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06.05.09
10:48 Uhr
SSW

Lars Harms zu TOP 43 - Zukünftige Aufstellung der HSH-Nordbank

Presseinformation Kiel, den 06. Mai 2009 Es gilt das gesprochene Wort



Lars Harms TOP 43 HSH- Zukünftige Aufstellung der HSH -Nordbank Drs. 16/2552 und 16/2615

Die Hamburger Bürgschaft und der Schleswig-Holsteinische Landtag haben Anfang April einer
Eigenkapitalzufuhr der HSH Nordbank und einer Garantiegewährung von insgesamt 13
Millionen Euro zugestimmt. Damit - so sollte man meinen - kehrt erstmal Ruhe ein in die
Diskussion um den laufenden Betrieb unserer Landesbank. Aber: weit gefehlt! Statt
Arbeitsruhe gibt es tagtäglich ein neues Scheibchen HSH-Krise zum Frühstück.


Aktuell streiten sich die Anteilseigner über eine mögliche Verwässerung der Anteile durch den
beschlossenen Mini-SoFFin und den neu zu bewertenden Aktienkurs. Dieser muss bis Mitte Mai
stehen, damit die Hauptversammlung der Kapitalerhöhung zustimmen kann. Deutlich wird an
diesem Beispiel, dass es den einzelnen Beteiligten immer noch um Vermögensoptimierung
geht, statt endlich zu verstehen, dass das einzige Ziel nur noch Schadensbegrenzung für das
Land Schleswig-Holstein heißen kann. 2
Die Diskussion der letzten Monate und die damit einhergehenden Entscheidungen haben aus
Sicht des SSW bereits eindrucksvoll bewiesen, dass kaum einer der Akteure ein Interesse am
Wohl des Landes Schleswig-Holstein hat.
Als Erster hat dies unser eigener Finanzminister Herr Wiegard bewiesen. Ende November hat
sich die Landesregierung gegen eine schnellstmögliche Aufspaltung der HSH in eine Kernbank
und eine Konsolidierungsbank und damit eine mögliche Kapitalaufstockung durch den SoFFin
entschieden. Damit einher ging die Zusage der Landesregierung für eine Eigenkapitalzufuhr
auf 7% durch die Anteilseigner, obwohl das Parlament noch nicht informiert war und schon gar
nicht darüber abgestimmt hatte.
Der SSW hat bereits darauf hingewiesen, wie fatal es von der Landesregierung war, die
Verhandlungen mit dem Bund der HSH Nordbank zu überlassen. Im Vordergrund der
Diskussion stand, wie die HSH möglichst billig an viel Geld gelangt - und das ist ihr auch
gelungen. Diese Instrumentalisierung der Landesregierung durch eine Bank und die damit
einhergehenden finanziellen Konsequenzen für das Land Schleswig-Holstein hat der SSW in
den vergangenen Wochen wiederholt kritisiert. Für diese Vorgehensweise muss es endlich
Konsequenzen geben!


Aus unserer Sicht hat diese Landesregierung kein Kommunikationsproblem, sondern ein
Handlungsproblem. Der vorliegende Bericht zur zukünftigen Aufstellung der HSH Nordbank
macht deutlich, dass die Landesregierung momentan überhaupt nicht handelt. Und auch wenn
man danach fragt, was eigentlich aus den beschlossenen Resolutionen der großen Koalition
geworden ist, wird man feststellen, dass nichts passiert ist. Die Landesregierung wartet und
hofft - dass dem Ministerpräsidenten Führungsschwäche vorgeworfen wird, kann hier
niemanden mehr erstaunen!


Aber schauen wir uns doch die Arbeitsaufträge der Landesregierung einmal an. 3
Ende März wurde hier im Landtag beschlossen, dass Zielvereinbarungen mit dem HSH-
Vorstand abzuschließen sind, um so sicherzustellen, dass die Vorgaben der Resolution erfüllt
werden.
Zu diesen Vorgaben gehört unter anderem die Verankerung von good governance. Damit sind
hier die Verbesserung des Risikosystems der Bank, die Ausweitung der Berichtspflichten
gegenüber dem Aufsichtsrat, die Optimierung der Informationspolitik, die Begrenzung der
Vorstandsgehälter und die Veränderung der Gehaltsstrukturen gemeint. All diese
Verbesserungsvorschläge resultieren aus der aktuellen Geschäftspolitik der HSH Nordbank, die
sich in den letzten Monaten als katastrophal erwiesen hat.
Der SSW hat bereits früher deutlich gemacht, dass es bei diesen Vorgaben nicht um eine Soll-
sondern um eine Muss-Formulierung geht. Wir können nicht einerseits die Steuergelder
unserer Bürgerinnen und Bürger zur Rettung einer Bank einsetzen und andererseits zulassen,
dass die Vorstandsmitglieder mit halben Millionenbeträgen für ihre unzulängliche Arbeit
belohnt werden. Auch die Einführung einer nachhaltigen Gehaltsstruktur, die nicht durch
kurzfristige Renditeoptimierung gesteuert ist, scheint bei der HSH Nordbank dringend
notwendig. Dazu gehört auch - trotz der von Herrn Nonnenmacher im Ausschuss aufgeführten
Befürchtungen, dass Einleger und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weglaufen -, dass es keine
Auszahlung von Dividenden oder Boni gibt, so lange unser Geld in dieser Bank steckt. Erst muss
das Geld zurückgezahlt werden, dann gibt es Tantiemen.
Merkwürdig ist, dass Herr Nonnenmacher die Befürchtung hat, sein Personal aufgrund
fehlender Boni-Zahlungen zu verlieren und gleichzeitig versucht, seine Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter möglichst schnell loszuwerden. 200.000 Euro sollen für freiwilliges Gehen gezahlt
werden und wer am schnellsten läuft, bekommt noch eine Sprintprämie von zwei
Bruttogehältern obendrauf. Wenn das so weitergeht, gibt es demnächst eine Ein-Mann-HSH
Nordbank. Der Financial Times Deutschland nach ist Herr Nonnenmacher mit seiner
Ämterhäufung als Vorstandschef, Finanzchef, Risikochef und Chef des Operativen ja auf einem
guten Weg dorthin. 4
Parallel dazu freut sich die HSH Nordbank darüber, dass der Verlust des Jahres 2008 von 2,6
Milliarden Euro 200 Millionen Euro niedriger ausfällt als eigentlich berechnet. Dabei ignoriert
die Bank ganz fleißig, dass dies genau die 200 Millionen Euro sind, die die Bank nach dem
Erhalt der Roten Karte aus Brüssel an Dividenden nicht auszahlen durfte. Wir haben es hier also
nicht mit einem Gewinn durch die gute Geschäftspolitik der HSH zu tun, sondern nur mit
einem Verbotsschild der EU, das für die HSH mehr als peinlich ist - vor allem weil die
Opposition Herrn Nonnenmacher mehrmals darauf hingewiesen hat, dass eine solche
Ausschüttung schon unter finanzpolitischen Gründen unmöglich ist.


