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07.10.09
10:34 Uhr
SPD

Jürgen Weber: SPD beantragt Einsetzung des 1. PUA der 17. Wahlperiode

Presseinformation der SPD-Landtagsfraktion
Kiel, 07.10.2009, Nr.: 230/2009



Jürgen Weber:
SPD beantragt Einsetzung des 1. PUA der 17. Wahlperiode
Die SPD-Landtagsfraktion wird in die erste Sitzung des neu gewählten Landtages ei- nen Antrag auf Einsetzung des Ersten Parlamentarischen Untersuchungsausschusses der 17. Wahlperiode einbringen. Dazu erklärt der Obmann der SPD-Fraktion im PUA, Jürgen Weber:
Der erste Parlamentarische Untersuchungsausschuss soll in Fortsetzung der Arbeit des PUA der 16. Wahlperiode die Vorgänge um die Fehlentwicklungen bei der HSH Nordbank aufklären. Dazu wollen wir den Untersuchungsauftrag ergänzen. Deshalb haben wir vor dem Hintergrund weiterer seit der Einsetzung des letzten PUA bekannt gewordenen Sachverhalte unseren damaligen Antrag um einige Einzelfragen und Fra- genkomplexe erweitert.
Nach den Enthüllungen über den 2,9-Mio-Bonus für Vorstandschef Nonnenmacher möchten wir nun wissen, welchen weiteren Vorstandsmitgliedern Boni und Sonderzah- lungen oder andere Leistungen gewährt wurden, über die Parlament und Öffentlichkeit bisher im Unklaren gelassen wurden.
Wir haben den Themenkomplexen Aufbau und Management des Kreditersatzgeschäf- tes, Gründung und Verwaltung der Zweckgesellschaften, Risikocontrolling durch Vor- stand und Aufsichtsrat sowie Information des Parlamentes und seiner zuständigen Ausschüsse durch HSH Nordbank und Landesregierung zwei weitere hinzugefügt. So geht es uns auch um Aufklärung, wie es zu der Überweisung von 45 Mio Euro an die Investment Bank Goldman Sachs im Herbst 2008 kommen konnte. Darüber hinaus wollen wir aus der Arbeit des PUA effektive Schlussfolgerungen ziehen: Der PUA soll dem Parlament Vorschläge unterbreiten, wie zukünftig Vermögensschäden und finan- zielle Risiken für das Land durch Fehlentwicklungen in Unternehmen, an denen das Land beteiligt ist, vermieden werden können.


Der Antrag hat folgenden Wortlaut:
Der Landtag wolle beschließen:



Herausgeber: Landeshaus SPD-Landtagsfraktion Postfach 7121, 24171 Kiel Verantwortlich: Tel: 0431/ 988-1305/1307 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Petra Bräutigam Fax: 0431/ 988-1308 Internet: www.spd.ltsh.de -2-



Gemäß Artikel 18 der Landesverfassung von Schleswig-Holstein in Verbindung mit dem Gesetz zur Regelung des Rechts der Parlamentarischen Untersuchungsausschüsse (Untersuchungsausschussgesetz) wird ein Untersuchungsausschuss eingesetzt, der die Fehlentwicklungen bei der HSH Nordbank seit ih- rer Gründung im Jahr 2003 bis zum Juni 2009 untersucht, die dazu geführt haben, dass eine grundlegen- de strategische Neuausrichtung der HSH Nordbank notwendig wurde und der Fortbestand der HSH Nordbank nur durch Kapitalzuführungen sowie eine Garantieerklärung des Landes Schleswig-Holstein in Milliardenhöhe gesichert wird.
In diesem Zusammenhang untersucht der Ausschuss, ob das Handeln der Mitglieder der Schleswig- Holsteinischen Landesregierung im Aufsichtsrat, im Risikoausschuss, im Prüfungsausschuss, im Ver- mittlungsausschuss und gegebenenfalls weiteren Gremien der HSH Nordbank in den Jahren 2003 bis September 2009 ausreichend darauf abzielte, die Interessen des Landes Schleswig-Holstein zu vertreten und das Land vor finanziellem Schaden zu bewahren.
Der Ausschuss untersucht, ob das Parlament und seine zuständigen Ausschüsse durch die Landesregie- rung und den Vorstand der HSH Nordbank wahrheitsgemäß und vollständig über die finanzielle Situati- on der HSH Nordbank einschließlich künftiger Risiken und etwaiger Finanzierungs- und Restrukturie- rungsalternativen unterrichtet wurden.
Der Ausschuss untersucht schließlich, welche Verantwortung die Mitglieder der Landesregierung sowie die Mitglieder des Vorstandes der HSH Nordbank für die Fehlentwicklungen bei der HSH Nordbank seit ihrer Gründung im Jahr 2003 bis zum Juni 2009 tragen.
Der Ausschuss trägt die Bezeichnung:
„Erster Parlamentarischer Untersuchungsausschuss“

