Birgit Herdejürgen zu TOP 26 + 27: Wir unterstützen Prüfrecht des LRH
Presseinformation der SPD-Landtagsfraktion Kiel, 16.07.2009 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuellTOP 26 + 27, Prüfungsrecht des Landesrechnungshofes in der Satzung der HSH Nordbank ver- ankern / Sonderprüfung der HSH Nordbank AG nach dem Aktiengesetz (Drucksache 16/2735 und 16/2736)Birgit Herdejürgen:Wir unterstützen Prüfrecht des LRHIch habe großes Verständnis für die Anliegen der Opposition, Klarheit in die Verhält- nisse der HSH Nordbank zu erhalten. Zumal es im Interesse aller Fraktionen liegt, ihre parlamentarischen Rechte zu nutzen und Kontrolle über die Finanzen des Landes auszuüben. Und alle Fraktionen im Finanzausschuss haben in den letzten Monaten eine Vielzahl von Fragen gestellt, die – offensichtlich – nicht zu ihrer Zufriedenheit be- antwortet werden konnten. Dazu zählt die Frage nach Sonderprüfungen nach § 44 des Kreditwesengesetzes, die bei der HSH Nordbank bereits ohne Ergebnisse stattgefun- den haben.Dazu zählt die Frage nach der notwendigen Nachprüfung für den Rechnungsab- schluss, auch die Fragen zur Nutzung von Steuervorteilen, zu Objektgesellschaften, zur Kreditvergabe, zu Einzelfallprüfungen bei Kunden der Bank, zur Prüfung von Un- terlagen durch den SoFFin und viele andere mehr. Es hat dabei offensichtliche Defizite in der Information gegeben, und es sind unter anderem diese Defizite, die zur Einset- zung des Untersuchungsausschusses geführt haben, der von der SPD von Anfang an ohne Einschränkung unterstützt wird.Herausgeber: Landeshaus SPD-Landtagsfraktion Postfach 7121, 24171 Kiel Verantwortlich: Tel: 0431/ 988-1305/1307 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Petra Bräutigam Fax: 0431/ 988-1308 Internet: www.spd.ltsh.de -2-Rechtlich ist es möglich, ein Prüfungsrecht des Landesrechnungshofs in der Sat- zung der Bank zu verankern: Dazu benötigen die öffentlichen Anteilseigner eine Drei- viertelmehrheit. Das ist seit der Kapitalerhöhung gewährleistet.Auch für eine Prüfung nach Aktienrecht dürften die Voraussetzungen gegeben sein, denn Vorgänge bei der Geschäftsführung, namentlich auch bei Maßnahmen der Kapi- talbeschaffung und Kapitalherabsetzung, die überprüft werden könnten, haben bei der Bank gerade erst stattgefunden.Die SPD-Landtagsfraktion will sich dem legitimen und nachvollziehbaren Wunsch, die Vorgänge um die HSH Nordbank zu begreifen, nicht verschließen. Wir unterstützen die Forderung nach einem Prüfrecht des Landesrechnungshofs.Die Frage muss erlaubt sein, inwieweit die beantragten Prüfungen und Prüfrechte die Arbeit des Untersuchungsausschusses möglicherweise erschweren könnten. Der Landesrechnungshof wird nicht so zeitnah in eine Prüfung einsteigen können, dass es hier zu Konflikten kommen könnte.Zurzeit ist die Staatsanwaltschaft in Hamburg mit Prüfungen beschäftigt; dazu gibt es in Hamburg und in Schleswig-Holstein jeweils einen parlamentarischen Untersu- chungsausschuss. Auch wenn das Ziel, endlich alle Fragen beantwortet zu bekom- men, vollkommen verständlich ist, haben wir gewisse Probleme mit der Vorlage von Akten, die ja auch im Untersuchungsausschuss angesprochen wurden.Die CDU hat signalisiert, dass sie mit einer Sonderprüfung einverstanden ist, dies war in der letzten Woche noch nicht der Fall. Daher sehen wir keine Probleme, dem zuzu- stimmen.