Lars Harms zu TOP 26 - Prüfungsrecht des Landesrechnungshofes und Sonderprüfung der HSH Nordbank
Presseinformation Kiel, den 16. Juli 2009 Es gilt das gesprochene WortLars Harms TOP 26, 27 Anträge zum Prüfungsrecht des Landesrechnungshofs in der Satzung der HSH Nordbank und zur Sonderprüfung der HSH Nordbank nach dem Aktiengesetz Drs. 16/2735 und 16/2736Die beiden vorliegenden Anträge von Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zielen auf dieDurchführung weiterer Prüfungen zur Kontrolle der HSH Nordbank ab. Während dieLandesregierung also versucht, weitestgehend aus ihrer Kontrollfunktion herauszukommenund sogar ihre Mitglieder aus dem Aufsichtsrat abzieht, versucht die Opposition mehrKontrollen zu installieren, um die HSH-Geschehnisse lückenlos aufzudecken und in Zukunft zuverhindern, dass Schlimmeres passiert.Bündnis 90/Die Grünen fordern in ihrem Antrag die Durchführung einer Sonderprüfung nachdem § 142 des Aktiengesetzes. Insbesondere die Problemfelder Kreditersatzgeschäft,internationales Immobiliengeschäft und Risikomanagement sollen von unabhängigen Prüfernuntersucht werden. Die FDP möchte mit ihrem Antrag die Prüfungsrechte desLandesrechnungshofes in der Satzung der HSH Nordbank verankern. Der Landesrechnungshof 2soll Einsicht in den Betrieb, die Bücher und die Schriften der HSH bekommen und daraufaufbauend eine Prüfung durchführen. Verbunden ist mit diesem Antrag die Erwartung, dassder Landesrechnungshof mit einer solchen Prüfung hilfreiche Ergänzungen zur Arbeit desErsten Parlamentarischen Untersuchungsausschusses leistet.So wohl gemeint diese beiden Anträge auch sind, möchte ich für den SSW an dieser Stelledarauf hinweisen, dass es bereits die kompletten Untersuchungen des PUA und zudem diestaatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gegen die HSH Nordbank gibt. Jetzt noch weiterePrüfungen, in denen weitreichende Auskunfts- und Veröffentlichungspflichten dieGeschäftsführungsmaßnahmen und die Tätigkeiten des Aufsichtsrates überprüfen sollen, istmöglicherweise verfrüht.Langfristige Zielsetzung der HSH Nordbank und vor allem des Anteilseigners Schleswig-Holstein muss die vollständige Privatisierung der Bank sein. Dieses Ziel verfolgt HerrNonnenmacher schon seit längerem. Mit der Fusion der Landesbanken vor sechs Jahrenwurden die Prüfungsrechte des Landesrechnungshofs ganz bewusst nicht in die Satzung derBank aufgenommen und aus Sicht des SSW sollte man an diesen ersten kleinen Schritten zurPrivatisierung auf keinen Fall rütteln. Bei einer langfristig vollständigen Privatisierung derBank, kann es jetzt also nicht darum gehen, dem Landesrechnungshof wieder Prüfrechtezuzuteilen. Wir haben festgestellt, dass die HSH-Nordbank keine dem Wohl der regionalenWirtschaft dienende Landesbank mehr ist, sondern eine normale internationaleGeschäftsbank. Folgt man dieser Erkenntnis, dann kann der Landesrechnungshof eigentlichnicht die Stelle sein, die hier genutzt werden sollte.Die von Bündnis 90/Die Grünen geforderte Sonderprüfung nach dem Aktiengesetz erscheintuns sinnvoller. Allerdings würden hier möglicherweise nur Dinge geprüft werden, die bereitsgeprüft sind. Für den SSW sage ich daher, dass es jetzt viel mehr darum geht, demParlamentarischen Untersuchungsausschuss alle notwendigen Gutachten zur Verfügung zu 3stellen, um die Vorkommnisse bei der HSH Nordbank zwischen 2003 und 2009 lückenlosaufzuklären. Bereits jetzt hat die KPMG ein der Presseberichterstattung nach sehrinteressantes Gutachten erstellt und auch die Wirtschaftsprüfer Pricewaterhouse Coopers undMorgan Stanley haben die HSH Nordbank geprüft. Besonders das KPMG-Gutachten wirftvielfältige Fragen auf und muss erst einmal offiziell eingesehen und bewertet werden – dannkann immer noch entschieden werden, ob weitere Prüfungen sinnvoll und notwendig sind.Es geht jetzt nicht darum, die Akten zum dritten Mal zu bewegen. Und auch imUntersuchungsausschuss haben wir nicht die Zeit, noch auf langwierige Prüfungsverfahrenund deren Ergebnisse zu warten. Damit wird die Arbeit des Untersuchungsausschusses nurnoch weiter hinausgezögert – und daran hat bestimmt niemand von uns ein Interesse. DerSSW setzt sich durchaus dafür ein, weitere Prüfungen durchzuführen, wenn es noch etwas zuprüfen gibt. Genau diese Frage muss aber erstmal geklärt werden.