Das Verfahren des Untersuchungsausschusses regelt sich nach Art. 18 der Landesverfassung und nach dem Gesetz zur Regelung des Rechts der Parlamentarischen Untersuchungsausschüsse in Schleswig- Holstein.
Im Rahmen des Untersuchungsgegenstandes sind im öffentlichen Interesse insbesondere folgende Fra- gen zu klären:

1. Aufbau und Management des Kreditersatzgeschäftes:
1.1 Wer ist für den erheblichen Aufbau und das Management des Kreditersatzgeschäftes (Credit Investment Portfolio: CIP) verantwortlich?
1.1.1 Welche Eigenkapitalrenditen wurden als Geschäftsziel der Bank wann vorgegeben und wie waren die Mitglieder der Schleswig- Holsteinischen Landesregierung im Aufsichtsrat und in seinen Gremien an der Entscheidung hierüber beteiligt?
1.1.2 In welcher Weise waren die Mitglieder der Schleswig- Holsteinischen Landesregierung im Aufsichtsrat und in seinen Gremien ggf. an Entscheidungen zum Aufbau eines kreditfinanzierten CIP der Bank beteiligt? -3-



1.1.3 In welchem Umfang wurden vor dem Auslaufen der Gewährträgerhaftung Kredite durch die Bank aufgenommen, die dann zur Finanzierung des Kreditersatzgeschäftes dienten und wie waren ggf. die Mitglieder der Schleswig-Holsteinischen Landesregierung im Aufsichtsrat und in seinen Gremien an den Entscheidungen beteiligt?
1.1.4 Welche Informationen lagen den verantwortlichen Mitgliedern des Vorstandes und den Mitgliedern der Schleswig-Holsteinischen Landesregierung im Aufsichtsrat und in seinen Gre- mien beim Kauf der Papiere des Kreditersatz-Portfolios vor?
1.1.5 Welche Mitglieder des Vorstandes und welche Mitglieder der Schleswig-Holsteinischen Landesregierung im Aufsichtsrat und in seinen Gremien kannten die Haftungsverhältnisse der Papiere?
1.1.6 Waren den verantwortlichen Mitgliedern des Vorstandes und den Mitgliedern der Schles- wig-Holsteinischen Landesregierung im Aufsichtsrat und in seinen Gremien die rechtlichen Be- dingungen, die den jeweiligen Papieren zugrunde lagen, bekannt?
1.1.7 Wann wurden die Mitglieder der Schleswig-Holsteinischen Landesregierung im Aufsichts- rat und in seinen Gremien in den Jahren 2003 bis Juni 2009 jeweils über die Höhe und die Risi- ken des CIP informiert?
1.1.8 Warum wurden die Papiere im Umlaufvermögen der Bank bzw. ihrer Zweckgesellschaften gehalten?
1.1.9 War den verantwortlichen Mitgliedern des Vorstandes und den Mitgliedern der Schleswig- Holsteinischen Landesregierung im Aufsichtsrat und in seinen Gremien bekannt, dass sich die Qualität insbesondere der Mortgage Backed Securities (MBS) gegenüber dem Zeitpunkt des Ra- tings beliebig verschlechtern konnte, da sie die Bestimmung enthielten, einzelne Darlehen aus dem Bündel herauszunehmen und dafür andere hineinzulegen?
1.1.10 Bei welchen Entscheidungen und in welchem Umfang wurden Aussagen von Rating- Agenturen als Entscheidungsgrundlage berücksichtigt? Ist dieses Vorgehen mit der Sorgfalt ei- nes gewissenhaften Vorstandes oder Aufsichtsrat vereinbar?
1.2 Warum wurden Risiken eingegangen, die geeignet waren, den Fortbestand der HSH Nord- bank zu gefährden?
1.2.1. Trifft es zu, dass Klumpenrisiken eingegangen wurden? Wenn ja, welches waren die Gründe, die den Vorstand zu dieser Maßnahme veranlasst haben? Wenn ja, wurde gegen gesetz- liche Verbote verstoßen?
1.2.2 War diese Tatsache den Mitgliedern der Schleswig-Holsteinischen Landesregierung im Aufsichtsrat und in seinen Gremien bekannt?
1.3 Gab es eine zentrale Erfassung des CIP und eine zentral gesteuerte Risikokontrolle hinsicht- lich der im Kreditersatzgeschäft erfassten Wertpapiere? -4-



