Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
30.04.09
14:01 Uhr
Landtag

Innen- und Rechtsausschuss: Volksbegehren für die Erhaltung der Realschulen zulässig

53/2009 Kiel, 30. April 2009


Innen- und Rechtsausschuss: Volksbegehren für die Erhaltung der Realschulen zulässig

Kiel (SHL) - Die „Volksinitiative für die Erhaltung der Realschule“ hat nach Ablehnung ihres Antrages auf Wiederaufnahme der Realschule ins Schulgesetz im Dezember 2008 durch den Landtag jetzt einen Antrag auf Durchführung eines Volksbegehrens als Voraussetzung eines Volksentscheides beim Landtag eingereicht.
Der Innen- und Rechtsausschuss hat sich damit in seiner jüngsten Sitzung befasst und dem Landtag einstimmig empfohlen, die Zulässigkeit des Antrags festzustellen. Sollte sich der Landtag in der kommenden Woche dieser Empfehlung anschließen, muss der Landtagspräsi- dent Beginn und Ende der sechsmonatigen Eintragungsfrist für das Volksbegehren bekannt- geben. Wenn 5 % der stimmberechtigten Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner dann dem Volksbegehren durch ihre Unterschrift in den in den Gemeinden ausliegenden Lis- ten zustimmen, muss innerhalb von neun Monaten ein Volksentscheid über den Antrag durch- geführt werden. Der Vorsitzende, Werner Kalinka (CDU): „Das Thema Erhaltung der Realschule bleibt damit auf der politischen Agenda“. Inhalt des Antrages ist neben der Forderung, die Realschule als weiterführende allgemeinbil- dende Schule wieder ins Schulgesetz aufzunehmen auch, die Umwandlung von Realschulen in Regionalschulen aus dem Schulgesetz zu streichen und zugleich Formen der Kooperation zwischen bestehenden Schulen außerhalb einer organisatorischen Verbindung von Schulen zu ermöglichen. Das Plenum des Landtages wird in der kommenden Woche am Mittwoch, 6. Mai, ohne Aus- sprache über die Zulässigkeit des Volksbegehrens befinden (TOP 36 der Tagesordnung). Der Antrag der Volksinitiative (Drs. 16/2623) und die Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses (Drs. 16/2633) können im Internet unter www.sh-landtag.de in der In- fothek aufgerufen werden.


Schleswig-Holsteinischer Landtag, Postfach 7121, 24171 Kiel ▪ V.i.S.d.P.: Annette Wiese-Krukowska, awk@landtag.ltsh.de, Tel. 0431 988 - 1116 oder 0160 - 96345209; Fax 0431 988-1119 ▪ www.sh-landtag.de → Presseticker