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03.06.09
13:20 Uhr
FDP

FDP/GRÜNE/SSW: Parlamentarischer Untersuchungsausschuss zur HSH Nordbank wird eingesetzt - Aufklärung dringend notwendig

Landtagsfraktion Landtagsgruppe
Mittwoch, 3. Juni 2009
Presseinformation

Parlamentarischer Untersuchungsausschuss zur HSH Nordbank wird eingesetzt – Aufklärung dringend notwendig
Die Oppositionsfraktionen von FDP, Bündnis 90/Die Grünen und SSW haben gemeinsam einen Antrag zur Einsetzung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur HSH Nordbank für die Landtagssitzung im Juni 2009 eingereicht.

Wolfgang Kubicki, FDP-Fraktionsvorsitzender:
„Im Geschäftsjahr 2008 hat die HSH Nordbank mit 2,7 Mrd. Euro erstmals in ihrer Geschichte einen Konzernfehlbetrag ausgewiesen. Die HSH Nordbank ist – mehr als andere Banken – erhebliche Risiken eingegangen, hat ein erhebliches Kreditersatzgeschäft aufgebaut und war stark im Bereich von nicht-strategischen Aktivitäten engagiert.
Nur durch Stützungsmaßnahmen der Eigentümer Hamburg und Schleswig-Holstein, sowie erheblicher Inanspruchnahme des vom Bund bereitgestellten Bankenrettungs-Fonds konnte ein Liquidationsverfahren bislang verhindert werden. Im Gegenzug ist die HSH Nordbank gezwungen, eine grundlegende strategische Neuausrichtung vorzunehmen. Der Standort Kiel sowie eine Vielzahl der hochqualifizierten Arbeitsplätze sind akut gefährdet.
Die Fraktionen von FDP, Bündnis90/Die Grünen und die Abgeordneten des SSW beantragen daher, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen, der die Fehlentwicklungen bei der HSH Nordbank seit ihrer Gründung im Jahr 2003 bis zum Juni 2009 untersucht, die dazu geführt haben, dass eine grundlegende strategische Neuausrichtung der HSH Nordbank notwendig wurde und der Fortbestand der HSH Nordbank nur durch Kapitalzuführungen sowie eine Garantieerklärung des Landes Schleswig-Holstein in Milliardenhöhe gesichert wird.
Es soll insbesondere untersucht werden, ob das Handeln der Mitglieder der Landesregierung im Aufsichtsrat und weiteren Gremien der HSH Nordbank in den Jahren 2003 bis Juni 2009 ausreichend darauf abzielte, die Interessen des Landes Schleswig-Holstein zu vertreten und das Land vor finanziellem Schaden zu bewahren.
Zudem soll der Ausschuss untersuchen, ob das Parlament und die zuständigen Ausschüsse durch die Landesregierung und den Vorstand der HSH Nordbank wahrheitsgemäß und vollständig über die finanzielle Situation der HSH Nordbank einschließlich künftiger Risiken und etwaiger Finanzierungs- und Restrukturierungsalternativen unterrichtet wurden.

1 Und schließlich – und gewissermaßen als Hauptziel – hat der Ausschuss zu untersuchen, welche Verantwortung die Mitglieder der Landesregierung für die Fehlentwicklungen bei der HSH Nordbank seit ihrer Gründung im Jahr 2003 bis zum Juni 2009 tragen.“