1.4 Fanden die Richtlinien für das Risikomanagement im Derivategeschäft des Basler Ausschus- ses für Bankenaufsicht Beachtung? Wenn nein, warum nicht? War dies den Mitgliedern der Schleswig-Holsteinischen Landesregierung im Aufsichtsrat und in seinen Gremien bekannt?
1.5. Welche Schlussfolgerungen zog der Vorstand aus den Verlusten bei einem Geschäft mit Kreditderivaten mit der britischen Barclays Bank im Jahr 2004 und welche Konsequenzen für Abwicklung und Risikokontrolle künftiger Geschäfte mit Kreditderivaten wurden hieraus gezo- gen?
1.5.1 In welcher Weise und mit welchen Inhalten wurden Risikoausschuss und Aufsichtsrat über die Entwicklung des Derivatgeschäftes mit der britischen Barclays Bank unterrichtet? Welche Beschlüsse oder Empfehlungen gab es hierzu?
1.6. Welches waren die Gründe für die Einführung des so genannten „Schnellankaufverfahrens“ und in welchem Umfang wurde es ausgeführt?
1.6.1. Welche Risikomanagement- und Kontrollverfahren wurden im Marktfolgebereich bei Ein- führung des „Schnellankaufverfahrens“ auf wessen Veranlassung hin eingerichtet?
1.6.2. Wurden die Risikomanagement- und Kontrollverfahren nach Einführung des „Schnellan- kaufverfahrens“ verändert? Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt, mit welcher Zielsetzung und auf wessen Veranlassung hin erfolgte dies?
1.7. Wie und in welchem Umfang waren die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin) und die Bundesbank über Aufbau und Management des Kreditersatzgeschäftes der HSH- Nordbank informiert und wurde im Wege der Aufsicht oder in sonstiger Weise hierzu Stellung genommen oder wurden Anweisungen erteilt?
2. Gründung und Verwaltung der Zweckgesellschaften:
2.1. Trifft es zu, dass nicht das gesamte CIP in der Bilanz konsolidiert worden ist, sondern groß- teils von Einzweckgesellschaften mit Sitz im Ausland verwaltet wurde? Wenn ja, in welcher Höhe wurde im Ausland Vermögen verwaltet? Lagen für diese Zweckge- sellschaften Bilanzen oder Vermögensaufstellungen vor, wenn ja, wem wurden sie zur Kenntnis gegeben? Auf wessen Initiative erfolgte diese Entscheidung und wer ist für diese Entscheidung verant- wortlich?
2.2 Welche Mitglieder des Vorstands der HSH Nordbank sind für die Gründung der Zweckge- sellschaften außerhalb der Bilanz verantwortlich, welche Mitglieder der Schleswig- Holsteinischen Landesregierung im Aufsichtsrat und in seinen Gremien hatten von diesen Grün- dungen wann Kenntnis und ist mit diesem Handeln ein Abweichen vom Geschäftszweck der HSH Nordbank gegeben?
2.3 Wie hoch waren die Garantien und Bürgschaften der HSH Nordbank gegenüber den Zweck- gesellschaften und damit die Haftungsverhältnisse? -5-



