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16.07.09
15:38 Uhr
SSW

Anke Spoorendonk zu TOP 23 - Studierfähigkeit von Bachelor- und Masterstudiengängen sicher stellen

Presseinformation Kiel, den 16. Juli 2009 Es gilt das gesprochene Wort



Anke Spoorendonk TOP 23 Bachelor- Studierfähigkeit von Bachelor- und Masterstudiengängen sicher stellen Drs. 16/2713

Bündnis 90/Die Grünen haben in ihrem Antrag zur Studierbarkeit eine Vielzahl von
Vorschlägen aufgelistet, um Bachelor- und Masterstudiengänge zu verbessern. Bevor ich auf
diese Anregungen eingehe, möchte ich erst einmal klarstellen, dass alle akkreditierten
Studiengänge grundsätzlich auch als studierbar gelten. Gleichwohl besteht auch aus Sicht des
SSW ein umfassender Nachbesserungsbedarf an der Umsetzung des Bologna-Prozesses.


Nach dem vorliegenden Antrag soll der Bachelor-Abschluss vorrangig ein
berufsqualifizierender Abschluss sein. Diese Forderung überrascht mich doch sehr, da
allgemein bekannt ist, dass der Bachelor der erste berufsqualifizierende Abschluss ist. Natürlich
kann es nicht zu jedem Abschluss auch das entsprechende Berufsbild geben. Zum einen
entwickeln sich Berufsbilder nicht von heute auf morgen. Zum anderen ist das fehlende
Berufsbild zum Teil ein grundlegendes Merkmal wissenschaftlicher Studiengänge. Das
Studium dient ja gerade dazu, ein individuelles Berufsbild zu entwickeln.
Die zweite Forderung bezieht sich auf eine Reduzierung der Arbeitsbelastung und die
grundlegende Einführung von Teilzeitstudiengängen an den Hochschulen. Wie hoch die 2
Arbeitsbelastung der Studierenden ist, bestimmen die Hochschulen an sich erst einmal selbst,
da sie die Creditpoints pro Lehrveranstaltung vergeben. Hier ist also ausreichend
Gestaltungsraum, um die Studierenden nicht mit 40-50 Stundenwochen zu überfrachten.


Aus Sicht des SSW muss es möglich sein, alle Studiengänge auch als Teilzeitstudiengänge an
den Hochschulen anzubieten. Nur so kann den Studierenden, die zum Beispiel aufgrund von
Nebenjobs oder Kinderbetreuung nicht die Möglichkeit haben, Vollzeit zu studieren, ein
offizieller Studienrahmen geboten werden. Darüber hinaus dürfen nach unserer Auffassung
aber Vollzeit- und Teilzeitstudienmodelle nur Modelle für die durchschnittliche Studienzeit
sein. Der SSW begrüßt daher ganz ausdrücklich, dass die schleswig-holsteinischen Hochschulen
interne Regelungen gefunden haben, um den Studierenden innerhalb bestimmter Grenzen ein
Studientempo zu gewähren, dass zu ihren individuellen Lebensumständen passt.


Die Kritik an der Prüfungsbelastung in Punkt 3 des Antrages ist aus Sicht des SSW durchaus
berechtigt. Die häufige Leistungskontrolle, die Anzahl an Leistungsnachweisen in Form von
Hausarbeiten oder Tests und natürlich die Modulabschlussprüfungen sind zu viel des Guten.
Hier müssen sich aber die einzelnen Institute zusammensetzen und die Prüfungsordnungen so
überarbeiten, dass die Studierenden unter der Last der Leistungskontrolle nicht
zusammenbrechen. Ich habe das Vertrauen in die Lehrenden der Hochschulen, dass auch sie
die Kritik an den einzelnen Studiengängen wahrnehmen und entsprechende Konsequenzen
ziehen.


Die Befürchtung von Bündnis 90/Die Grünen, dass die finanzielle Unterausstattung in der
Lehre dafür sorgt, dass die Anzahl der Studierenden im Master reduziert werden soll, kann nach
unserer Auffassung nicht geteilt werden. Gerade nach Beschluss der Fortsetzung des
Hochschulpakts haben die Hochschulen Interesse daran, ihre Soll-Zahlen auch zu erfüllen.
Immerhin bekommen sie für mehr Studierende in den nächsten Jahren auch mehr
Finanzierung. 3



Die Hochschulen haben mittlerweile zehn Jahre Zeit gehabt, um die Forderungen des Bologna-
Beschlusses umzusetzen. Trotzdem gibt es gerade in Schleswig-Holstein noch Studiengänge,
die noch nicht auf das neue System umgestellt sind. Wir befinden uns also mitten in einem
Umwälzungsprozess für eine neue Studienkultur, der ein langfristiger Prozess ist und bei dem
es reichlich Baustellen gibt. Wir müssen ein wachsames Auge auf die weitere Realisierung der
Bachelor- und Masterstudiengänge haben, um zu verhindern, dass das organisatorische und
inhaltliche Korsett zu eng geschnürt wird. Es darf nicht sein, dass die europäische
Vergleichbarkeit als eines der Hauptziele der Studienreform nicht erreicht wird und es darf
auch nicht sein, dass die Geburtsfehler der Studienreform nicht ausgeräumt werden. Der SSW
begrüßt daher, dass die Hochschulrektorenkonferenz besonders bei der Reakkreditierung der
eingeführten Bachelor- und Masterstudiengänge ein wachsames Auge auf die Überprüfung
der Studierbarkeit hat.