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06.05.09
12:36 Uhr
FDP

Günther Hildebrand zur innerkommunalen Funktionalreform

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Nr. 140/2009 Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Kiel, Mittwoch, 06. Mai 2009 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Günther Hildebrand, MdL

Es gilt das gesprochene Wort!



www.fdp-sh.de Kommunales/ Funktionalreform
Günther Hildebrand zur innerkommunalen Funktionalreform In seinem Redebeitrag zu TOP 10 (Gesetz zur innerkommunalen Funktionalreform) erklärte der kommunalpolitische Sprecher der FDP- Landtagsfraktion, Günther Hildebrand:
„Wer auf der Stelle hüpft, bewegt sich zwar auch, kommt aber keinen Schritt voran“ oder anders: Der Gesetzentwurf der Landesregierung zur innerkommunalen Funktionalreform wird aus Sicht der FDP-Fraktion seinem Anspruch nicht gerecht.
Er ist geprägt von der immer wieder sichtbaren Geringschätzung der Landesregierung über die Arbeit und Struktur der kommunalen, insbesondere ländlichen Gemeinde und Ämterstrukturen. Und so ist es nicht verwunderlich, dass insbesondere der Gemeindetag von dem vorgelegten Gesetzentwurf – genauso wie die FDP – enttäuscht ist.
Die Landesregierung traut den Ämtern und Gemeinden die Entwicklung sinnvoller Kooperationen im ländlichen Raum offenbar nicht zu.
Insgesamt gestaltet sich der Gesetzentwurf zu restriktiv und behindert eine sinnvolle Aufgabenverteilung zwischen den kommunalen Verwaltungen. So wie der Gesetzentwurf verfasst ist, wird er kaum zu Fortschritten in der innerkommunalen Funktionalreform beitragen.
In erster Linie sollten aus unserer Sicht bei einer innerkommunalen Funktionalreform folgende Kriterien erfüllt sein:
1. Sie darf nicht unwirtschaftlicher als die bestehende Aufgabenverteilung, 2. sie muss qualitativ mindestens gleichwertig sein und 3. sie muss zu mehr Bürgernähe beitragen.
Der vorgelegte Gesetzentwurf erfüllt diese Kriterien nicht oder nur zum Teil. Dabei finden sich die entscheidenden Stolpersteine des Gesetzes bereits im ersten Artikel. Christian Albrecht, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2
Zum einen ist problematisch, dass die zu übertragenden Aufgaben nur auf Verwaltungseinheiten mit mindestens 20.000 Einwohnerinnen und Einwohner verlagert werden dürfen. Die Landesregierung wird erklären müssen, warum sie diese starre Grenze gewählt hat. Aus Sicht der FDP-Fraktion muss hier eine flexible Handhabung möglich sein.
Denn auch ein Amt mit einer Einwohnerstärke von z. B. 18.000 verfügt zumeist über eine Verwaltung, die nicht schlechter aufgestellt ist, als eine Verwaltung die 21.000 Einwohner betreut. Wenn bei einer solchen etwas kleineren Verwaltung eine effizientere Aufgabenerledigung möglich ist, warum soll diese dann darauf verzichten? So steht es aber im Gesetzentwurf.
Durch diesen Gesetzentwurf stellt sich allerdings auch die Frage, ob die durchgeführte Verwaltungsstrukturreform mit einer Mindestgröße von 8.000 Einwohnern pro Verwaltungseinheit aus der Sichtweise der Regierung nicht zu kurz gesprungen war, wenn jetzt bei der Funktionalreform mindestens 20.000 Einwohner gefordert werden.
Um diese Größe zu erreichen, sollen nun Kooperationen vorgenommen werden. So werden wir wiederum Diskussionen erleben Wer mit Wem und überhaupt.
Problematisch im Gesetzentwurf ist auch das so genannte „Einer macht Alles“-Prinzip.
So soll bei Kooperationen mehrerer Verwaltungen festgeschrieben werden, dass bei Übertragung mehrerer Aufgaben nur eine einzige Verwaltung mit der Durchführung betraut sein darf. Worin besteht dann noch die Kooperation? Unter Kooperation verstehe ich „Geben und Nehmen“ und nicht eine völlig einseitige Übertragung auf nur eine Verwaltungseinheit.
Zu Recht bezieht der Gemeindetag hierzu wie folgt Stellung:
„Das ist völlig unnötig, denn die betroffenen Aufgabenbereiche aus den drei Blöcken Bauaufsicht, Untere Naturschutzbehörde und Verkehrsaufsicht stehen in keinem engen Zusammenhang und sind - abgesehen von der Bauaufsicht – nicht mit wesentlichem Publikumsverkehr verbunden. Mit dieser Vorgabe ignoriert die Regierung, dass in vielen Amts- und Gemeindeverwaltungen bereits Fachkenntnisse auf den zu übertragenden Aufgabengebieten vorhanden sind, an die angeknüpft werden kann. Eine faire und sinnvolle Aufgabenteilung unter den beteiligten Partnern einer Kooperation von vornherein auszuschließen, kann im Ergebnis in vielen Fällen dazu führen, dass solche Kooperationen gar nicht erst zustande kommen.“, so der Gemeindetag und ich füge hinzu. Damit hätte sich dann der Gesetzentwurf selbst ad absurdum geführt.
Abschließend wird zu diskutieren sein, ob der in Artikel 1 § 2 aufgeführte Aufgabenkatalog abschließend sein muss und ob nicht noch weitere Aufgaben dazu geeignet sind, übertragen zu werden.
Meine Fraktion ist hier für die größtmögliche Flexibilität, solange die Aufgabenübertragung den aufgestellten Kriterien Rechnung trägt.
Wir haben großes Vertrauen in die Gemeinden, Städte und Ämter. Sie sind selbst in der Lage eine innerkommunale Funktionalreform konstruktiv zu organisieren.
Der vorgelegte Gesetzentwurf wird scheitern, weil es sich
1. als äußerst schwierig erweisen wird, Kooperationen zwischen Verwaltungen herbei zu führen um Einheiten von 20.000 Einwohnern zu erhalten und 2., dass sich alle Verwaltungen in einem Kreis bereit erklären müssen, die zu verlagernden Aufgaben zu übernehmen.
Unter diesen Gesichtspunkten freue ich mich auf die Beratungen im Ausschuss.“


Christian Albrecht, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/