Lars Harms zu TOP 19 - Tariftreuegesetz anwenden
PresseinformationKiel, den 16.09.2009 Es gilt das gesprochene WortLars HarmsTOP 19 Tariftreuegesetz anwenden Drs. 16/2811 (neu)Wenn es um die Diskussion über faire Löhne geht, geht es nicht ausschließlich darum, einabsolutes Minimum – wie bei der Debatte um den gesetzlichen Mindestlohn – abzusichern.Vielmehr geht es darum, auch die tarifarisch ausgehandelten Löhne abzusichern, damit dieMenschen einen fairen Lohn erhalten und gleichzeitig ihre Unternehmen eine faire Chance imWettbewerb erhalten. Diese Zielsetzungen hat das Tariftreuegesetz und es hat dieseZielsetzungen auch erfüllt. Erst seitdem die damalige schwarz-rote Landesregierung diesesGesetz einseitig mittels eines Erlasses außer Kraft gesetzt hat, haben wir hier bei uns wiederungeregelte und für unsere Unternehmen und Beschäftigte unzufriedenstellende Zustände.Nachdem der Europäische Gerichtshof entschieden hatte, dass nur noch gesetzlich festgelegteoder aber allgemeinverbindliche Tariflöhne per Tariftreueerklärung eingefordert werden können,hat die damalige schwarz-rote Landesregierung nicht etwa die Praxis an diese Rechtsprechungangepasst, sondern sie ist gleich Sturm gegen das Tariftreuegesetz gelaufen. Ein Erlass wurde 2herausgegeben, der nicht nur vorsah, dass das Land das Gesetz nicht mehr anwendet, sondernauch gleich die Empfehlung aussprach, dass auch die Kommunen es nicht mehr anwendensollten. Damit wurde von schwarz-rot regelrecht gegen faire Löhne und gegen gleicheWettbewerbsbedingungen für Unternehmen entschieden.Wir als SSW hatten schon gleich nach Bekanntwerden des Urteils darauf hingewiesen, dass esnoch breite Möglichkeiten für die Einforderung von Tariftreueerklärungen gibt. In einem Antraghier in Landtag haben wir deshalb dazu aufgefordert, das Gesetz weiterhin anzuwenden unddarauf hinzuwirken, dass Tarifverträge in Zukunft als allgemein verbindlich erklärt werden. Diedamalige Mehrheit hier im Hause hat dem Antrag nicht zustimmen wollen, wodurch vieleAusschreibungen seitdem ohne Tariftreue abgewickelt wurden – mit den entsprechendennegativen Auswirkungen für Beschäftigte und Betriebe.Heute starten wir – gemeinsam mit SPD und Grünen - einen zweiten Anlauf, um unseredamalige Anregung umzusetzen. Das Tariftreuegesetz des Landes Schleswig-Holstein kannheute schon auf allgemein verbindliche Tarifverträge angewandt werden. Das heißt, dass dieseeingefordert werden können. Zum Beispiel sind die Tarifverträge des Baugewerbes, desElektrohandwerks, des Maler- und Lackiererhandwerks und auch des Dachdeckerhandwerksbundesweit allgemeinverbindlich. Diese können also weiterhin eingefordert und vor allem auchim Rahmen des Gesetzes überprüft und Vergehen hiergegen sanktioniert werden.Wenn das Tariftreuegesetz wieder angewendet wird, gäbe es sogar einen Anreiz, dass auchandere vom Gesetz umfasste Branchen ihre Tarifverträge für allgemein verbindlich erklärenlassen. So wären zum Beispiel regionale allgemein verbindliche Tarifverträge in den ebengenannten Branchen oder auch in der Bauindustrie möglich. Und auch im privatenOmnibusgewerbe und bei den öffentlichen Verkehrsbetrieben wären allgemein verbindlicheTarife denkbar. Das private Omnibusgewerbe verfügt schon über einen allgemein verbindlichenManteltarif ohne Gehaltsbestandteile. Dieser wäre sicherlich relativ leicht zu erweitern und 3hierfür müssten nur Verhandlungen geführt werden. Das Tariftreuegesetz könnte hier somitsogar zu einer positiven Entwicklung in der Tarifgestaltung führen und es stärkt dieTarifautonomie – insbesondere vor dem Hintergrund der Diskussionen über gesetzlicheMindestlöhne.Deshalb dürfen wir bei der reinen Anwendung des Gesetzes nicht stehen bleiben, sondern wirmüssen auch aktiv dafür sorgen, dass sich die Tarifpartner in den betroffenen Branchen aufallgemein verbindliche Tarifverträge einigen. Hier muss deshalb die Landesregierung aktivwerden und diesen Prozess fördern.Heute fordern wir die sofortige Anwendung des Tariftreuegesetzes entsprechend derMöglichkeiten, die es heute schon gibt. Weiter wollen wir, dass die Kommunen entsprechendinformiert werden und das Gesetz dann ebenfalls wieder anwenden. Und wir wollen, dassweitere Tarifverträge – gerade auch in Schleswig-Holstein – für allgemein verbindlich erklärtwerden, damit möglichst viele Beschäftigte und Unternehmen weiterhin eine Chance haben. Dasist gerade auch in wirtschaftlich schwierigen Phasen, wie jetzt, enorm wichtig.Heute geht es um die Entscheidung „Mit uns für gerechten Wettbewerb für unsereUnternehmen und für faire Löhne für unsere Beschäftigten!“ oder „Gegen uns und gegen diehiesigen Unternehmen und gegen unsere Beschäftigten!“ - So einfach ist das! - Ich bitte Sie alleum Zustimmung zu unserem Antrag.