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17.09.09
17:37 Uhr
SSW

Lars Harms zu TOP 22 - Befahrensregelung Schleswig-Holsteinische Ostseeküste

Presseinformation

Kiel, den 16.09.2009 Es gilt das gesprochene Wort



Lars Harms



TOP 22 Befahrensregelung Schleswig-Holsteinische Ostseeküste Drs. 16/2828

Der vorliegende Antrag der Grünen hat in seiner Zielsetzung durchaus sinnvolle Ansätze, um
Mensch und Natur vor schnell fahrenden Wasserfahrzeugen und den daraus resultierenden
Lärmemissionen zu schützen.
Zugegeben, an einigen Stellen entlang der Ostseeküste entbrennen immer wieder Diskussionen
ob Powerboot-Rennen in Küstennähe stattfinden sollen oder Bürgerinitiativen fordern für
bestimmte Küstenabschnitte Geschwindigkeitsbegrenzungen, da man sich von schnell
fahrenden Wasserfahrzeugen belästigt fühlt.


Der Grüne Antrag zielt darauf ab, dass eine generelle Verkehrsberuhigung an der Schleswig-
Holsteinischen Ostseeküste für Wasserfahrzeuge geschaffen werden soll. Im ersten Absatz des
Antrages ist die Rede von schnell fahrenden Wasserfahrzeugen - ohne dass auf diese Fahrzeuge
näher eingegangen wird. Der Antrag schweigt sich auch aus über die Höhe der 2
Geschwindigkeitsbegrenzung. In der Begründung wiederum ist nur von Speedbooten die Rede.
Was also gemeint ist und welche konkrete Forderungen die grünen aufstellen wollen, ist nicht
ersichtlich. Da ist es natürlich schwer, sich für oder gegen einen Antrag auszusprechen.


Die Schleswig-Holsteinische Ostseeküste ist aber auch kein gesetzloser Raum. Was die
Straßenverkehrsordnung an Land ist, ist die Seeschifffahrtstrassen-Ordnung auf dem Wasser.
Das heißt, auch entlang der Ostseeküste gibt es Befahrensregelungen und an genau
festgelegten Abschnitten gibt es bereits Geschwindigkeitsbegrenzungen.
Darüber hinaus gilt nach § 26 Abs 4 der Verordnung - verkürzt gesagt - dass Fahrzeuge und
Wassermotorräder vor Stellen mit erkennbarem Badebetrieb eine Höchstgeschwindigkeit von 8
km/h nicht überschreiten dürfen.
Da es an speziell ausgewiesenen Bereichen entlang der Ostseeküste, bereits
Höchstgeschwindigkeitsgrenzen gibt, wird deutlich, dass man durchaus die Möglichkeit hat,
Einzellösungen herbeiführen. Diese Möglichkeit zu nutzen, wäre nach unserer Auffassung der
gangbarere Weg, als eine landesweite pauschale Regelung.
Bevor wir also für die gesamte Ostseeküste eine Geschwindigkeitsbegrenzung erlassen, wie es
die grünen in ihrem Antrag formulieren, sollten wir die Möglichkeiten ausschöpfen, die wir
haben. Aus Sicht des SSW gilt dies insbesondere für sensible Lebensräume, die bereits als
Naturschutz- oder Natura 2000-Gebiete ausgewiesen sind. Derartige Regeln haben wir auch für
den Nationalpark Wattenmeer, wo es klare Befahrensregelungen gibt.


Die Lärmsemissionen durch hoch motorisierte Wasserfahrzeuge können sicherlich zu Problem
führen. Jedoch müssen wir sehen, inwieweit es sich hierbei um Einzelphänome handelt. Auf
jeden Fall sollte über Lärmschutzverordnungen angestrebt werden, die Quelle zu minimieren.
Speedboot-Rennen sind daher als Veranstaltungen dem Einzelfall nach zu behandeln.
Was weitere Geschwindigkeitsbegrenzungen angeht so stelle ich fest, das im Bereich der Ostsee,
die Schlei, die Kieler Förde, das Gewässer bei Heiligenhafen, das Fehmarnsund-Fahrwasser, die
Neustädter Bucht und die Trave und der Nord-Ostsee-Kanal als angrenzende Gewässer schon 3
verkehrsberuhigt sind. Hier gibt es schon Regelungen, so dass weitere pauschale Regelungen wie
sie die Grünen fordern, nicht angebracht sind.


Aus Sicht des SSW wäre eine Behandlung des Themas im Ausschuss angebracht gewesen, um zu erfahren, ob man in konkreten Einzelfall vielleicht noch weitere Regelungen erlassen sollte. Das ist aber derzeit nicht möglich und deshalb werden wir den Antrag ablehnen, weil wir pauschale Regelungen für nicht angemessen ansehen.