Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
17.06.09
15:21 Uhr
FDP

Heiner Garg: CCS-Gesetz im Bundesrat ablehnen!

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Nr. 192/2009 Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Kiel, Mittwoch, 17. Juni 2009 Stellvertretender Vorsitzender Dr. Ekkehard Klug, MdL Sperrfrist: Redebeginn Parlamentarischer Geschäftsführer Günther Hildebrand, MdL Es gilt das gesprochene Wort!
Energie/ Umwelt/ CO2-Speicherung

Heiner Garg: CCS-Gesetz im Bundesrat ablehnen! In seinem Redebeitrag zu TOP 24 (CCS-Gesetz) sagte der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Dr. Heiner Garg:
„Die FDP-Fraktion hat im Januar dieses Jahres einen Antrag in den Landtag eingebracht, die CCS-Technologie in Schleswig-Holstein im Rahmen eines EU-Pilotprojektes zu erforschen und auch die Möglichkeiten der Einlagerung intensiv zu erkunden. Dazu hätten in einem längeren Prozess mit allen Beteiligten zunächst einmal die geophysikalischen Gegebenheiten für die Einlagerung von CO2 im Erdreich untersucht werden sollen. Dies hätte Möglichkeit eröffnet, seht transparent durch einen intensiven Informationsprozess die berechtigten Ängste der Bürgerinnen und Bürger in dem Prozess ernst zu nehmen. Doch dieses Anliegen der FDP-Fraktion wurde von der Großen Koalition abgelehnt. Stattdessen hat die Landesregierung bis gestern erklärt, dass sie einem Gesetz der Bundesregierung zustimmen wollte, dass vollendete Tatsachen schafft, ohne vorher die Risiken der Technologie ausreichend erforschen zu können. Oder anders ausgedrückt: CDU und SPD wollten nicht die Erforschung der Technologie in Schleswig-Holstein, CDU und SPD wollten nicht die EU- Fördergelder und die weitergehende Wertschöpfung für Schleswig-Holstein – sondern sie wollten nur, dass Schleswig-Holstein zu einem CO2-Endlager wird. Denn genau das wäre die Folge, würde Schleswig-Holstein im Bundesrat dem CCS-Gesetz von CDU und SPD in Berlin zustimmen. Das ist für die FDP-Fraktion völlig indiskutabel. Denn was sagt das Gesetz im Einzelnen? Eine große Schwachstelle des Gesetzes ist zweifelsohne die Übertragung der Nachsorgung und sogar der kompletten Haftung weg vom Bundesland der CO2-Erzeugung hin zum Bundesland der Lagerung. Nach 30 Jahren sollen nach den Plänen der Großen Koalition sämtliche Kosten für die Nachsorge und sämtliche Haftungsrisiken für mögliche Schäden eines mögliches CO2-Endlager ausschließlich in die Hände des Landes Schleswig-Holstein übergehen. Dabei sind die Risiken derzeit noch nicht hinreichend geklärt. Bei der Erforschung im Rahmen eines Pilotprojektes hätte man – da in einem räumlich eng begrenzten Gebiet - deutlich sensibler mit dieser Problematik umgehen können.
Christian Albrecht, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2 Ein weiterer ungeklärter Punkt ist derzeit die faktische Enteignung der Grundbesitzer. Dieses Gesetz greift in völlig überzogener Weise in die Eigentumsrechte ein. Auch das ist völlig inakzeptabel. Die Konsequenz dieses Gesetzentwurfes ist, dass Schleswig-Holstein zu einem Endlager von im Ruhrgebiet oder sonst wo in der Republik produziertem CO2 würde, dafür die möglichen Risiken dauerhaft übernehme, aber an der Entwicklung und Nutzung der Technologie nicht partizipieren könnte. Und man muss sich schon die Frage stellen, warum eigentlich ausschließlich in Schleswig- Holstein diese Probebohrungen stattfinden sollen und nicht an anderen Stellen in der Republik. Ich habe von daher auch nicht verstanden, dass die Schleswig-Holsteinische Landesregierung in Person von Umweltminister Christian von Boetticher bereits am 15. Mai 2009 durch eine Pressemitteilung erklärt hat, dass sie dem Gesetz im Bundesrat zustimmen wolle.
Dieses Gesetz – würde es beschlossen – brächte für Schleswig-Holstein nur Nachteile. Darüber hinaus wird es in seiner jetzigen Fassung schlicht dafür sorgen, dass diese Technologie niemals die notwendige Akzeptanz in der Bevölkerung findet. Ein so sensibles Thema wie die CCS-Technologie ist nur in einem gesellschaftlichen Konsens zu erzielen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung kann das nicht – und der am Montag erzielte Kompromiss der Bundestagsfraktionen von CDU und SPD, der nur marginale Änderungen vorsieht – genau so wenig.
Daher begrüße ich ausdrücklich, dass Ministerpräsident Carstensen die berechtigten Ängste der Bürgerinnen und Bürger in Bezug auf die unterirdische Einlagerung von CO2 ernst genommen hat und gestern erklärte, dass Schleswig-Holstein gegen das CCS-Gesetz in der vorliegen Form stimmen wird. Allerdings bleibt zu klären, wie die Landesregierung von der Ausgestaltung des Gesetzes Gebrauch macht, sollte es nicht gelingen, das CCS-Gesetz aus der Beratung zurückzuziehen und das Gesetz eine Mehrheit in Bundesrat und Bundestag finden. Genehmigungen verweigern könnte die Landesregierung dann zumindest nicht. Von daher appelliere ich an die Schleswig-Holsteinischen Bundestagsabgeordneten, das Gesetz in der jetzigen Form im Deutschen Bundestag abzulehnen.
Dieses Gesetz ist – würde es so beschlossen - eine Katastrophe für Schleswig-Holstein“, so Garg abschließend.



Christian Albrecht, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/