Waren den verantwortlichen Mitgliedern des Vorstandes und den Mitgliedern der Schleswig- Holsteinischen Landesregierung im Aufsichtsrat und seinen Gremien die Haftungsverhältnisse bekannt?
2.3.1 Wurden für diese Haftungsverhältnisse Rückstellungen gebildet und wenn nein, warum nicht?
2.3.2 Wurden diese Haftungsverhältnisse in der Bilanz oder im Anhang angegeben und wenn nein, warum nicht?
2.4 Warum wurde von den Abschlussprüfern von BDO bestätigt, dass 164 verbundene Unter- nehmen „wegen ihrer untergeordneten Bedeutung für die Vermögens-, Finanz-, und Ertragslage der HSH Nordbank AG“ (Quelle: Geschäftsbericht 2006, Seite 115) nicht in den Konsolidie- rungskreis aufgenommen wurden?
2.4.1 Warum wurde explizit die in Jersey installierte Carrera Capital Finance Ltd., welche als structured investment vehicle (SIV) über ein Portfolio von 3,2 Mrd. Euro verfügte (Quelle: Ge- schäftsbericht 2006, Seite 12), nicht in den Konsolidierungskreis aufgenommen?
2.4.2 Was war der Grund, diese Haltung im Jahr 2007 zu ändern?
2.4.3 Wurden die Vermögenswerte der Carrera Capital Finance Ltd. und des Conduit Poseidon von der HSH Tochter HSH Nordbank Securities S.A. sowie von der Niederlassung der HSH Nordbank Luxemburg erworben und wenn ja, aus welchen Gründen, zu welchem Zeitpunkt und zu welchem Preis? Inwieweit waren die Mitglieder der Schleswig-Holsteinischen Landesregierung im Aufsichtsrat und in seinen Gre- mien an der Entscheidung beteiligt?
2.5. Wie und in welchem Umfang waren die BaFin und die Bundesbank über die Gründung von Zweckgesellschaften der HSH-Nordbank informiert und wurde im Wege der Aufsicht oder in sonstiger Weise hierzu Stellung genommen oder wurden Anweisungen erteilt?
3. Risikocontrolling durch Vorstand und Aufsichtsrat:
3.1 Wie wurde das Risikocontrolling in den Jahren 2003 bis Juni 2009 in der Bank organisiert?
3.2 Haben die Mitglieder des Vorstandes ihre Pflichten zur ordnungsgemäßen Führung der Ge- schäfte nach § 93 Aktiengesetz und die Mitglieder der Schleswig-Holsteinischen Landesregie- rung im Aufsichtsrat und in seinen Gremien ihre Kontrollpflichten nach § 116 Aktiengesetz ordnungsgemäß erfüllt?
3.3 Wann war den verantwortlichen Mitgliedern des Vorstandes bekannt, dass eine liquiditätsseitige Anfälligkeit bei der HSH Nordbank besteht?
3.3.1 Ist es zutreffend, dass der ehemaligen Wirtschaftsminister Dr. Werner Marnette gegenüber dem Magazin „Der Spiegel“ vom 6. April 2009 erklärte, schon Anfang 2008 sei es erkennbar gewesen, dass „da etwas aus dem Ruder lief“? Wenn ja, was veranlasste Herrn Dr. Marnette zu dieser Äußerung? -6-



