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17.09.09
17:29 Uhr
CDU

Dr. Axel Bernstein zu TOP 22: Keine Sonderregelung für die Ostsee

Umweltpolitik
Nr. 306/09 vom 17. September 2009
Dr. Axel Bernstein zu TOP 22: Keine Sonderregelung für die Ostsee
Es gilt das gesprochenen Wort Sperrfrist Redebeginn
Mit diesem Antrag zu Booten auf der Ostsee halten Sie es einmal wieder ein wenig mit Mark Twain, von dem der Ausspruch überliefert ist:
„Ich habe es schon häufig als bedauerlich empfunden, dass Noah und seine Sippe das Boot nicht verpasst haben.“
Sie sollten aber nicht den Eindruck erwecken, dass wir bzw. die Landesregierung hier untätig gewesen sein.
Halten wir uns an die Fakten: Anfang Juli war eine Wassersportveranstaltung „Four Elements Challenge“ in der Kieler und Eckernförder Bucht geplant.
Vom Wasser- und Schifffahrtsamt Lübeck bereits genehmigt war, dass vier Schlauchboote die Ostsee mit 35 Knoten oder anders ausgedrückt 65 Stundenkilometern befahren dürfen.
Fakt ist aber auch, dass im gleichen Seegebiet Schweinswale leben.
Zwar können sich die Tiere in einem gewissen Umfang auf den Schiffsverkehr
Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/3 und die damit verbundenen Geräusche einstellen.
Problematisch war aber vor allem die hohe Geschwindigkeit mit der diese Boote fahren sollten.
Eine Verletzung oder gar Tötung der Meeressäuger hätte nicht gänzlich ausgeschlossen werden können.
Das zuständige Umweltministerium und vor allem unserem Umweltminister Dr. Christian von Boetticher ist es zu verdanken, dass für die Veranstaltung hohe Auflagen gemacht wurden.
Eine Prüfung hatte ergeben, „…. das möglicherweise Verstöße gegen das Bundesnaturschutzgesetz drohten, wenn tatsächlich die angestrebte und vom Wasser- und Schifffahrtsamt Lübeck genehmigte Geschwindigkeit von 35 Knoten (ca. 65 km/h) erreicht werde. Das Ministerium sah insbesondere die Gefahr der Tötung einzelner Tiere, die den schnell fahrenden Booten nicht ausweichen können und eine Beeinträchtigung der Fortpflanzungsstätten durch die zusätzlich zu befürchteten Schallemissionen", so in einer Medieninformation des MLUR vom 2. Juli 2009.
Konsequenterweise wurde die Höchstgeschwindigkeit auf 16 km/h in der Eckernförder Bucht und auf 24 km/h im Außenbereich der Kieler und der Eckernförder Bucht herabgesetzt.
Diese Werte waren nicht willkürlich gegriffen, sondern orientierten sich an den Höchstgeschwindigkeiten für den Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer. Die Einhaltung der Auflagen wurde durch die Wasserschutzpolizei gewährleistet und so titelten die Kieler Nachrichten am 03. Juli 2009 auch „Ministerium zeigt Herz für Schweinswale“.
Ich halte es für eine angemessene Vorgehensweise, bei derartigen Veranstaltungen von Fall zu Fall Auflagen zu erlassen, wenn diese erforderlich sind.
Seit dem April dieses Jahres dürfen alle Sportboote westlich einer Linie Pelzerhaken – Groß Schwansee in Mecklenburg nicht mehr als 75 Dezibel Lärm verursachen. Zum Vergleich: Ein herkömmlicher Rasenmäher liegt bei mindestens 80 Dezibel.
Für weitere Einschränkungen müssten schon schwerwiegende Gründe vorliegen.
Allerdings antwortete das Bundesverkehrsministerium 2006, also vor

Seite 2/3 Inkrafttreten der 75-Dezibel-Regelung, auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Steenblock: „Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass es durch besonders stark motorisierte Sportboote in der Lübecker Bucht für die Anlieger und Touristen in Einzelfällen zu Lärmbelästigungen und Störungen kommen kann. Im Hinblick auf die Lärmbelästigungen und Störungen ist jedoch auch zu berücksichtigen, dass es sich um eine vergleichsweise geringe Zahl an besonders stark motorisierten Sportbooten handelt (ca. 6 bis 8 Boote), die auch nur vereinzelt betrieben werden.“
Wie in vielen anderen Bereich gilt auch hier: Wer immer noch glaubt, jeden Einzelfall mit einer Regelung in den Griff bekommen zu können, ist in einem Politikverständnis verhaftet, dass die überbordende Bürokratie der vergangenen Jahre wesentlich mit verursacht hat.



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