Astrid Höfs zu TOP 26: Die 85-Prozent-Regel streichen, die Sozialstaffel vereinheitlichen
Presseinformation der SPD-Landtagsfraktion Kiel, 16.09.2009 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuellTOP 26, Einheitliche Sozialstaffel für Kindertageseinrichtungen (Drucksache 16/2859 und 16/2669neu)Astrid Höfs:Die 85-Prozent-Regel streichen, die Sozialstaffel vereinheitlichenDie Kinderarmut ist das große sozialpolitische Thema der Gegenwart; ihre Bekämp- fung ist eine Kernaufgabe der Politik auf allen Ebenen. Die Bürgerbeauftragte für sozi- ale Angelegenheiten hat in ihrem Tätigkeitsbericht hervorgehoben, dass die genannte 85 %-Regelung im KiTa-Gesetz groteske Folgen hat: Wenn eine fünfköpfige Familie von Hartz IV leben muss und für ihre zwei Kinder im Kindergartenalter einen Monats- beitrag von 136 € zahlen soll, ist das einfach absurd.Die Regel, wonach es möglich ist, bei der Ermittlung der Belastungsgrenzen für die Erhebung von KiTa-Gebühren nur 85 % der Regelsätze nach SGB XII anzurechnen, war von vornherein umstritten. Wir haben sie damals zur Entlastung der Kommunen akzeptiert und durchgesetzt, sie aber mit einer Überprüfungsklausel versehen.Wir begrüßen es ausdrücklich, dass von den fünfzehn Kreisen und kreisfreien Städten nur noch drei diese Möglichkeit anwenden. Dadurch wird aber der Flickenteppich noch unüberschaubarer, über den die Eltern sowohl innerhalb unseres Bundeslandes als auch bundesweit zu gehen haben und der die finanzielle Belastung durch Kinder- gartenbeiträge so unüberschaubar gestaltet.Herausgeber: Landeshaus SPD-Landtagsfraktion Postfach 7121, 24171 Kiel Verantwortlich: Tel: 0431/ 988-1305/1307 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Petra Bräutigam Fax: 0431/ 988-1308 Internet: www.spd.ltsh.de -2-Dieser Landtag ist heute nicht mehr in der Lage, eine Novelle des Kindertagesstätten- gesetzes auf den Weg zu bringen; was wir aber tun können und nach meiner Über- zeugung auch tun müssen, ist, ein Signal auszusenden, das sich sowohl an den Land- tag der 17. Legislaturperiode als auch an die Öffentlichkeit richtet. Dieses Signal heißt zunächst, das Kindertagesstättengesetz so zu überarbeiten, dass aus § 24 die mögli- che Anrechnung von nur 85 % der Regelsätze nach SGB XII bei der Ermittlung der Be- lastungsgrenzen für die Erhebung von KiTa-Gebühren gestrichen wird.Natürlich können wir dabei nicht stehen bleiben. Wir Sozialdemokratinnen und Sozial- demokraten wollen die gänzliche Beitragsfreiheit für alle drei Kita-Jahre bis zu einem Betreuungsumfang von bis zu fünf Stunden pro Tag. Das heißt: Auch wir versprechen nicht, eine gänzliche Beitragsfreiheit bei Ganztagsbetreuung umzusetzen.Es wird deshalb auch langfristig eine Sozialstaffel geben müssen, und über diese Sozialstaffel muss Einigkeit hergestellt werden. Die Sozialstaffeln in Schleswig- Holstein sind sehr unterschiedlich in den Kreisen und kreisfreien Städten gestaltet. Und es ist nicht nachzuvollziehen, warum Eltern je nach Wohnort niedrige, hohe oder sehr hohe Kitagebühren zahlen sollen.Wir alle wissen natürlich, dass wir nicht in die Regelungskompetenz der Kreise ein- greifen können, ohne Konnexität auszulösen. Aber auch die Kreise, die Gemeinden und die freien Träger können kein Interesse an völlig uneinheitlichen Regelungen ha- ben.Im Bildungsausschuss wurde immerhin beschlossen, dass in der nächsten Legislatur- periode in Gesprächen mit den kommunalen Landesverbänden, den Wohlfahrtsver- bänden und dem Landesrechnungshof nach einer gemeinsamen Lösung gesucht wer- den soll. -3-Das ist uns zuwenig. Wir wollen deshalb diesen Beschluss heute aufheben und über den von Bündnis 90 / die Grünen vorgelegten Antrag 16/2669 (neu) in der Sache ab- stimmen. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit und hoffe, dass dieses Anliegen in der nächs- ten Wahlperiode zügig umgesetzt wird.