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16.07.09
11:52 Uhr
SSW

Lars Harms zu TOP 26 - Prüfungsrecht des Landesrechnungshofes und Sonderprüfung der HSH Nordbank

Presseinformation Kiel, den 16. Juli 2009 Es gilt das gesprochene Wort



Lars Harms TOP 26, 27 Anträge zum Prüfungsrecht des Landesrechnungshofs in der Satzung der HSH Nordbank und zur Sonderprüfung der HSH Nordbank nach dem Aktiengesetz Drs. 16/2735 und 16/2736

Die beiden vorliegenden Anträge von Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zielen auf die
Durchführung weiterer Prüfungen zur Kontrolle der HSH Nordbank ab. Während die
Landesregierung also versucht, weitestgehend aus ihrer Kontrollfunktion herauszukommen
und sogar ihre Mitglieder aus dem Aufsichtsrat abzieht, versucht die Opposition mehr
Kontrollen zu installieren, um die HSH-Geschehnisse lückenlos aufzudecken und in Zukunft zu
verhindern, dass Schlimmeres passiert.


Bündnis 90/Die Grünen fordern in ihrem Antrag die Durchführung einer Sonderprüfung nach
dem § 142 des Aktiengesetzes. Insbesondere die Problemfelder Kreditersatzgeschäft,
internationales Immobiliengeschäft und Risikomanagement sollen von unabhängigen Prüfern
untersucht werden. Die FDP möchte mit ihrem Antrag die Prüfungsrechte des
Landesrechnungshofes in der Satzung der HSH Nordbank verankern. Der Landesrechnungshof 2
soll Einsicht in den Betrieb, die Bücher und die Schriften der HSH bekommen und darauf
aufbauend eine Prüfung durchführen. Verbunden ist mit diesem Antrag die Erwartung, dass
der Landesrechnungshof mit einer solchen Prüfung hilfreiche Ergänzungen zur Arbeit des
Ersten Parlamentarischen Untersuchungsausschusses leistet.


So wohl gemeint diese beiden Anträge auch sind, möchte ich für den SSW an dieser Stelle
darauf hinweisen, dass es bereits die kompletten Untersuchungen des PUA und zudem die
staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gegen die HSH Nordbank gibt. Jetzt noch weitere
Prüfungen, in denen weitreichende Auskunfts- und Veröffentlichungspflichten die
Geschäftsführungsmaßnahmen und die Tätigkeiten des Aufsichtsrates überprüfen sollen, ist
möglicherweise verfrüht.


Langfristige Zielsetzung der HSH Nordbank und vor allem des Anteilseigners Schleswig-
Holstein muss die vollständige Privatisierung der Bank sein. Dieses Ziel verfolgt Herr
Nonnenmacher schon seit längerem. Mit der Fusion der Landesbanken vor sechs Jahren
wurden die Prüfungsrechte des Landesrechnungshofs ganz bewusst nicht in die Satzung der
Bank aufgenommen und aus Sicht des SSW sollte man an diesen ersten kleinen Schritten zur
Privatisierung auf keinen Fall rütteln. Bei einer langfristig vollständigen Privatisierung der
Bank, kann es jetzt also nicht darum gehen, dem Landesrechnungshof wieder Prüfrechte
zuzuteilen. Wir haben festgestellt, dass die HSH-Nordbank keine dem Wohl der regionalen
Wirtschaft dienende Landesbank mehr ist, sondern eine normale internationale
Geschäftsbank. Folgt man dieser Erkenntnis, dann kann der Landesrechnungshof eigentlich
nicht die Stelle sein, die hier genutzt werden sollte.


Die von Bündnis 90/Die Grünen geforderte Sonderprüfung nach dem Aktiengesetz erscheint
uns sinnvoller. Allerdings würden hier möglicherweise nur Dinge geprüft werden, die bereits
geprüft sind. Für den SSW sage ich daher, dass es jetzt viel mehr darum geht, dem
Parlamentarischen Untersuchungsausschuss alle notwendigen Gutachten zur Verfügung zu 3
stellen, um die Vorkommnisse bei der HSH Nordbank zwischen 2003 und 2009 lückenlos
aufzuklären. Bereits jetzt hat die KPMG ein der Presseberichterstattung nach sehr
interessantes Gutachten erstellt und auch die Wirtschaftsprüfer Pricewaterhouse Coopers und
Morgan Stanley haben die HSH Nordbank geprüft. Besonders das KPMG-Gutachten wirft
vielfältige Fragen auf und muss erst einmal offiziell eingesehen und bewertet werden – dann
kann immer noch entschieden werden, ob weitere Prüfungen sinnvoll und notwendig sind.


Es geht jetzt nicht darum, die Akten zum dritten Mal zu bewegen. Und auch im
Untersuchungsausschuss haben wir nicht die Zeit, noch auf langwierige Prüfungsverfahren
und deren Ergebnisse zu warten. Damit wird die Arbeit des Untersuchungsausschusses nur
noch weiter hinausgezögert – und daran hat bestimmt niemand von uns ein Interesse. Der
SSW setzt sich durchaus dafür ein, weitere Prüfungen durchzuführen, wenn es noch etwas zu
prüfen gibt. Genau diese Frage muss aber erstmal geklärt werden.