Monika Heinold, Finanzpolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
Zum Abschnitt 1 des Untersuchungsauftrages:
„Eine zentrale Rolle im Untersuchungsausschuss wird das Kreditersatzgeschäft (CIP) der HSH Nordbank einnehmen. Dabei muss geklärt werden, wer für die Höhe der aufgenommenen Kredite und für die riskanten Anlagen verantwortlich ist, die zu den erheblichen Verlusten der HSH Nordbank geführt haben und den Fortbestand der Bank gefährden. Wer von den Vorstandsmitgliedern und von den Vertretern der Landesregierung im Aufsichtsrat hat es zu verantworten, dass vor Auslauf der Gewährträgerhaftung am 18.7.2005 deutlich mehr Kredite aufgenommen wurden als vom Kundenstamm nachgefragt wurden?
Wer ist für dafür verantwortlich, dass das hochriskante Kreditersatzgeschäft, das mit einem Volumen von 30 Milliarden Euro vorrangig in Luxemburg aufgebaut worden ist, zur existenziellen Gefährdung der Bank geführt hat? Wer ist dafür verantwortlich, dass sich die Bank damit von ihrem eigentlichen Auftrag – der Versorgung der regionalen Wirtschaft mit Krediten - weit entfernt hat? Was haben die Vertreter der Landesregierung im Aufsichtsrat bzw. in den anderen Gremien der Bank getan, um das Risiko aus dem Kreditersatzgeschäft so zu minimieren, dass das Land vor einem finanziellen Schaden bewahrt wird? Gab es eine zentrale Erfassung des CIP und eine zentral gesteuerte Risikokontrolle hinsichtlich der im Kreditersatzgeschäft erfassten Wertpapiere?
Auch muss geklärt werden, ob die Vertreter der Landesregierung der Bank Gewinnmargen vorgegeben haben, bzw. ob sie die stetig steigenden Gewinne der HSH Nordbank kritisch hinterfragt haben.
Haben die Vertreter der Landesregierung im Aufsichtrats bzw. Risikoausschuss, die ja Treuhänder des Landesvermögens der Bürgerinnen und Bürger sind, ihre Kontrollpflichten wahrgenommen, um mögliche Risiken aus dem Kreditersatzgeschäft zu erkennen und gegebenenfalls zu unterbinden?

Zum Abschnitt 2 des Untersuchungsauftrages:
Der Untersuchungsausschuss muss auch die Gründung und Verwaltung der Zweckgesellschaften der HSH Nordbank beleuchten. Es ist nicht nachvollziehbar, dass die 164 verbundenen Unternehmen nicht in den Konsolidierungskreis der Bank aufgenommen wurden. Wichtig sind ebenfalls die Haftungsverhältnisse der Bank gegenüber den verbundenen Unternehmen und Zweckgesellschaften. Waren die Mitglieder der Landesregierung im Aufsichtsrat und den weiteren Gremien der Bank über diese Aktivitäten informiert, haben sie dieser Geschäftsausweitung zugestimmt und waren ihnen die Risiken bekannt?

Wolfgang Kubicki, FDP-Fraktionsvorsitzender:
Zum Abschnitt 3 des Untersuchungsauftrages:
Von großem Interesse ist die Frage, ob es in den vergangenen Jahren in der Bank überhaupt ein Risikocontrolling gegeben hat und wie es organisiert war. Ganz entscheidend wird darüber hinaus sein, wie die Mitglieder der Schleswig-Holsteinischen Landesregierung im Aufsichtsrat ihrer gesetzlichen Kontrolle über die Risikogeschäfte nachgekommen sind. 2 Es wird also insbesondere zu klären sein, ob die Mitglieder der Schleswig-Holsteinischen Landesregierung im Aufsichtsrat und in seinen Gremien ihre Kontrollpflichten nach § 116 Aktiengesetz ordnungsgemäß erfüllt haben.
So wollen wir wissen, wann es die ersten kritischen Fragen hinsichtlich der Gesamtertragslage der Bank seitens der Landesregierung im Aufsichtsrat gegeben hat und wie darauf seitens der verantwortlichen Mitglieder des Vorstandes reagiert wurde. Sowohl der Finanzinvestor Flowers – im Frühsommer 2007 - als auch der ehemalige Wirtschaftsminister Marnette – im Sommer 2008 - haben offenbar früh auf Probleme im Kreditersatzgeschäft hingewiesen. Es muss also geklärt werden, wie dies im Aufsichtsrat zur Sprache gebracht wurde und insbesondere wie die Mitglieder der Landesregierung auf diese Warnungen reagiert haben. Im Klartext: Welche Maßnahmen ergriffen die Mitglieder der Schleswig-Holsteinischen Landesregierung im Aufsichtsrat und in seinen Gremien, um ihrer Kontrollfunktion bezüglich der unternehmerischen Entscheidungen der verantwortlichen Mitglieder des Vorstandes der HSH Nordbank gerecht zu werden?

