Heiner Garg zu TOP 15 (Genetische Diskriminierung)
FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Nr. 2008/2009 Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Kiel, Mittwoch, 15. Juli 2009 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Günther Hildebrand, MdLEs gilt das gesprochene Wort!Heiner Garg zu TOP 15 In seinem Redebeitrag zu TOP 15 (Entwurf eines Gesetzes über den Schutz vor genetischen Diskriminierungen in öffentlichen Dienst- verhältnissen) sagte der stellvertretende Vorsitzende der FDP- Landtagsfraktion, Dr. Heiner Garg:„Wäre die Fragestellung der Grünen tatsächlich so kurz und knapp, wie es ihr heutiger Gesetzentwurf zum Schutz vor genetischen Diskriminierungen in öffentlichen Dienstverhältnissen anklingen lässt, wäre es meine Antwort auch: Ja, vor genetischen Diskriminierungen in öffentlichen Dienstverhältnissen muss geschützt werden.Nur – ganz so einfach ist die Fragestellung eben nicht. Bereits 2005 hatte sich deshalb auch der Nationale Ethikrat mit dieser Fragestellung befasst. Genauer gesagt, mit der Frage, inwieweit es zulässig sein soll, die Einstellung in Arbeitsverhältnisse oder die Verbeamtung von der Erhebung und Verwendung prädikativer Gesundheitsinformationen abhängig zu machen. Hintergrund war der Ihnen allen sicherlich hinlänglich bekannte Fall, in dem eine Lehrerin, die ihre Verbeamtung auf Lebenszeit anstrebte, bei den erforderlichen Untersuchungen wahrheitsgemäß angegeben hatte, dass ihr Vater an der erblichen Erkrankung Chorea Huntington leide. Das Schulamt lehnte ihre Verbeamtung daraufhin ab mit der Begründung, dass in den nächsten zehn Jahren eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für den Ausbruch der Krankheit bestehe und es deshalb zu häufigen Dienstunfähigkeitszeiten und letztendlich zum Eintritt vorzeitiger Dienstunfähigkeit kommen werde. Die daraufhin vor dem Verwaltungsgericht Darmstadt erhobene Klage der Lehrerin hatte Erfolg: Sie wurde als Beamtin auf Probe in den hessischen Schuldienst aufgenommen.Nun ersetzt ordentliche Rechtsprechung sicherlich kein Gesetz. Trotzdem erlaube ich mir den Hinweis, dass wir gerade erst Anfang diesen Jahres unser Landesbeamtenrecht sehr umfänglich geändert haben.Christian Albrecht, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2 Während der ganzen Beratungen gab es zu keinem Zeitpunkt Vorschläge oder auch nur Ansätze, die die heutige Idee der Grünen zum Gegenstand hatten – und das, obwohl die Diskussionen um das Gendiagnostikgesetz des Bundes zu diesem Zeitpunkt bereits im vollen Gange waren.Wurde hier nur etwas übersehen oder bietet unser Landesrecht möglicherweise bereits ausreichend Schutz vor genetischen Diskriminierungen in öffentlichen Dienstverhältnissen?Aktuell darf der Dienstherr gemäß § 85 Absatz 1 Landesbeamtengesetz „…personenbezogene Daten über Bewerberinnen und Bewerber, Beamtinnen und Beamte sowie ehemalige Beamtinnen und Beamte nur erheben, soweit dies zur Begründung, Durchführung, Beendigung oder Abwicklung des Dienstverhältnisses oder zur Durchführung organisatorischer, personeller und sozialer Maßnahmen, insbesondere auch zu Zwecken der Personalplanung und des Personaleinsatzes, erforderlich ist oder eine Rechtsvorschrift oder eine Vereinbarung nach dem Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein dies erlaubt.“„Nicht Bestandteil der Personalakte…“ sind gemäß § 85 Absatz 2 Satz 3 ausdrücklich u.a. „… Unterlagen über ärztliche und psychologische Untersuchungen und Tests mit Ausnahme deren Ergebnisse“.Bei dieser Rechtslage spricht nach meiner Auffassung einiges dafür, dass wir nicht zwingend weitere Verbote brauchen, um unsere öffentlich Bediensteten ausreichend zu schützen. Es muss erforderlich oder erlaubt sein, was zum Inhalt der Personalakte wird. Genetische Untersuchungen oder Analysen sind das sicherlich nicht.Wir sollten daher in jedem Fall den Vorschlag der Grünen noch einmal sehr genau prüfen - oder prüfen lassen -, um einerseits den Beamten, Richtern und anderen öffentlich Bediensteten gerecht zu werden.Andererseits sollten wir angesichts unserer Bestrebungen nach Deregulierung und Entbürokratisierung aber auch keine neuen Regelungen schaffen, denen dann allenfalls deklaratorische Wirkung zukommt.Christian Albrecht, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/