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11.06.09
15:22 Uhr
Landtag

Innen- und Rechtsausschuss bringt gesetzliche Regelung für Dolmetscher und Übersetzer an den Gerichten auf den Weg

71/2009 Kiel, 11. Juni 2009


Innen- und Rechtsausschuss bringt gesetzliche Regelung für Dol- metscher und Übersetzer an den Gerichten auf den Weg

Kiel (SHL) - Die Zulassung von Dolmetschern und Übersetzern an den Gerichten wird künftig auf gesetzlicher Grundlage erfolgen. Der Innen- und Rechtsausschuss hat in seiner gestrigen Sitzung die Empfehlung für die Verabschiedung eines Justizdolmet- schergesetzes an den Landtag abgegeben (Drs. 16/2716) und dabei auch Kritikpunkte aus der Anhörung zum Gesetzentwurf aufgenommen.
„Wir haben mehrere Punkte des Regierungsentwurfs geändert. Diese sorgen dafür, dass die bewährte Arbeit der Dolmetscher und Übersetzer im Land praxisnah fortgesetzt werden kann“, erläutert der Vorsitzende des Innen- und Rechtsausschusses, Werner Kalinka (CDU). Der Ausschuss schlägt dem Landtag unter anderem vor, den schon langjährig an den Ge- richten tätigen Dolmetscher und Übersetzer automatisch nach fünfjähriger unbeanstandeter berufsmäßiger Tätigkeit die Zulassung zu geben. Sie müssen diesen Nachweis also nicht zusätzlich durch das Vorlegen entsprechender Unterlagen erbringen. Vorausgegangen waren intensive Beratungen im Ausschuss und in den Fraktionen über den von der Landesregierung vorgelegten Gesetzentwurf. Im Rahmen einer Anhörung wurden zahlreiche Änderungswünsche von den Sprachmittlern vorgebracht. Die Fraktionen der FDP, von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Koalitionsfraktionen legten jeweils Änderungsanträ- ge zu dem Gesetzentwurf vor. Die Beschlussempfehlung des Ausschusses wurde einstim- mig bei Enthaltung der FDP gefasst. Der Landtag berät in der kommenden Woche abschlie- ßend in Zweiter Lesung über den Gesetzentwurf.



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