Wolfgang Kubicki: Unabhängige Prüfung der HSH dringend notwendig!
FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Nr. 236/2009 Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Kiel, Donnerstag, 16. Juli 2009 Stellvertretender Vorsitzender Dr. Ekkehard Klug, MdL Sperrfrist: Redebeginn Parlamentarischer Geschäftsführer Günther Hildebrand, MdL Es gilt das gesprochene Wort!Finanzen/ HSH NordbankWolfgang Kubicki: Unabhängige Prüfung der HSH dringend notwendig! In seinem Redebeitrag zu TOP 26 und 27 (Prüfung HSH Nordbank) sagte der Vorsitzende der FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Wolfgang Kubicki:„Seit dem 5. Juli berichtet die Presse fast täglich aus dem Ende 2008 in Auftrag gegebenen KPMG-Gutachten zur Wirtschaftsführung der HSH. Die Prüfer werfen den Verantwortlichen unter Anderem Verstöße gegen die Richtlinien der BaFin vor. Wörtlich heißt es in dem Bericht laut NDR-Info: „In dem Umstand, dass wesentliche Vorstandsentscheidungen (…) nicht beziehungsweise nicht nachvollziehbar dokumentiert wurden, sehen wir einen Verstoß gegen die Mindestanforderungen an das Risikomanagement.“ Weiter wurde bekannt, dass die HSH Milliardengeschäfte im Eilverfahren durchgesetzt habe. Der zuständige Vorstand sei erst bei Engagements im Wert von mehr als 100 Mio. Euro zwingend informiert worden. Und offenbar ist der Aufsichtsrat seiner Kontrollpflicht in keiner Weise nachgekommen. Denn weiter heißt es laut NDR-Info wörtlich: „Zumindest seit dem Inkrafttreten der Mindestanforderungen an das Risikomanagement sehen wir einen weiteren Verstoß in der fehlenden Nachvollziehbarkeit einer kritischen Auseinandersetzung (…) im Aufsichtsrat.“Mit diesen Feststellungen der Wirtschaftsprüfer von KPMG werden sowohl die Mitglieder des Vorstandes als auch des Aufsichtsrates schwer belastet. Wenn diese Feststellungen tatsächlich zutreffen, dann sind dies erhebliche Pflichtverletzungen, die aktienrechtlich Haftungsansprüche auslösen.Es muss in unser aller Interesse liegen, schnell festzustellen, ob tatsächlich Pflichtverletzungen vorliegen. Aus Sicht der FDP-Fraktion sind dazu neben der Arbeit des parlamentarischen Untersuchungsausschusses und den staatsanwaltlichen Ermittlungen zwei weitere Maßnahmen umzusetzen. Wir schlagen Ihnen heute vor, dem Landesrechnungshof ein umfassendes Prüfungsrecht der HSH Nordbank zu ermöglichen. Durch Satzungsänderung der HSH Nordbank soll dem Rechnungshof Einsicht in den Betrieb, die Bücher und die Schriften der HSH eingeräumt werden, mit dem Ziel eine Prüfung vornehmen zu können. Christian Albrecht, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2 Selbiges muss natürlich auch für den Rechnungshof der Freien und Hansestadt Hamburg gelten. Die Bürgerschaftsfraktion der SPD hat einen entsprechenden Antrag in der Hamburger Bürgerschaft gestellt. Und welche Auswirkungen solch eine Prüfung haben kann, zeigt der Bericht des Sächsischen Rechnungshofes zur Landesbank Sachsen, der als Grundlage für den Abschlussbericht des dortigen Untersuchungsausschusses dient. Im Übrigen ein Bericht, den ich jedem Mitglied dieses hohen Hauses als dringende Lektüre empfehlen kann, da er Dinge beschreibt, die exakt eins zu eins auf HSH Nordbank zu übertragen sind. So heißt es in dem Bericht des sächsischen Landesrechnungshofes aus dem März 2009 auf Seite 10. „Die Vorstände der Sächsischen Landesbank haben durch die ständige Ausweitung des Kreditersatzgeschäftes die Sächsische Landesbank in eine die Existenz bedrohende Situation geführt. Sie haben dadurch ihre Sorgfaltspflichten verletzt. Ihre zivilrechtliche Inanspruchnahme für eine Haftung wird derzeit geprüft.“ Und zum Verwaltungsrat – identisch mit dem Aufsichtsrat der HSH - heißt es auf derselben Seite: „Der Verwaltungsrat hatte bei der Überwachung der Tätigkeit des Vorstandes die ständige Pflicht zur Selbstinformation über Lage und Entwicklung der Sächsischen Landesbank-Gruppe. Bei existenzbedrohenden Geschäftsführungsmaßnahmen (…) gehörte es gerade auch zu den Aufgaben des Verwaltungsrates, Entscheidungen des Kreditausschusses zu überwachen. Er hat bei dieser Aufgabe versagt.“ Die Staatsanwaltschaft in Leipzig hat auf Grundlage des Berichtes begonnen, die Frage der strafrechtlichen Verantwortung zu klären.Die weitere Maßnahme ist diejenige, die die SPD in Hamburg und mit Antrag heute im Landtag die Schleswig-Holsteinischen Grünen fordern: Eine Sonderprüfung der HSH Nordbank nach § 142 Aktiengesetz durchzuführen. Ich unterstütze diese Forderung ausdrücklich. Denn damit würde das vollzogen, was uns Finanzminister Wiegard schon am 12. November 2008 im Plenum ankündigte, aber dann doch nicht umsetzte: Eine Durchleuchtung der wirtschaftlichen Tätigkeit der Bank unter Berufung auf das aktienrechtliche Aufklärungs- und Nachweisrecht. Denn was will § 142 Aktiengesetz? Zweck ist es vor allem, die tatsächlichen Grundlagen für Ersatzansprüche der Aktiengesellschaft gegen Vorstände und Aufsichtsräte aufzuhellen. Und genau darum muss es uns allen gemeinsam gehen. Von daher sollten wir in großer Mehrheit den Anträgen von FDP und Bündnis 90 / Die Grünen zustimmen“, so Kubicki abschließend.Christian Albrecht, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/