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17.06.09
11:57 Uhr
CDU

Heike Franzen zum TOP 21: Die Sozialstaffeln werden sich immer auch an örtlichen Gegebenheiten und Einzelfällen orientieren müssen

Sozialpolitik
Nr. 219/09 vom 17. Juni 2009
Heike Franzen zum TOP 21: Die Sozialstaffeln werden sich immer auch an örtlichen Gegebenheiten und Einzelfällen orientieren müssen
Es gilt das gesprochene Wort Sperrfrist Redebeginn
Die Sozialstaffelregelungen bei den Kindertagesstätten in Schleswig-Holstein beschäftigen uns nicht zum ersten Mal in dieser Legislaturperiode. 2005 haben wir im Rahmen des Kindertagesstättengesetzes einen Passus aufgenommen der vorsieht, dass bei der Ermittlung der Belastungsgrenzen für die Heranziehung zu einem Eigenanteil den KiTa-Gebühren 85% der Regelsätze der Sozialhilfe berücksichtig werden können.
Ich möchte noch einmal daran erinnern, warum § 25 des Kindertagesstättengesetzes geändert worden ist. Es ging hierbei darum, sich an die neuen Gegebenheiten durch die Zusammenlegung von Sozialhilfe und Arbeitslosengeld anzupassen und die Zuwendungsempfänger nicht über die Sozialstaffel stärker zu belasten als vor der Zusammenlegung. Die Kreise und kreisfreien Städte befürchteten damals Mehrkosten in Millionenhöhe.
Der Landesrechnungshof hat sich in seinem Kommunalbericht 2007 mit den Regelungen der Sozialstaffeln befasst, die in der Verantwortung der Träger der Jugendhilfe, also der Zuständigkeit der Kreise und kreisfreien Städte liegt. Er hat dabei zu Recht darauf hingewiesen, wie unterschiedlich hier verfahren
Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/3 wird.
Nun sind wir im Jahr 2009 und in der Kindertagessstättenlandschaft hat sich einiges getan. Ab August dieses Jahres wird das letzte Kindergartenjahr vor der Schule für die Eltern gebührenfrei sein. Und sowohl die Bürgerbeauftragte als auch das zuständige Bildungsministerium haben mitgeteilt, dass von den 15 Kreisen und kreisfreien Städten nur drei von der 85 %-Regelung Gebrauch machen.
Außer dem Beispiel im Bericht der Bürgerbeauftragten haben wir keine Erkenntnisse über die tatsächlichen Auswirkungen auf die betroffenen Eltern. Auch das Bildungsministerium konnte mir dazu in meiner kleinen Anfrage keine zuverlässigen Angaben machen. Eine Aufhebung dieser Regelung würde auch nicht automatisch dazu führen, dass für alle Arbeitslosengeld II-Empfänger der Besuch der Kindertagesstätten kostenfrei werden würde. Laut Landesrechnungshof erhebt beispielsweise der Kreis Pinneberg, der die 85 %-Regelung nicht anwendet, eine Mindestgebühr von 15,50 Euro pro Kind. Auf der anderen Seite sind im Kreis Stormarn, der die 85 %-Regelung anwendet, Arbeitslosengeld II-Empfänger gänzlich von Gebühren für die Kindertagesstätte befreit.
Die Grünen fordern in ihrem Antrag, dass zum 1.9.2009 die vollen Regelsätze bei der Bemessung von Einkommensgrenzen für die Sozialstaffelregelungen zu Grunde gelegt werden. Die dadurch entstehenden Kosten werden dann aus den angeblich frei werdenden Mitteln der Sozialstaffeln durch die Einführung des beitragsfreien letzten Kindergartenjahres gedeckt. Ich will nur einmal darauf hinweisen, dass die Sozialstaffeln der Kreise und kreisfreien Städte bereits über den Pakt für Familien in die Finanzierung des letzten Kindergartenjahres mit einbezogen werden - also bereits ausgegeben sind!
Darüber hinaus fordern die Grünen eine landesweit einheitliche Sozialstaffel. Ich halte dies für nicht sinnvoll. Wir haben schließlich auch keine landesweit einheitlichen Elternbeiträge an den Kindertagesstätten. Die Sozialstaffeln werden sich immer auch an den örtlichen Gegebenheiten und die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles orientieren müssen.
Langfristig will die CDU-Fraktion ohnehin weitere Kindergartenjahre für die Eltern beitragsfrei machen, so lange wir das nicht über zusätzliche Schulden finanzieren müssen. Bis wir aber so weit sind sollten wir mit den Kommunen über die Ausgestaltung der Sozialstaffeln in Schleswig-Holstein reden. Dabei müssen wir auch noch einmal die Vorschläge des Landesrechnungshofes diskutieren. Dieser fordert unter anderem eindeutige und nachvollziehbare Handlungsvorschriften, die zum einen zu einer Gleichbehandlung der Antragsteller führen und zum anderen den Verwaltungsaufwand reduzieren

Seite 2/3 können. Daran müssten eigentlich auch die Kommunen ein großes Interesse haben.
Die Voraussetzungen für Leistungen der Sozialstaffeln sollten die örtlichen Träger der Jugendhilfe, auch im eigenen Interesse, enger mit einander abstimmen. Dadurch werden einheitlichere Behandlungen der Eltern in Schleswig-Holstein gewährleisten.
Um hier weitere Schritte gehen zu können, sollten wir im Ausschuss den Kommunalen Spitzenverbänden Gelegenheit geben, sich zu den Verfahren der Sozialstaffeln zu äußern.



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