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05.06.09
13:30 Uhr
Landtag

Die Bürgerbeauftragte informiert: Haushaltshilfe für Hartz IV-Empfänger vom Sozialamt

69/2009 Kiel, 5. Juni 2009


Die Bürgerbeauftragte informiert: Haushaltshilfe für Hartz IV- Empfänger vom Sozialamt

Kiel (SHL) - Das Sozialamt muss auch Hartz IV-Empfängern eine Haushaltshilfe finan- zieren, wenn sie aufgrund von Krankheit oder Behinderung ihren Haushalt nicht selbstständig führen können. So hat es das Bundessozialgericht bereits im vergange- nen Jahr entschieden (Urteil vom 26.08.2008, Az B 8/9b SO 18/07 R).
Leider ist diese Rechtsprechung noch immer nicht allen Sozialämtern bekannt. Darauf wies die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten, Birgit Wille-Handels, heute in Kiel hin. Hintergrund ist die steigende Zahl von Anfragen zu diesem Thema, die das Büro der Beauf- tragten erreichen. Die Bürgerbeauftragte stellt daher klar, dass der Leistungsanspruch selbst dann besteht, wenn kein Grundpflegebedarf vorliegt und Hilfe nur für die hauswirtschaftliche Versorgung erforderlich ist. Und noch ein wichtiger Hinweis für die Betroffenen: Irrtümlich bei den SGB II- Leistungsträgern gestellte Anträge sind von diesen an den Sozialhilfeträger weiterzuleiten und gelten als bereits gestellt.

Das Büro der Bürgerbeauftragten beim Schleswig-Holsteinischen Landtag in Kiel, Karolinenweg 1, steht den Ratsuchenden zudem werktags von 9 bis 15 Uhr offen, mittwochs bis 18.30 Uhr. Informatio- nen zur Anreise stehen auf der Website des Landtages (www.sh-landtag.de). Die Bürgerbeauftragte ist aber auch per Post, Telefon, Fax und E-Mail zu erreichen (Postfach 7121, 24171 Kiel; Tel.: 0431 - 988 1240; Fax: 0431 - 988 1239; Buergerbeauftragte@landtag.ltsh.de).



Schleswig-Holsteinischer Landtag, Postfach 7121, 24171 Kiel ▪ V.i.S.d.P.: Annette Wiese-Krukowska, awk@landtag.ltsh.de, Tel. 0431 988 - 1116 oder 0160 - 96345209; Fax 0431 988-1119 ▪ www.sh-landtag.de → Presseticker