HSH Nordbank gibt Rechtsgutachten an Untersuchungsausschuss
155/2009 Kiel, 12. November 2009 HSH Nordbank gibt Rechtsgutachten an Untersuchungsausschuss Kiel (SHL) - Das im Auftrag der HSH Nordbank erstellte Rechtsgutachten der An- waltskanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer wurde am gestrigen Mittwoch dem Par- lamentarischen Untersuchungsausschuss zur Verfügung gestellt. Das teilte der Vor- sitzende des Ausschusses, Wilfried Wengler, heute in Kiel mit. Wengler betonte in seiner Stellungnahme: "Ich begrüße, dass der Aufsichtsrat der HSH Nordbank seiner Ankündigung durch die Übersendung des Gutachtens auch Taten folgen ließ. Der Ausschuss hat nun die Möglichkeit, sich umgehend mit dem Inhalt des Gutachtens auseinandersetzen.“ Hintergrund ist die Entlassung der beiden Vorstandsmitglieder Jochen Friedrich und Peter Rieck. In dem Rechtsgutachten wur- den die gesamten Geschäfte der letzten Jahre überprüft. Dabei wurden laut Auskunft der Bank Pflichtverletzungen der beiden Manager festgestellt, die zur Entlassung führten. „Allerdings“, so merkt der Ausschussvorsitzende kritisch an, „liegen dem Ausschuss eine Reihe weiterer Unterlagen noch nicht vor, die für die Beurteilung der im Raum stehenden Fragen bedeutend sind. Es bleibt abzuwarten, wie die HSH Nordbank auf entsprechende Aktenanforderungen reagieren wird. Der wiederholt erklärte Wille des Vorstands und des Aufsichtsrates der HSH Nordbank zur Klärung des Sachverhalts und zur Förderung der Ausschussarbeit wird hieran zu messen sein." Schleswig-Holsteinischer Landtag, Postfach 7121, 24171 Kiel ▪ V.i.S.d.P.: Annette Wiese-Krukowska, awk@landtag.ltsh.de, Tel. 0431 988 - 1116 oder 0160 - 96345209; Fax 0431 988-1119 ▪ www.sh-landtag.de → Presseticker