Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
17.09.09
17:21 Uhr
B 90/Grüne

Detlef Matthiessen zum Tariftreuegesetz

Presseinformation

Landtagsfraktion Es gilt das gesprochene Wort! Schleswig-Holstein Pressesprecherin TOP 19– Tariftreuegesetz anwenden Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 Dazu sagt der wirtschaftspolitische Sprecher der Fraktion 24105 Kiel Bündnis 90/Die Grünen, Telefon: 0431 / 988 - 1503 Detlef Matthiessen: Fax: 0431 / 988 - 1501 Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de
Nr. 443.09 / 17.09.2009
Tariftreuegesetz anwenden Der Landtag hatte in der Rot/GRÜNEN Regierungszeit ein Tariftreuegesetz beschlossen, das für die Branchen Bauwirtschaft, Entsorgungswirtschaft und schienengebundener ÖPNV galt. Im Jahr 2007 ist das Tariftreuegesetz auf die Beschäftigten des Bus-ÖPNV ausgewei- tet worden. Das hatte auch die CDU mitgetragen. Wir GRÜNEN halten eine gesetzliche Regelung der Tariftreue für sinnvoll, allerdings muss es auch eine entsprechende Kontrolle der Unternehmen und ihrer Subunternehmer geben, wenn diese einen öffentlichen Auftrag erhalten. Ohne Kontrollen hat das Tariftreugesetz einen hohen Symbolwert gegen Dum- pinglöhne, ist aber ansonsten ein stumpfes Schwert. Auf eine kleine Anfrage der FDP hatte die Landesregierung erklärt, dass ihr keine Verstöße gegen das Tariftreuegesetz bekannt sei. Das glaube wer will.
Die Diskussion über Tariftreue, über Mindestlöhne und Lohndumping ist hochaktuell. Die Große Koalition in Berlin kann sich nicht über einen einheitlichen bundesweiten Mindestlohn einigen und schleppt sich über Änderungen im Entsendegesetz bis zur Bundestagswahl.
Die Tariftreue-Gesetze der Länder sind gefährdet durch die EuGH-Rechtsprechung vom 3. April 2008 zu Teilen des Niedersächsischen Vergabegesetzes. Ich nenne eine wesentliche Begründung sehr verkürzt und plakativ. Der Wettbewerbsvorteil ausländischer Firmen be- steht in den geringeren Lohnkosten. Wenn sie diesen Wettbewerbsvorteil nicht nutzen dür- fen, werden sie vom Wettbewerb ausgeschlossen. Eine Tariftreueverpflichtung stellt daher eine Beeinträchtigung dieser Firmen dar. Tariftreue bewirkt laut Gericht deshalb gerade nicht eine faktische Gleichstellung mit deutschen Arbeitnehmern. Das ist eine Argumentati- on auf die man erst mal kommen muss. Das hat das EuGH aber so gemacht beim seinem Urteil zum niedersächsischen Vergabegesetz.
Es war richtig, dass die Landesregierung im Lichte des EuGH-Urteils unser Tariftreuegesetz überprüft. Der entsprechende Erlass des Wirtschaftsministeriums vom 26.5.08 zeigt aber deutlich, dass das Ministerium kein Herzblut für das Thema Tariftreu übrig hat. Offensicht- lich war der Landesregierung das eigene Tariftreuegesetz schnurz egal. Im Erlass wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei neuen Vergabeverfahren eine Tariftreueerklä- Seite 1 von 2 rung nicht mehr einzufordern ist. Deshalb soll dieser Erlass aufgehoben werden.
Wenig hilfreich war es 2008, dass die CDU sich vom Acker macht und sagt, wir haben ja immer schon rechtliche und volkswirtschaftliche Bedenken gegen ein Tariftreuegesetz ge- habt. Der Abgeordnet Callsen sagte zusätzlich noch: „planwirtschaftliche Eingriffe in den Wettbewerb sind nicht nur volkswirtschaftlich problematisch sondern auch rechtlich bedenk- lich.“
Wir GRÜNEN sagen dagegen, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen von guter Ar- beit, die sie leisten, auch leben können. Wenn dieser einfache Grundsatz in unserer Ar- beitswelt nicht mehr gilt, dann haben wir gewaltige Verwerfungen. Umso wichtiger ist des- halb die Einführung eines einheitlichen bundesweiten Mindestlohns um Lohndumping zu verhindern. Auch Tariftreueerklärungen können nach dem EuGH-Urteil für allgemeinver- bindlich erklärte Löhne eingefordert werden. Genau das sollte der öffentliche Auftraggeber auf allen Ebenen auch umsetzen.

***



2