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09.06.09
10:55 Uhr
B 90/Grüne

Detlef Matthiessen zur geplanten Speedbootveranstaltung in der Eckernförder Bucht

Presseinformation

Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Telefon: 0431 / 988 - 1503 Fax: 0431 / 988 - 1501 Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de Mit dem Presslufthammer Nr. 235.09 / 09.06.2009 im Kreißsaal
Zur beantragten Speedbootveranstaltung in der Eckernförder Bucht erklärt der umweltpoliti- sche Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Detlef Matthiessen:
Die Speedbootveranstaltung ist ein anachronistisches Machogehabe. Es gefährdet die streng geschützten Schweinswale, die in der westliche Ostsee ihre Jungen zur Welt brin- gen. Die weite Schallausbreitung im Wasser wirkt wie eine Bauarbeiterkolonne, die mit dem Presslufthammer im Kreißsaal Beton zerkleinert. Durch den Schall können die empfindli- chen Meeressäuger leicht jegliche Orientierung verlieren.
In der Abwägung zwischen dem Schutzgut der freien Motorsportausübung geschwindig- keitssüchtiger Männer und dem Erhalt der einzigen Walart in der Ostsee, fällt unsere Be- wertung eindeutig für den Schutz der Natur aus.
Wir halten es für mehr als zweifelhaft, ob eine Speedbootveranstaltung der Tourismuswirt- schaft in der Region nützt. Wir sind vielmehr überzeugt, dass die Mehrheit der ruhelieben- den CamperInnen, SeglerInnen und StrandbesucherInnen sich vom Lärm der Boote gestört fühlen würde. Dies wird durch zahlreiche empörte E-Mails aus der Bevölkerung, die uns er- reichten, bestätigt.
Wir fordern die Wasser- und Schifffahrtsdirektion Lübeck als zuständige Behörde auf, bei der Entscheidung über eine Genehmigung nicht nur verkehrsrechtliche Aspekte zu prüfen. Hier darf sich auch Umweltminister von Boetticher nicht vor seiner Verantwortung drücken. Vielmehr müssen die Veranstalter eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchführen, um nachzuweisen, dass von dem Rennen keinerlei Gefährdung oder Beeinträchtigung der Schweinswale zu erwarten ist. Wir werden dazu Akteneinsicht in das Genehmigungsverfah- ren beantragen.
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