3.3.2 Wenn ja, mit welchen Maßnahmen wurde darauf reagiert?
3.3.3 Wann war dem Vorstand eine die Existenz bedrohende Liquiditätssituation bewusst? Wann wurde der Aufsichtsrat hierüber unterrichtet?
3.3.4 Wie und mit welchen Maßnahmen wurde darauf reagiert?
3.4 Wann hat es die ersten kritischen Fragen hinsichtlich der Gesamtertragslage der Bank seitens der Mitglieder der Schleswig-Holsteinischen Landesregierung im Aufsichtsrat und in seinen Gremien gegeben? Wie wurde darauf seitens der verantwortlichen Mitglieder des Vorstandes re- agiert?
3.4.1 Wann hat es die ersten kritischen Fragen hinsichtlich des Kreditersatzgeschäfts seitens der Mitglieder der Schleswig-Holsteinischen Landesregierung im Aufsichtsrat und in seinen Gre- mien gegeben? Wie wurde darauf seitens der verantwortlichen Mitglieder des Vorstandes reagiert?
3.4.2 Trifft es zu, dass schon im Frühsommer 2007 Vertreter des US Investors J.C. Flowers ge- genüber Mitgliedern des Vorstandes und Mitgliedern der Schleswig-Holsteinischen Landesre- gierung im Aufsichtsrat und in seinen Gremien auf Probleme im Kreditersatzgeschäft hingewie- sen haben? Wie wurde mit diesen Warnungen umgegangen?
3.4.3 Welche Maßnahmen ergriffen die Mitglieder der Schleswig- Holsteinischen Landesregie- rung im Aufsichtsrat und in seinen Gremien, um ihrer Kontrollfunktion bezüglich der unterneh- merischen Entscheidungen der verantwortlichen Mitglieder des Vorstandes der HSH Nordbank gerecht zu werden?
3.4.4 Warum erfolgte keine Sonderprüfung nach §§ 142 ff. Aktiengesetz?
3.5 Waren die Mitglieder der Schleswig-Holsteinischen Landesregierung im Aufsichtsrat und in seinen Gremien in die so genannte Aktion „Wetterfest“ eingebunden, einschließlich der Umset- zung des Beschlusses, das CIP-Geschäft vollständig abzubauen und wenn ja, in welcher Weise?
3.6 Gemäß § 321 Abs. 1 Satz 3 HGB ist der Abschlussprüfer verpflichtet, über Tatsachen zu be- richten, die den Bestand des Unternehmens gefährden oder seine Entwicklung wesentlich beein- trächtigen können. Wurden die verantwortlichen Mitglieder des Vorstandes und die Mitglieder der Schleswig-Holsteinischen Landesregierung im Aufsichtsrat und in seinen Gremien jemals von den Abschlussprüfern darauf hingewiesen, dass dies bei der HSH Nordbank drohen könnte?
3.6.1 Wann ist den Abschlussprüfern aufgefallen, dass bei den MBS im CIP ein Totalausfallrisi- ko besteht?
3.6.2 Hat es einen entsprechenden Vermerk im Rahmen des Prüfungsberichts gegeben? Wenn nein, warum nicht? -7-



