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16.09.09
17:37 Uhr
CDU

Wilfried Wengler zu TOP 30 und 34: Für eine Perspektive in Deutschland mit gesichertem Aufenthaltsrecht

Innenpolitik
Nr. 299/09 vom 16. September 2009
Wilfried Wengler zu TOP 30 und 34: Für eine Perspektive in Deutschland mit gesichertem Aufenthaltsrecht
Es gilt das gesprochene Wort Sperrfrist Redebeginn
Mit dem vorliegenden Antrag von Bündnis 90 / Die Grünen zu TOP 30 haben wir uns in den Fraktionsarbeitskreisen und im Innen- und Rechtsausschuss intensiv beschäftigt. Inhaltlich geht es um die §§ 104 a und b des Aufenthaltsgesetzes, die Ende August 2007 in Kraft getreten sind. Sinn und Zweck dieser Regelungen ist es, für langjährig geduldete Ausländer eine Perspektive in Deutschland mit einem gesicherten Aufenthaltsrecht zu eröffnen.
Im Rahmen der Beratungen ist noch einmal klar geworden, dass der im Antrag bezeichnete Personenkreis, für den über eine Bundesratsinitiative eine Fristverlängerung erwirkt werden soll, seit Ende August 2007 bereits allen anderen Arbeitssuchenden in Deutschland gleich gestellt ist. Außerdem weist § 104 a bereits erhebliche Ermessensspielräume für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis im Rahmen von Einzelfallbetrachtungen aus.
Darüber hinaus gibt es eine Reihe von Härtefallregelungen für z.B. Auszubildende, Familien mit Kindern, Alleinerziehende und Erwerbsunfähige, die zunächst ausgeschöpft werden können. Insofern halte ich es für richtig, dass wir uns im Innen- und Rechtsausschuss für eine Entschließung
Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/2 ausgesprochen haben, mit welcher die Landesregierung gebeten wird, alle Verlängerungsmöglichkeiten im Rahmen der bereits geltenden Regelungen auszuschöpfen. Für ein entsprechendes Votum hier im Plenum möchte ich daher an dieser Stelle werben.


Zum zweiten Antrag, um den es hier geht (TOP 34) möchte ich nur auf Folgendes hinweisen: Ausgangspunkt sind das vom UNHCR im letzten Jahr veröffentlichte Resettlementkonzept sowie der Beschluss der Innenministerkonferenz vom 5. Dezember 2008, 2.500 Flüchtlinge aus dem Irak auf dieser Basis aufzunehmen. Diese beiden Weichenstellungen sind zweifellos richtig und von Bedeutung. Die nun von den Grünen propagierte „neue Flüchtlingspolitik“ dagegen erschöpft sich in einer wenig sorgfältigen Adaption von Konzepten Dritter und einer ungeprüften Ausweitung von Kontingenten. Ich stehe deshalb auf dem Standpunkt, dass wir die Ergebnisse des gerade anlaufenden Resettlement-Projekts abwarten sollten, um sie mit der gebotenen Sorgfalt bewerten und ggf. nachsteuern zu können. Das wäre allemal besser, als das Projekt bereits zu diesem Zeitpunkt durch überzogene Forderungen zu gefährden.



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