Anke Spoorendonk, Vorsitzende der Landtagsgruppe des SSW:
Zum Abschnitt 4 des Untersuchungsauftrages:
Für den SSW ist es entscheidend, zu klären, ob die Landesregierung wirklich alles getan hat, um Schaden von Schleswig-Holstein abzuwenden. Wir haben nach wie vor Zweifel, ob hier nicht vielmehr die Interessen der Bank als die des Landes vertreten wurden. Die bisherigen Einlassungen der Landesregierung konnten nicht den Eindruck widerlegen, dass der Finanzminister und der Bankvorstand von vornherein sehr bemüht waren, ihr Modell durchzudrücken und Alternativen zu verschweigen. Wenn dem so ist, dann haben sie das Parlament hintergangen, das letztlich die finanzielle Verantwortung für die HSH-Rettung übernehmen musste.
Angesichts der Ungereimtheiten muss die Landesregierung offen legen, wie ihre Informations- und Entscheidungsprozesse vonstatten gegangen sind. Finanzminister Wiegard wird darlegen müssen, weshalb er das Parlament in dieser schicksalhaften Frage so lückenhaft informiert und von der Entscheidungsfindung ausgeschlossen hat. Der Ministerpräsident wird sich unbequeme Fragen zu den Vorwürfen gefallen lassen müssen, dass kritische Stimmen innerhalb der Landesregierung ignoriert wurden. Die Vorwürfe des zurückgetretenen Ministers Werner Marnette erwecken den ungeheuerlichen Verdacht, dass der für Wirtschaftsfragen zuständige Minister mit dem Expertenwissen seines Hauses systematisch beiseite gedrückt wurde, weil um jeden Preis ein Mini-SoFFin von Hamburg und Schleswig-Holstein eingerichtet werden sollte. Dieses muss aufgeklärt werden.
Der Sinn dieses Untersuchungsausschusses besteht für den SSW zuerst darin, die politischen Verantwortlichkeiten für das HSH-Desaster aufzuklären. Wir können nicht mehr rückgängig machen, dass die Bürgerinnen und Bürger des Landes Schleswig-Holstein jetzt mit insgesamt 7,5 Milliarden Euro den Kopf für die HSH Nordbank hinhalten. Wir können aber begangene Fehler aufdecken. Wir können jene zur Verantwortung ziehen, die falsch gehandelt haben, und wir können hoffentlich auch aus diesen Fehlern lernen. Denn noch so einen Fall kann sich Schleswig-Holstein mit Sicherheit nicht mehr leisten.

Verantwortlich: Für FDP: Christian Albrecht, Pressesprecher, Tel.: 0431 / 988 - 1488 Für Bündnis 90/Die Grünen, Claudia Jacob, Pressesprecherin, Tel.: 0431 / 988 – 1503 Für SSW, Lars Bethge, Pressesprecher, Tel.: 0431 / 988 – 1383



3 SCHLESWIG.HOLSTEINISCHER LAN DTAG Drucksach 161 16. Wahlperiode " 03. Juni 2009



Antrag der Fraktion der FDP, Bündnis 90/Die Grünen und der Abgeordneten des SSW



Erster Parlamentarischer U ntersuch un gsaussch uss



Der Landtag wolle beschließen:
Gemäß Artikel 18 der Landesverfassung von Schleswig-Holstein in Verbindung mit dem Gesetz zur Regelung des Rechts der Parlamentarischen Untersuchungsaus- schüsse (Untersuchungsausschussgesetz) wird ein
Untersuchungsausschuss eingesetzt, der die Fehlentwicklungen bei der HSH Nord- bank seit ihrer Gründung im Jahr 2003 bis zum Juni 2009 untersucht, die dazu ge- führt haben, dass eine grundlegende strategische Neuausrichtung der HSH Nord- bank notwendig wurde und der Fortbestand der HSH Nordbank nur durch Kapitalzu- führungen sowie eine Garantieerklärung des Landes Schleswig-Holstein in Milliar- denhöhe gesichert wird.
In diesem Zusammenhang untersucht der Ausschuss, ob das Handeln der Mitglieder der Schleswig-Holsteinischen Landesregierung im Aufsichtsrat, im Risikoausschuss, im Prüfungsausschuss, im Vermittlungsausschuss und gegebenenfalls weiteren Gre- mien der HSH Nordbank in den Jahren 2003 bis Juni 2009 ausreichend darauf ab- zielte, die lnteressen des Landes Schleswig-Holstein zu vertreten und das Land vor finanziellem Schaden zu bewahren.
Der Ausschuss untersucht, ob das Parlament und seine zuständigen Ausschüsse durch die Landesregierung und den Vorstand der HSH Nordbank wahrheitsgemäß und vollständig über die finanzielle Situation der HSH Nordbank einschließlich künfti- ger Risiken und etwaiger Finanzierungs- und Restrukturierungsalternativen unterrich- tet wurden.
Der Ausschuss untersucht schließlich, welche Verantwortung die Mitglieder der Lan- desregierung sowie die Mitglieder des Vorstandes der HSH Nordbank für die Fehl- Drucksache 16/ #N!# Schleswig-Holsteinischer Landtag - 1 6. Wahlperiode



