Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
16.09.09
16:48 Uhr
FDP

Ekkehard Klug: Einheitliche Sozialstaffelregelung ist überfällig!

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Nr. 284/2009 Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Kiel, Mittwoch, 16. September 2009 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Günther Hildebrand, MdL
Es gilt das gesprochene Wort!
Kindertagesstätten / Sozialstaffelregelung
Ekkehard Klug: Einheitliche Sozialstaffelregelung ist überfällig! In der Landtagsdebatte zu TOP 26 (Sozialstaffelregelung für Kindertageseinrichtungen) erklärte der bildungspolitische Sprecher der FDP- Landtagsfraktion, Dr. Ekkehard Klug:
„Die in Schleswig-Holstein total uneinheitlichen Sozialstaffelregelungen bei Kindertageseinrichtungen sind ein Ärgernis erster Güte.
Der Landesrechnungshof hat dieses Problem anhand mehrerer Musterfälle deutlich gemacht. Bei einer alleinerziehenden Mutter wichen die Bedarfsgrenzen bis maximal 430 € pro Monat voneinander ab. Beim anrechenbaren Einkommen betrug der Unterschiedsbetrag bis zu 355 € pro Monat. In allen berechneten Musterfällen ergaben sich trotz gleicher persönlicher und wirtschaftlicher Verhältnisse je nach Wohnort Ermäßigungen zwischen 0 % und 100 % auf den Regelelternbeitrag. Kurz gesagt: Die Postleitzahl bestimmt darüber, ob und in welchem Umfang soziale Ermäßigungen gewährt werden.
Diesen Befund kann man wirklich nur als Bankrott sozialdemokratischer Bildungs- und Sozialpolitik bezeichnen - denn viele Jahre hindurch sind hierzulande ja Kabinettsmitglieder der SPD für diese Thematik zuständig gewesen.
Wir Liberalen teilen die Empfehlung des LRH, künftig eine einheitliche Bedarfsgrenze verbindlich im KiTaG festzulegen und dabei auch 100% der Regelsätze nach § 28 SGB XII anzusetzen.
Dass nun auch die SPD-Fraktion dazu rasch noch eine Antragsvorlage eingebracht hat, ist aus mehreren Gründen sehr bemerkenswert:
• Schließlich war es ja die SPD selbst, die in der von ihr damals mit den Grünen gebildeten Koalition zum 1. 1. 2005 die Gesetzesbestimmung eingeführt hat, wonach den Kreisen eine Absenkung auf 85% der SGB-XII- Regelsätze freigestellt worden ist.
Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 1 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ • Im Landtagswahlkampf verspricht die SPD auf Wahlplakaten drei beitragsfreie Kitajahre - weshalb bringt sie dann jetzt überhaupt noch Anträge ein, nach denen in der kommenden Wahlperiode die Ermittlung der Belastungsgrenzen für KiTa-Gebühren geändert werden soll?
Diese Widersprüche zeigen, dass die Glaubwürdigkeit der Sozialdemokraten auf dem absoluten Nullpunkt gelandet ist.
Die FDP-Fraktion stimmt dem Antrag der GRÜNEN zu. Wir sind allerdings der Meinung, dass der Landtag dieses Thema nicht allein der Regierung überlassen sollte - denn schließlich geht es ja in mehreren Punkten um eine Änderung geltender Gesetzesbestimmungen.
So ergibt sich nach den Hinweisen des Landesrechnungshofes Handlungsbedarf bei den Geschwisterermäßigungen. Hier gibt es in den einzelnen Kreisen / kreisfreien Städten teils einkommensabhängige, teils einkommensunabhängige Regelungen und teils auch Mischformen. Daraus folgt, dass gewährte Ermäßigungen für das 2. Kind gegenwärtig von Ort zu Ort zwischen 10 und 70 % schwanken. Diese Thematik ist übrigens im Antrag der GRÜNEN überhaupt nicht angesprochen worden.
Wir sehen jedoch angesichts der extremen Unterschiede im Lande auch die Empfehlung des LRH, im KITaG künftig eine einkommensabhängige Berechnung der Geschwisterermäßigung festzulegen, als sehr sinnvollen Ansatz an, um in Schleswig-Holstein in einem wichtigen sozial- und familienpolitischen Bereich ein höheres Maß an Einheitlichkeit sicherzustellen.
Wir geben daher dem Antrag der GRÜNEN unsere Zustimmung unter der Maßgabe, dass sich der Landtag in der kommenden Wahlperiode aktiv in die Gespräche mit den Betroffenen - den Kommunen und den Wohlfahrtsverbänden - einbringen sollte, um dabei auch die weiteren, im vorliegenden Antrag nicht behandelten Fragen zu klären.“



Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 2 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/