komplex kommen, zum Thema Vergütung der Vorstandsmitglieder der HSH.
Für mich und für die FDP-Fraktion steht eindeutig fest: Solange die Gesamtdividendenfähigkeit des konsolidierten Konzerns nicht gegeben ist und es keine nachhaltige Sicherstellung der Gewinne der zu konsolidierenden Bank gibt, dürfen keine Gesamtvergütungen über 500.000 € gewährt werden.

Christian Albrecht, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 3 Diese Auffassung teilt im Grunde genommen auch der Finanzausschuss des Landtages, der im September folgenden einstimmigen Beschluss gefasst hat: "Der Finanzausschuss fordert die Landesregierung auf, sicherzustellen, dass die monetäre Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder und anderen Mitarbeiter der HSH Nordbank AG - einschließlich aller Prämien und Vergütungen auch von Tochtergesellschaften der HSH Nordbank AG - den Gesamtbetrag von 500.000,- Euro pro Person und Jahr nicht übersteigt, solange die Gesamtdividendenfähigkeit des konsolidierten Konzerns HSH Nordbank (sog. „bad bank“ und „good bank“) nicht gegeben ist."
Ich begrüße ausdrücklich, dass die neue Landesregierung gegenüber den übrigen Anteilseignern genau diese Linie vertritt, nämlich die Vergütung der Vorstandsmitglieder zu begrenzen. Diese Landesregierung hat erreicht, dass die monetäre Gesamtvergütung im Rahmen der Garantiegebung durch die Anstalt begrenzt worden ist und die Vorstandsmitglieder einer entsprechenden Änderung ihrer vertraglichen Regelungen zugestimmt haben.
Im Übrigen ist damit § 5 Abs. 2 Nr. 4 der Finanzmarktstabilisierungsfonds- Verordnung genüge getan, wonach die Gesamtvergütung, die die monetäre Vergütung umfasst, angemessen sein soll. Mit dieser Regelung wird explizit verhindert, dass einige in der Bank wieder überproportional verdienen, während das Land keine Dividende bekommt, obwohl es Milliardensummen in die Bank investiert hat.
Allerdings - und das muss uns allen klar sein - braucht die HSH nicht nur einen funktionieren Vorstand, um die Vorgaben der BaFin zu erfüllen. Die HSH braucht einen Vorstand, der in der derzeitigen schwierigen Lage mit fähigem und motiviertem Spitzenpersonal besetzt ist.
Denn es muss unser ureigenstes Anliegen sein, dass die HSH endlich wieder positive Ergebnisse erwirtschaftet, um die Zinsleistungen an das Land zu bedienen und um das Land in die Lage zu versetzen, auch tatsächlich das eingesetzte Kapital so schnell wie möglich wieder zu bekommen.
Was wir also brauchen ist ein System, welches eine Bonuszahlung am nachhaltigen Erfolg ausrichtet und sich eben nicht an kurzfristigen Ergebnissen orientiert. Entscheidend wird dabei sein, wie der nachhaltige Erfolg definiert wird. Es bieten sich die Erfüllung vorher klar definierter Restrukturierungsparameter an, ebenso aber auch eine erreichte Rentabilität, sowie - und das wird ein sehr wichtiger Punkt sein - den möglichst schonenden Umgang mit den Landesgarantien.
Ich halte es vor diesem Hintergrund für notwendig, den Antrag des SSW noch einmal intensiv im Ausschuss zu diskutieren. Dabei muss insbesondere ein Weg gefunden werden, wie mit den neuen dringend benötigten Vorständen bezüglich ihrer Vergütung umgegangen wird. Im Übrigen können wir das Thema auch heute noch gar nicht seriös abschließen, da am morgigen Donnerstag der Finanzausschuss zusammenkommt und der Wirtschaftsminister nicht öffentlich und vertraulich das vom Aufsichtsrat erarbeitete Vergütungssystem präsentiert.
Von daher beantrage ich zum SSW-Antrag die Überweisung in den Finanzausschuss.“


Christian Albrecht, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/