entwicklungen bei der HSH Nordbank seit ihrer Gründung im Jahr 2003 bis zum Juni 2009 tragen.
Der Ausschuss trägt die Bezeichnung:
,, E rster Pa rla menta rischer U ntersuch u ngsaussch uss"
Der Untersuchungsausschuss hat gem. $ 4 des Gesetzes zur Regelung des Rechts der Parlamentarischen Untersuchungsausschüsse in Schleswig-Holstein 12 Mitglie- der. Er setzt sich aus 5 Mitgliedern der CDU-Fraktion, 4 Mitgliedern der SPD-Fraktion und je einem Mitglied der FDP-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen und einer Vertreterin/ einem Vertreter des SSW zusammen.
Das Verfahren des Untersuchungsausschusses regelt sich nach Art. 18 der Landes- verfassung und nach dem Gesetz zur Regelung des Rechts der Parlamentarischen U ntersuchungsausschüsse in Sch leswig-Holstein.

lm Rahmen des Untersuchungsgegenstandes sind im öffentlichen Interesse insbe- sondere folgende Fragen zu klären:
1. Aufbau und Management des Kreditersatzgeschäftes
1 .1 Wer ist für den erheblichen Aufbau und das Management des Krediter- satzgeschäftes (Credit Investment Portfolio: CIP) verantwortlich?
1.1.1 Welche Eigenkapitalrenditen wurden als Geschäftsziel der Bank wann vorgegeben und wie waren die Mitglieder der Schleswig- Holsteinischen Landesregierung im Aufsichtsrat und in seinen Gremien an der Entscheidung hierüber beteiligt?
1.1.2 In welcher Weise waren die Mitglieder der Schleswig- Holsteinischen Landesregierung im Aufsichtsrat und in seinen Gremien ggf. an Entscheidungen zum Aufbau eines kreditfinan- zierten CIP der Bank beteiligt?
1.1.3 In welchem Umfang wurden vor dem Auslaufen der Gewährträ- gerhaftung Kredite durch die Bank aufgenommen, die dann zur Finanzierung des Kreditersatzgeschäftes dienten und wie waren ggf. die Mitglieder der Schleswig-Holsteinischen Landesregie- rung im Aufsichtsrat und in seinen Gremien an den Entscheidun- gen beteiligt?
1.1.4 Welche lnformationen lagen den verantwortlichen Mitgliedern des Vorstandes und den Mitgliedern der Schleswig- Holsteinischen Landesregierung im Aufsichtsrat und in seinen Gremien beim Kauf der Papiere des Kreditersatz-Portfolios vor?
1.1.5 Kannten die verantwortlichen Mitglieder des Vorstandes und die M itg lieder der Sch leswig-Holstein ischen Landesregieru ng im Schleswig-Holsteinischer Landtag - 1 6. Wahlperiode Drucksache l6/ #N!#


