Lars Harms zu TOP 21 - Sozialstaffel für Kindertageseinrichtungen
PresseinformationKiel, den 17. Juni 2009 Es gilt das gesprochene WortLars HarmsTOP 21 Sozialstaffel für Kindertageseinrichtungen Drs. 16/2669 Eine Studie im Auftrag der Zeitschrift „Eltern“ stellte bei einer bundesweiten Untersuchung fest, dass Eltern mit einem Jahreseinkommen von unter €25.000,00 für den Besuch ihrer Kinder einer Kindertagesstätten in Schleswig-Holstein am meisten bezahlen. Das ist das absolut verkehrte Signal. Geringverdiener sollen in den Genuss der so genannten Sozialstaffel kommen. Die legt nach den Bedarfsgrenzen des SGB XII der jeweilige örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe fest. In acht Kreisen müssen die Betroffenen überhaupt keine Kita- Gebühren bezahlen. Ohne Bürokratie und umständliches Verfahren sind die Eltern von der Zahlung befreit. In anderen Landkreisen hört man immer wieder Beschwerden über intransparente Antrags-, Bewilligungs- und Ermäßigungsverfahren; wenn Eltern beispielsweise nur mittels eines Neuantrags in den Genuss von zwischenzeitlich bewilligten Ermäßigungen kommen. 2Die Bürgerbeauftragte hat ebenfalls auf dieses Problem hingewiesen; sie schreibt inihrem Bericht: Im Teilbereich Kindertagesstättengesetz ergab sich eine gewisseHäufung von Anfragen zum Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz sowie zurKostenbeteiligung. Dabei erläutert sie, dass neben der Sozialstaffelregelung eben aucheine Regelung in unserem Kindertagesstättengesetz dazu führt, dass bei Hartz-IV-Empfängern nur 85% der Regelsätze der Sozialhilfe für die Ermittlung vonBelastungsgrenzen herangezogen werden können. Mehrere Kreise haben dieseMöglichkeit angewandt, was dazu geführt hat, dass betroffene Eltern mit einemgeringen Einkommen oder ausschließlichen Hartz-IV-Leistungen trotzdem nochKindergartenbeiträge zahlen mussten. So schließt man Kinder von der adäquatenBetreuung und von einem guten Einstieg ins Bildungssystem aus. Das können wir unsnun wirklich nicht leisten.Der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband kritisiert ebenfalls die rigoroseHandhabung der Zuzahlungsregelungen in Schleswig-Holstein. So müsse eineberufstätige Mutter, die 540 Euro monatlich verdient und zusätzlich Hartz IV erhält, ineinem nicht genannten Kreis 60 Euro Kita-Beitrag zahlen. An diesem Einzelfall zeigtsich die ganze Kurzsichtigkeit bürokratischer Regelungen. Würde die Mutter nämlichauf ihre Berufstätigkeit verzichten, würde sie auch die 60 Euro sparen. Genau das sollaber nicht das Ziel sein.Das sind unhaltbare Zustände, die dazu führen, dass Armut weitervererbt wird. Daarme Eltern sich den Kita-Besuch mit den entsprechenden fördernden Angeboten nichtleisten können, hat ihr Kind bereits bei der Einschulung schlechtere Karten. Das könnte 3der Beginn einer Armutskarriere sein. Dieser Kreislauf muss endlich unterbrochenwerden. Familien mit geringem Einkommen können nicht warten, bis der Besuch derKindergärten, Kinderkrippen und Horte beitragsfrei ist; sie sind jetzt, 2009, daraufangewiesen.Einen fast gleich lautenden Antrag zur landesweit einheitlichen Sozialstaffel hatten wirbereits vor einem Jahr debattiert. Die Kollegen der FDP hatten damals einheitlicheKriterien für die Sozialstaffel gefordert – bislang wurde das nicht umgesetzt. Sieforderten die Landesregierung auf, bei den örtlichen Trägern für einheitliche Kriterienbei der Sozialstaffel zu werben. Es stellt sich schon die Frage, warum die GroßeKoalition bislang dieses Gesprächsangebot nicht gemacht hat.Ausdrücklich möchte ich darauf hinweisen, dass es nicht darum gehen sollte, in dieörtlichen Zuständigkeiten von Kiel aus hinein zu regieren. Der SSW will die Argumenteder Sozialhilfeträger zunächst anhören und dann bewerten. Keineswegs sollten wir unsaber mit dem derzeitigen Zustand zufrieden geben, sondern alles in Bewegung setzen,damit Geringverdiener und Arbeitslose die Angebote der hiesigen Kindertagesstättenfür ihre Kinder nutzen können und nicht an undurchsichtigen Verfahren scheitern.Hierbei müssen wir dann auch den § 25 des Kindertagesstättengesetzes hinterfragen,in dem die Höhe der Belastungsgrenze für Betroffene auf 85 % gesenkt wurde. Dafürsollten wir dann auch die Sozialverbände hören.Was die Betroffenen benötigen, ist eine transparente, überall gültige Lösung. Unddeshalb muss es hier schnell zu einer Initiative kommen,. die das Land gemeinsam mitder Trägern der Sozialstaffel in Gang setzen muss.