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06.05.09
12:47 Uhr
SSW

Lars Harms zu TOP 10 - Gesetz zur innerkommunalen Funktionalreform

Presseinformation
Kiel, den 6. Mai 2009 Es gilt das gesprochene Wort



Lars Harms
TOP 10 innerkommunalen Gesetz zur innerkommunale n Funktionalreform Drs. 16/2632
Demokratische Legitimation droht auf der kommunalen Ebene zu einem Luxusartikel zu werden:
immer mehr Entscheidungen fällen Verwaltungsangestellte oder Beamte. Die Bürgerinnen und
Bürger werden aus den kommunalen Entscheidungsprozessen heraus gedrängt. Das ist der Fluch
der kleinteiligen Gemeindestruktur mit über 1.000 Gemeinden. Vereinfacht gesagt: die
Gemeinden sind weit überwiegend zu klein, um professionelle Verwaltungsstrukturen aufbauen
zu können. Das überlassen sie mehr und mehr den Ämtern, deren Entscheider allerdings nicht
direkt gewählt werden.


Das alles ist sattsam bekannt und hat uns veranlasst, das Verfassungsgericht anzurufen.


Die Landesregierung hat diese Problematik von Fall zu Fall entweder verdrängt, verdreht oder
ignoriert. Sie konnte und wollte keine transparente Aufgabenneuverteilung umsetzen.
Stattdessen trieb sie eine Kreisgebietsreform voran, die letztlich am erheblichen Widerstand der
Basis scheiterte, der sich an massiven, sachlichen Fehlern der Kieler Planer entzündete. Ich 2
befürchte, dass dieser Crash die bereits bestehenden Vorbehalte der Ministerialbeamten
gegenüber der lebendigen, selbstbewussten und selbständigen Kommunalpolitik unseres Landes
weiter geschürt hat. Denn der vorliegende Vorschlag, der den Namen „Reform“ völlig zu Unrecht
trägt, ist durchzogen von Misstrauen und Kontroll-Konstrukten. Der Vergleich mit einem Erlass
von Oben liegt nahe.


Das ist nicht nur dem SSW aufgefallen. Auch der Gemeindetag hat die „restriktiven Vorgaben“
des Entwurfes kritisiert. Das Land traue den Kommunen nicht zu, dass sie ohne staatliche
Eingriffe in die Kooperationsfreiheit zu Rande kämen.


Andererseits verweigert sich das zuständige Ministerium seiner Aufgabe, nämlich eine neue,
tragfähige Aufgabenverteilung zu entwerfen, die einerseits den geänderten Aufgabenprofilen
gerecht wird und anderseits die Bürgerinnen und Bürger einbindet. Der Minister macht nicht
einmal den Versuch einer Neusystematisierung, sondern schiebt Aufgabenpäckchen willkürlich
hin und her. Das ist Flickwerk – und keine Reform.


Zu einzelnen Punkten:
Erstens: Prof. Hesse hat in seinem Gutachten die Option der so genannten punktuellen
Anpassung der Kommunalstruktur entworfen, bei der im Prinzip - bis auf kleinste Änderungen -
alles beim Alten bleibt. Nicht zufällig geht es lediglich um die Einkreisung bislang kreisfreier
Städte, um zumindest einigen der erkennbaren demographischen, entwicklungspolitischen und
haushalterischen Probleme Herr zu werden. Mehr wird man mit einer Hochzeitsprämie
keinesfalls erreichen. Dass diese bereits bei den Ämtern zu unerwünschten heterogenen
Strukturen geführt hat, wie der Minister im Entwurf selbst einräumt, scheint im
Innenministerium niemanden zu interessieren.


Zweitens: die Grenze von 20.000 Einwohnern bei der Übertragung von Aufgaben der
öffentlichen Verwaltung ist willkürlich und in der Gesetzesbegründung nicht nachvollziehbar. 3
Das Verwaltungsgesetz schreibt bereits die Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Ortsnähe als
Kriterien vor. Damit ist das meiste geregelt. Im Übrigen hat diese Einwohnergrenze bei der
Amtsreform überhaupt keine Rolle gespielt. Da kann man sehen, dass je nachdem, was man
durchsetzen will, zweierlei Argumentationsstränge genutzt werden, die sich widersprechen.
Wenn hier von 20.000 Einwohnern als Mindestgrenze geredet wird, dann sind die meisten
Ämter und erst recht die meisten Gemeinden viel zu Klein.


Drittens: die übertragbaren Aufgaben sind völlig beliebig. Es ist nicht zu verstehen, nach welchen
Kriterien die Aufgaben in den Entwurf hineingeraten sind: Umwelt ja, Jugend aber nicht. Warum
können die Ämter beispielsweise die KfZ-Papiere nicht nach einem Umzug ändern, aber dem
Bürger in Sachen Baumschutz Vorschriften machen? Es fehlen einerseits klare und fürs gesamte
Land geltende Regelungen; andererseits blickt doch kein einziger Bürger mehr durch, wer,
warum für welche Genehmigung, Registrierung oder Ausnahme zuständig ist. Wenn jemand
noch eines Beispiels bedurfte, wie Bürokratie entsteht: hier ist es! Die Landesregierung arbeitet
nicht an der Lösung der Entbürokratisierung, sie ist ein wesentlicher Teil des Problems der
zunehmenden Bürokratisierung.


Viertens: die Regierung traut ihrer Reform selbst nicht. Wie sonst könnte man erklären, dass der
Entwurf eine „Zurück auf Start“-Option enthält, falls sich die Erledigung der Aufgaben auf
kommunaler Ebene als unwirtschaftlich erweist. Man kann das im besten Fall als pragmatischen
Realismus der Landesregierung ansehen; tatsächlich ist es wohl eher so, dass die
Landesregierung von ihren Vorschlägen nicht überzeugt ist.


Zum Schluss möchte ich auf ein zentrales Anliegen des SSW zurückkommen: die Behebung der
demokratischen Defizite der Amtsreform. Die avisierte Aufgabenübertragung im vorliegenden
Entwurf findet wieder unter Ausschluss der kommunalen Selbstverwaltung statt, sprich: keine
der aufgeführten Aufgaben soll als Selbstverwaltungsaufgabe an die Gemeinden übertragen
werden. Es müssen sogar ausdrücklich Weisungsaufgaben bleiben, da die Verwaltungen vor Ort 4
nicht durchgängig demokratisch legitimiert sind. Dies ist und bleibt der kardinale Webfehler aller
Strukturänderungen der kommunaler Ebene dieser großen Koalition.


Ich bin allerdings völlig entspannt, was das Schicksal dieses Entwurfes angeht. Er wird sang- und
klanglos im Ausschuss verschwinden. Denn es glaubt doch wohl niemand, dass sich die
Mehrheitsfraktionen noch vor dem Wahlkampf auf irgendwelche Strukturänderungen einigen
werden. Und selbst, wenn dies geschieht, wird es aufgrund der Klage der grünen und des SSW
vor dem Landesverfassungsgericht sowieso wieder zu gravierenden Änderungen kommen, die
dieses Gesetz wieder hinfällig machen.