Aufsichtsrat und in seinen Gremien die Haftungsverhältnisse der Papiere?
1.1.6 Waren den verantwortlichen Mitgliedern des Vorstandes und den Mitgliedern der Schleswig-Holsteinischen Landesregierung im Aufsichtsrat und in seinen Gremien die rechtlichen Bedingungen, die den jeweiligen Papieren zugrunde lagen, bekannt?
1.1.7 Wann wurden die Mitglieder der Schleswig-Holsteinischen Lan- desregierung im Aufsichtsrat und in seinen Gremien in den Jah- ren 2003 bis Juni 2009 jeweils über die Höhe und die Risiken des CIP informiert?
1.1.8 Warum wurden die Papiere im Umlaufvermögen der Bank bzw. ih rer Zweckgesellschaften gehalten?
1 .1 .9 War den verantwortlichen Mitgliedern des Vorstandes und den Mitgliedern der Schleswig-Holsteinischen Landesregierung im Aufsichtsrat und in seinen Gremien bekannt, dass sich die Quali- tät insbesondere der Mortgage Backed Securities (MBS) gegen- über dem Zeitpunkt des Ratings beliebig verschlechtern konnte, da sie die Bestimmung enthielten, einzelne Darlehen aus dem Bündel herauszunehmen und dafür andere hineinzulegen?
1.1.10lst es mit der Sorgfalt eines gewissenhaften Vorstandes oder Aufsichtsrates vereinbar, dass sich auf die Aussagen der Rating- Agenturen verlassen wurde?
1.2 Warum wurden Risiken eingegangen, die geeignet waren, den Fortbe- stand der HSH Nordbank zu gefährden?
1.2.1 Was waren die Gründe, warum die verantwortlichen Mitglieder des Vorstandes erhebliche Klumpenrisiken eingegangen sind, obwohl der Gesetzgeber mit $$ 13, 13a KWG das Eingehen sol- cher Klumpenrisiken verboten hat?
1.2.2 War diese Tatsache den Mitgliedern der Schleswig- Holsteinischen Landesregierung im Aufsichtsrat und in seinen Gremien bekannt?
1.3 Gab es eine zentrale Erfassung des CIP und eine zentral gesteuerte Ri- sikokontrolle hinsichtlich der im Kreditersatzgeschäft erfassten Wertpa- piere?
1.4 Fanden die Richtlinien für das Risikomanagement im Derivategeschäft des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht Beachtung? Wenn nein, wa- rum nicht? War dies den Mitgliedern der Schleswig-Holsteinischen Lan- desregierung im Aufsichtsrat und in seinen Gremien bekannt? Drucksache 16/ #N!# Schleswig-Holsteinischer Landtag - 1 6. Wahlperiode


2. Gründung und Verwaltung der Zweckgesellschaften
2.1Wer ist für die Entscheidung verantwortlich, dass nicht das gesamte CIP in der Bilanz konsolidiert worden ist, sondern großteils von Einzweckge- sellschaften mit Sitz im Ausland verwaltet wurde?
2.2Welche Mitglieder des Vorstands der HSH Nordbank sind für die Grün- dung der Zweckgesellschaften außerhalb der Bilanz verantwoñlich, welche Mitglieder der Schleswig-Holsteinischen Landesregierung im Aufsichtsrat und in seinen Gremien hatten von diesen Gründungen wann Kenntnis und ist mit diesem Handeln ein Abweichen vom Geschäftszweck der HSH Nordbank gegeben?
2.3 Wie hoch waren die Garantien und Bürgschaften der HSH Nordbank ge- genüber den Zweckgesellschaften und damit die Haftungsverhältnisse? Waren den verantwortlichen Mitgliedern des Vorstandes und den Mitglie- dern der Schleswig-Holsteinischen Landesregierung im Aufsichtsrat und seinen Gremien die Haftungsverhältnisse bekannt?
2.3.1 Wurden für diese Haftungsverhältnisse Rückstellungen gebildet und wenn nein, warum nicht?
2.3.2 Wurden diese Haftungsverhältnisse in der Bilanz oder im An- hang angegeben und wenn nein, warum nicht?
2.4Warum wurde von den Abschlussprüfern von BDO bestätigt, dass 164 verbundene Unternehmen ,,wegen ihrer untergeordneten Bedeutung für die Vermögens-, Finanz-, und Ertragslage der HSH Nordbank AG" (Quelle: Geschäftsbericht 2006, Seite 115) nicht in den Konsolidierungskreis auf- genommen wurden?
2.4.1 Warum wurde explizit die in Jersey installierte Carrera Capital Finance Ltd., welche als structured investment vehicle (SlV) über ein Porffolio von 3,2 Mrd. Euro verfügte (Quelle: Geschäftsbe- richt 2006, Seite 12), nicht in den Konsolidierungskreis aufge- nommen?
2.4.2 Was war der Grund, diese Haltung im Jahr 2007 zu ändern? 2.4.3 Wurden die Vermögenswerte der Carrera Capital Finance Ltd. und des Conduit Poseidon von der HSH Tochter HSH Nordbank Securities S.A. sowie von der Niederlassung der HSH Nordbank Luxemburg enruorben und wenn ja, aus welchen Gründen, zu welchem Zeitpunkt und zu welchem Preis? Inwieweit waren die Mitglieder der Schleswig-Holsteinischen Landesregierung im Aufsichtsrat und in seinen Gremien an der Entscheidung betei- tigt? Schleswig-Holsteinischer Landtag - 16. Wahlperiode Drucksache 16/ #N!#


