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17.09.09
16:45 Uhr
SSW

Lars Harms zu TOP 19 - Tariftreuegesetz anwenden

Presseinformation

Kiel, den 16.09.2009 Es gilt das gesprochene Wort



Lars Harms



TOP 19 Tariftreuegesetz anwenden Drs. 16/2811 (neu)

Wenn es um die Diskussion über faire Löhne geht, geht es nicht ausschließlich darum, ein
absolutes Minimum – wie bei der Debatte um den gesetzlichen Mindestlohn – abzusichern.
Vielmehr geht es darum, auch die tarifarisch ausgehandelten Löhne abzusichern, damit die
Menschen einen fairen Lohn erhalten und gleichzeitig ihre Unternehmen eine faire Chance im
Wettbewerb erhalten. Diese Zielsetzungen hat das Tariftreuegesetz und es hat diese
Zielsetzungen auch erfüllt. Erst seitdem die damalige schwarz-rote Landesregierung dieses
Gesetz einseitig mittels eines Erlasses außer Kraft gesetzt hat, haben wir hier bei uns wieder
ungeregelte und für unsere Unternehmen und Beschäftigte unzufriedenstellende Zustände.


Nachdem der Europäische Gerichtshof entschieden hatte, dass nur noch gesetzlich festgelegte
oder aber allgemeinverbindliche Tariflöhne per Tariftreueerklärung eingefordert werden können,
hat die damalige schwarz-rote Landesregierung nicht etwa die Praxis an diese Rechtsprechung
angepasst, sondern sie ist gleich Sturm gegen das Tariftreuegesetz gelaufen. Ein Erlass wurde 2
herausgegeben, der nicht nur vorsah, dass das Land das Gesetz nicht mehr anwendet, sondern
auch gleich die Empfehlung aussprach, dass auch die Kommunen es nicht mehr anwenden
sollten. Damit wurde von schwarz-rot regelrecht gegen faire Löhne und gegen gleiche
Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen entschieden.


Wir als SSW hatten schon gleich nach Bekanntwerden des Urteils darauf hingewiesen, dass es
noch breite Möglichkeiten für die Einforderung von Tariftreueerklärungen gibt. In einem Antrag
hier in Landtag haben wir deshalb dazu aufgefordert, das Gesetz weiterhin anzuwenden und
darauf hinzuwirken, dass Tarifverträge in Zukunft als allgemein verbindlich erklärt werden. Die
damalige Mehrheit hier im Hause hat dem Antrag nicht zustimmen wollen, wodurch viele
Ausschreibungen seitdem ohne Tariftreue abgewickelt wurden – mit den entsprechenden
negativen Auswirkungen für Beschäftigte und Betriebe.


Heute starten wir – gemeinsam mit SPD und Grünen - einen zweiten Anlauf, um unsere
damalige Anregung umzusetzen. Das Tariftreuegesetz des Landes Schleswig-Holstein kann
heute schon auf allgemein verbindliche Tarifverträge angewandt werden. Das heißt, dass diese
eingefordert werden können. Zum Beispiel sind die Tarifverträge des Baugewerbes, des
Elektrohandwerks, des Maler- und Lackiererhandwerks und auch des Dachdeckerhandwerks
bundesweit allgemeinverbindlich. Diese können also weiterhin eingefordert und vor allem auch
im Rahmen des Gesetzes überprüft und Vergehen hiergegen sanktioniert werden.


Wenn das Tariftreuegesetz wieder angewendet wird, gäbe es sogar einen Anreiz, dass auch
andere vom Gesetz umfasste Branchen ihre Tarifverträge für allgemein verbindlich erklären
lassen. So wären zum Beispiel regionale allgemein verbindliche Tarifverträge in den eben
genannten Branchen oder auch in der Bauindustrie möglich. Und auch im privaten
Omnibusgewerbe und bei den öffentlichen Verkehrsbetrieben wären allgemein verbindliche
Tarife denkbar. Das private Omnibusgewerbe verfügt schon über einen allgemein verbindlichen
Manteltarif ohne Gehaltsbestandteile. Dieser wäre sicherlich relativ leicht zu erweitern und 3
hierfür müssten nur Verhandlungen geführt werden. Das Tariftreuegesetz könnte hier somit
sogar zu einer positiven Entwicklung in der Tarifgestaltung führen und es stärkt die
Tarifautonomie – insbesondere vor dem Hintergrund der Diskussionen über gesetzliche
Mindestlöhne.


Deshalb dürfen wir bei der reinen Anwendung des Gesetzes nicht stehen bleiben, sondern wir
müssen auch aktiv dafür sorgen, dass sich die Tarifpartner in den betroffenen Branchen auf
allgemein verbindliche Tarifverträge einigen. Hier muss deshalb die Landesregierung aktiv
werden und diesen Prozess fördern.


Heute fordern wir die sofortige Anwendung des Tariftreuegesetzes entsprechend der
Möglichkeiten, die es heute schon gibt. Weiter wollen wir, dass die Kommunen entsprechend
informiert werden und das Gesetz dann ebenfalls wieder anwenden. Und wir wollen, dass
weitere Tarifverträge – gerade auch in Schleswig-Holstein – für allgemein verbindlich erklärt
werden, damit möglichst viele Beschäftigte und Unternehmen weiterhin eine Chance haben. Das
ist gerade auch in wirtschaftlich schwierigen Phasen, wie jetzt, enorm wichtig.


Heute geht es um die Entscheidung „Mit uns für gerechten Wettbewerb für unsere
Unternehmen und für faire Löhne für unsere Beschäftigten!“ oder „Gegen uns und gegen die
hiesigen Unternehmen und gegen unsere Beschäftigten!“ - So einfach ist das! - Ich bitte Sie alle
um Zustimmung zu unserem Antrag.