In den Resolutionen wurde außerdem beschlossen, dass die Geschäftstätigkeit der HSH
fortlaufend durch Regierung und Parlament begleitet werden. Die Erfahrungen der letzten
Monate hat uns alle gelehrt, was das heißt: Von Transparenz und offener Informationspolitik
keine Spur. Stattdessen wird es einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss geben, um
herauszufinden, welche Informationen es eigentlich gibt und wieso das Krisenmanagement
der Landesregierung so offensichtlich versagt hat.
Die Resolutionen der Großen Koalition gleichen in ihren Formulierungen einem Wunschzettel,
mit dem man über „sollte“, „könnte“, „müsste“ versucht zum Ziel zu kommen. Der vorliegende
Bericht beweist, dass dies bei dieser Landesregierung nicht gelingt. Seit einem Monat wird der
Status Quo gehalten, der Ministerpräsident eröffnet andere Schlachtfelder, um von seiner
Entscheidungsschwäche abzulenken, geht auf seine Gegner los und ignoriert weiter die
inhaltlichen und finanziellen Probleme, vor denen dieses Land steht.


Auch die Diskussionen über die Weiterentwicklung des Landesbankensektors sind völlig ins
Stocken geraten. Obwohl sowohl der Bundesfinanzminister Herr Steinbrück eine
Konsolidierung und Neustrukturierung der Landesbanken fordert, scheinen die
Landesregierung und die HSH Nordbank einzig und allein daran interessiert zu sein, dass eine
Konsolidierungsbank als übergeordnete Anstalt des Bundes aufgebaut wird, um sich so
möglichst schnell von aller Schuld rein zu waschen. 5



Für den SSW kommt hier aber der zweite Schritt vor dem ersten. Bisher ist noch völlig unklar,
wie die geplante Konsolidierungsbank der HSH Nordbank aussehen und funktionieren muss.
Muss diese „Bad Bank“ rechtlich selbständig sein und einen eigenen Vorstand bekommen? Mit
welchem Kapital wird diese Bank ausgestattet und wer trägt dafür die Verantwortung? Aus
Sicht des SSW muss bei der Entwicklung der Abbaubank außerdem kritisch überprüft werden,
welche Geschäfte aus der gesunden Kernbank abgeschoben werden. Es kann nicht sein, dass
auch Tätigkeitsfelder in die Abbaubank kommen, die noch äußerst lukrativ sind, nur weil sie
vielleicht nicht mehr zum vorgeschlagenen Geschäftsmodell passen.


Die HSH Nordbank ist nicht die einzige Landesbank, der es im Zuge der Finanzkrise schlecht
geht. Baden-Württemberg, Bayern, aber auch das Saarland und Nordrhein-Westfalen haben
mit der Rettung ihrer Banken zu kämpfen. Unsere HSH Nordbank hat dabei eindrucksvoll
bewiesen, wie staatsfern eine offiziell privatrechtliche Bank agieren kann, die mehrheitlich in
staatlichem Besitz ist. Die Interessen der HSH lassen keine Rückschlüsse auf die Ziele des
Landes Schleswig-Holstein zu und die wirtschaftspolitischen und regionalen Ziele des Landes
scheinen nicht die Interessen unserer Landesbank zu sein. Für den SSW weise ich hier noch mal
darauf hin, dass die HSH Nordbank keine regionale Kernbank ist, sondern eine internationale
Aktiengesellschaft, deren Geschäftspolitik einzig und allein der Vorstand macht.


Der Landesrechnungshof hat bereits 2002 vor der Fusion der Schleswig-Holsteinischen und der
Hamburger Landesbank gefordert, dass das Land seine Landesinteressen an der HSH Nordbank
definiert und die Ausrichtung und Entwicklung der Geschäftspolitik dieser Bank damit
abgleicht. Sieben Jahre nach dieser Forderung ist jetzt endlich der Zeitpunkt gekommen, wo
genau dies geschehen muss.
Die Landesregierung muss aus Sicht des SSW analysieren, welche Bedeutung die HSH
Nordbank für das Land Schleswig-Holstein hat und welche Interessen das Land Schleswig-
Holstein an der HSH Nordbank hat. Nur mit einer detaillierten Untersuchung können die 6
Bürgerinnen und Bürger dieses Landes die Informationen erhalten, die ihnen zustehen. Und
danach muss die Politik in diesem hohen Hause entscheiden, wie der bisher gemeinsame Weg
des Landes und der HSH Nordbank weitergehen soll.