3 Risikocontrolling durch Vorstand und Aufsichtsrat
3.1Wie wurde das Risikocontrolling in den Jahren 2003 bis Juni 2009 in der Bank organisiert?
3.2 Haben die verantwortlichen Mitglieder des Vorstandes ihre Pflichten zur ordnungsgemäßen Führung der Geschäfte nach $ 93 Aktiengesetz und d ie M itg lieder der Sch leswig-Holstein ischen Landesregieru ng im Aufsichts- rat und in seinen Gremien ihre Kontrollpflichten nach $ 116 Aktiengesetz ord n ungsgemäß erfüllt?
3.3Wann war den verantwortlichen Mitgliedern des Vorstandes bekannt, dass eine liquiditätsseitige Anfâlligkeit bei der HSH Nordbank besteht?
3.3.1 Trifftdie Aussage des ehemaligen Wirtschaftsministers Dr. Wer- ner Marnette im Spiegel vom 6. April 2009 zu, schon Anfang 2008 sei es erkennbar gewesen, dass,,da etwas aus dem Ruder lief?
3.3.2 Wie, mit welchen Maßnahmen wurde darauf reagiert? 3.3.3 Wann war dem Vorstand eine die Existenz bedrohende Liquidi- tätssituation bewusst? Wann wurde der Aufsichtsrat hierüber un- terrichtet?
3.3.4 Wie und mit welchen Maßnahmen wurde darauf reagiert? 3.4 Wann hat es die ersten kritischen Fragen hinsichtlich der Gesamtertrags- lage der Bank seitens der Mitglieder der Schleswig-Holsteinischen Lan- desregierung im Aufsichtsrat und in seinen Gremien gegeben? Wie wur- de darauf seitens der verantwortlichen Mitglieder des Vorstandes rea- giert?
3.4.1 Wann hat es die ersten kritischen Fragen hinsichtlich des Kredit- ersatzgeschäfts seitens der Mitglieder der Schleswig- Holsteinischen Landesregierung im Aufsichtsrat und in seinen Gremien gegeben? Wie wurde darauf seitens der verantwortli- chen Mitglieder des Vorstandes reagiert?
3.4.2 Trifft es zu, dass schon im Frühsommer 2007 Vertreter des US- Investors J.C. Flowers gegenüber den verantwortlichen Mitglie- dern des Vorstandes und den Mitgliedern der Schleswig- Holsteinischen Landesregierung im Aufsichtsrat und in seinen Gremien auf Probleme im Kreditersatzgeschäft hingewiesen ha- ben? Wie wurde mit diesen Warnungen umgegangen?
3.4.3 Welche Maßnahmen ergriffen die Mitglieder der Schleswig- Holsteinischen Landesregierung im Aufsichtsrat und in seinen Gremien, um ihrer Kontrollfunktion bezüglich der unternehmeri- Drucksache 16/ #N!# Schleswig-Holsteinischer Landtag - 1 6. Wahlperiode