3.7. Wie und in welchem Umfang waren die BaFin und die Bundesbank über das Risikocontrol- ling der HSH-Nordbank informiert und wurde im Wege der Aufsicht oder in sonstiger Weise hierzu Stellung genommen oder wurden Anweisungen erteilt?
4. Information des Parlamentes und seiner zuständigen Ausschüsse durch HSH Nordbank und Landes- regierung:
4.1 Seit wann war die Landesregierung oder waren einzelne Mitglieder der Landesregierung über Liquiditätsprobleme der HSH Nordbank informiert?
4.2 Treffen die Aussagen des ehemaligen Wirtschaftsministers Dr. Werner Marnette im Spiegel vom 06. April 2009 zu, er sei bereits am 15. April 2008 beim Ministerpräsidenten gewesen und habe ihm gesagt, er rate dringend davon ab, die für Mai 2008 geplante Aufstockung des Eigen- kapitals um 2 Mrd. Euro mitzumachen, weil noch nicht klar sei, welche weiteren Risiken in der Bank noch schlummern? Wie hat der Ministerpräsident darauf reagiert?
4.3 Treffen die Aussagen des ehemaligen Wirtschaftsministers Dr. Werner Marnette im Spiegel vom 06. April 2009 zu, der Ministerpräsident hätte ihn am Tag vor der Aussage im Finanzaus- schuss am 19. März 2009 erheblich unter Druck gesetzt und hätte indirekt mit seiner Entlassung gedroht?
4.4 Trifft die Aussage des ehemaligen Wirtschaftsministers Dr. Werner Marnette im Spiegel vom 06. April 2009 zu, dass es eine als Projektstudie zusammengefasste Unterlage der HSH Nordbank und der von den beiden Landesregierungen beauftragten Beratungsunternehmen gibt?
4.5 Treffen die weiteren, öffentlich getätigten Äußerungen vom ehemaligen Wirtschaftsminister Dr. Werner Marnette zu, dass er mehrmals den Ministerpräsidenten Carstensen über das erhöhte Verlustrisiko der Bank informiert hat, vom Ministerpräsidenten aber keine Rückmeldung kam?
4.6 Warum hat die Landesregierung und insbesondere Finanzminister Rainer Wiegard das Par- lament und die Parlamentsausschüsse nicht über die spätestens im April 2008 bekannt geworde- nen Schwächen im Risikomanagement der HSH Nordbank unterrichtet?
4.7 Welche Mitglieder der Schleswig-Holsteinischen Landesregierung im Aufsichtsrat und in seinen Gremien waren bereits im Dezember 2007 über Schwächen im Risikomanagement in- formiert und sind diese Informationen an die Landesregierung und den Landtag weitergeleitet worden und wenn nicht, aus welchen Gründen?
4.8 Welche Alternativen zur Eigenkapitalaufstockung und Garantiegewährung ür die HSH- Nordbank lagen der Landesregierung bis November 2008 vor? Gab es Alternativen, die eine Ei- genkapitalfinanzierung durch den Bund ermöglicht hätten? Warum wurden das Parlament und die Parlamentsausschüsse nicht zeitgleich über die vorhandenen Alternativen informiert und in den Entscheidungsprozess mit einbezogen?
4.9 Welche Abfindungszahlungen, Halteprämien, Pensionsleistungen oder sonstige Sonderver- gütungen oder -zahlungen wurden zu welchem Zeitpunkt welchen Mitgliedern des Vorstandes vertraglich eingeräumt? -8-



4.9.1 Welche Mitglieder der Landesregierung hatten zu welchem Zeitpunkt hiervon Kenntnis oder waren an den Vertragsverhandlungen beteiligt?
4.9.2 Trifft es zu, dass die Vorsitzenden der damaligen Regierungsfraktionen von der Landesre- gierung über die Vertragskonditionen des künftigen Vorstandvorsitzenden Prof. Dr. Nonnenma- cher unterrichtet wurden? Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt?
4.9.3. Gab es Zustimmungserklärungen der damaligen Regierungsfraktionen zu den Vertrags- konditionen? Wenn ja, durch wen und zu welchem Zeitpunkt wurden diese erklärt?
5. Überweisung von 45 Mio. Euro an Goldman Sachs im Herbst 2008:
5.1 Zu welchem Zeitpunkt, auf wessen Veranlassung und aus welchem Grund erfolgte im die Überweisung von 45 Mio. Euro an die Investment Bank Goldman Sachs im Herbst 2008?
5.2 Bestand zum Zeitpunkt der Überweisung ein einredefreier, durchsetzbarer rechtlicher Zah- lungsanspruch der Investmentbank Goldman Sachs?
5.3 Wurden Aufsichtsrat- und Risikoausschuss vom Vorstand über die Auszahlung informiert? Wenn ja, wurde dem zugestimmt?

6. Schlussfolgerungen für künftige Regelungen und Verfahren:
Der Untersuchungsausschuss soll darüber hinaus dem Parlament Vorschläge unterbreiten, wie in Zu- kunft Vermögensschäden und unvertretbare finanzielle Risiken für das Land Schleswig-Holstein durch Fehlentwicklungen in Unternehmen, an denen das Land maßgeblich beteiligt ist, vermieden werden können. In diesem Zusammenhang ist zu prüfen, welche Regelungen zu überarbeiten oder neu zu schaffen sind und welche andere Instrumente geeignet und erforderlich sind, um die vorhandenen Kontroll- und Steue- rungsmöglichkeiten von Landesregierung und Parlament zu stärken und zu ergänzen.