schen Entscheidungen der verantwortlichen Mitglieder des Vor- standes der HSH Nordbank gerecht zu werden?
3.4.4 Warum erfolgte keine Sonderprüfung nach SS 142 ff. Aktienge- setz?
3.5 Waren d ie Mitg lieder der Sch leswig-Holsteinischen Landesregierung im Aufsichtsrat und in seinen Gremien in die so genannte Aktion ,,Wetterfest" eingebunden, einschließlich der Umsetzung des Beschlusses, das CIP- Geschäft vollständig abzubauen und wenn ja, in welcher Weise?
3.6 Gemäß S 321 Abs. 1 Satz 3 HGB ist der Abschlussprüfer verpflichtet, über Tatsachen zu berichten, die den Bestand des Unternehmens ge- fährden oder seine Entwicklung wesentlich beeinträchtigen können. Wur- den die verantwortlichen Mitglieder des Vorstandes und die Mitglieder der Schleswig-Holsteinischen Landesregierung im Aufsichtsrat und in seinen Gremien jemals von den Abschlussprüfern darauf hingewiesen, dass dies bei der HSH Nordbank drohen könnte?
3.6.1 Wann ist den Abschlussprüfern aufgefallen, dass bei den MBS im CIP ein Totalausfallrisiko besteht?
3.6.2 Hat es einen entsprechenden Vermerk im Rahmen des Prü- fungsberichts gegeben? Wenn nein, warum nicht?
Information des Parlamentes und seiner zuständigen Ausschüsse durch HSH Nordbank und Landesregierung
4.1 Seit wann war die Landesregierung oder waren einzelne Mitglieder der Landesreg ierung über Liqu id itätsprobleme der HS H Nord ban k inform iert?
4.2 Treffen die Aussagen des ehemaligen Wirtschaftsministers Dr. Werner Marnette im Spiegel vom 06. April 2009 zu, et sei bereits am 15. April 2008 beim Ministerpräsidenten gewesen und habe ihm gesagt, er rate dringend davon ab, die für Mai 2008 geplante Aufstockung des Eigenka- pitals um 2 Mrd. Euro mitzumachen, weil noch nicht klar sei, welche wei- teren Risiken in der Bank noch schlummern? Wie hat der Ministerpräsi- dent darauf reagiert?
4.3 Treffen die Aussagen des ehemaligen Wirtschaftsministers Dr. Werner Marnette im Spiegel vom 06. April 2009 zu, der Ministerpräsident hätte ihn am Tag vor der Aussage im Finanzausschuss am 19. März 2009 er- heblich unter Druck gesetzt und hätte indirekt mit seiner Entlassung ge- droht?
4.4 Trifft die Aussage des ehemaligen Wirtschaftsministers Dr. Werner Mar- nette im Spiegel vom 06. April 2009 zu, dass es eine als Projektstudie zusammengefasste Unterlage der HSH Nordbank und der von den bei- den Landesregierungen beauftragten Beratungsunternehmen gibt?

o Schleswig-Holsteinischer Landtag - 16. Wahlperiode Drucksache 16/ #N!#


4.5 Treffen die weiteren, öffentlich getätigten Außerungen vom ehemaligen Wirtschaftsminister Dr. Werner Marnette zu, dass er mehrmals den Minis- terpräsidenten Carstensen über das erhöhte Verlustrisiko der Bank in- formiert hat, vom Ministerpräsidenten aber keine Rückmeldung kam?
4.6 Warum hat die Landesregierung und insbesondere Finanzminister Rainer Wiegard das Parlament und die Parlamentsausschüsse nicht über die spätestens im April 2008 bekannt gewordenen Schwächen im Risikoma- nagement der HSH Nordbank unterrichtet?
4.7 Welche M itg lieder der Sch leswig-Holstein ischen Landesreg ieru ng im Aufsichtsrat und in seinen Gremien waren bereits im Dezember 2007 über Schwächen im Risikomanagement informiert und sind diese Infor- mationen an die Landesregierung und den Landtag weitergeleitet worden und wenn nicht, aus welchen Gründen?
4.8 Welche Alte rnative n zur E gen ka pita la ufstocku ng u nd Ga rantiegewä h- i

rung für die HSH-Nordbank lagen der Landesregierung bis November 2008 vor? Gab es Alternativen, die eine Eigenkapitalfinanzierung durch den Bund ermöglicht hätten? Warum wurden das Parlament und die Par- lamentsausschüsse nicht zeitgleich über die vorhandenen Alternativen in- formiert und in den Entscheidungsprozess mit einbezogen?



und Fraktion


û(- Y¿- -< J' Monika Heinold und Fraktion



für die Abgeordneten des SSW