Johann Wadephul (CDU) und Ralf Stegner (SPD): Gemeinsame Resolution von CDU- und SPD-Fraktion zur HSH-Nordbank
PRESSESPRECHER PRESSESPRECHERIN Dirk Hundertmark Petra Bräutigam Landeshaus, 24105 Kiel Landeshaus 24171 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefon 0431-988-1305/1307 Telefax 0431-988-1444 Telefax 0431-988-1308 E-mail: info@cdu.ltsh.de E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de 31. März 2009Johann Wadephul und Ralf Stegner:Gemeinsame Resolution von CDU- und SPD-Fraktion zur HSH-Nordbank Die Fraktionen von CDU und SPD haben heute eine gemeinsame Resolution zur HSH Nordbank beschlossen. Das teilen die Vorsitzenden der Fraktionen von CDU, Dr. Johann Wadephul, und SPD, Dr. Ralf Stegner, mit. Die Resolution hat folgenden Wortlaut: 1. Der Landtag erwartet, o dass die Landesregierung dem Landtag bis zum 1.9.2009 ein Konzept vorlegt, wie die virtuelle und später reale Trennung von Kernbank und Abbaubank bis zum 31.12.2009 vollzogen wird, und o dass der SoFFin dementsprechend konkret in die Absicherungsrisiken der Kernbank miteingebunden wird. 2. Der Landtag fordert die Landesregierung auf, dem Landtag bis zum 1.10. 2009 ein - ggf. mit potentiellen Partnern gemeinsam entwickeltes - Konzept über die Rolle der HSH in einer künftigen Landesbankenstruktur in Deutschland vorzulegen. 3. Der Landtag erwartet, dass der Garantievertrag Folgendes beinhaltet: a. eine eindeutige und abschließende Festlegung der von der Garantie abzusichernden Vermögensgegenstände, b. eine eindeutige Definition der abgesicherten Zahlungsströme (z.B. Zins und Tilgung) nach Höhe und Zeitpunkt, c. die Festlegung eines Abrechnungs- und Inanspruchnahmeverfahrens für Verluste, die aus der Garantie zu bedienen sind, auch unter Berücksichtigung der haushaltspolitischen Interessen der Länder Hamburg und Schleswig-Holstein; dabei ist sorgfältig zu prüfen, inwieweit es den Interessen Schleswig-Holsteins dienlich ist, einen unabhängigen Dritten mit der entsprechenden Prüfung und Feststellung einer Zahlungspflicht zu beauftragen, d. Die Festlegung einer verbindlichen Strategie zur zukünftigen Verwaltung des abgesicherten Referenzportfolios durch die HSH Nordbank AG; dies ist in Zusammenarbeit mit dem Beteiligungsausschuss des Landtages zu leisten, e. weit reichende Informationsrechte und fest definierte Berichtspflichten (periodische und „ad hoc“), die der HSH AöR ein funktionierendes Frühwarnsystem im Hinblick auf das abgesicherte Referenzportfolio ermöglichen.4. Der Landtag bittet die Landesregierung zu prüfen, ob in der Garantieerklärung verbindliche Einflussmöglichkeiten, z.B. Veto- und/oder Entscheidungsrechte der HSH AöR im Rahmen der zukünftigen Verwaltung des Referenzportfolios, festgelegt werden sollten. Der Landtag hält es für erforderlich, dass die HSH AöR zur Ausübung und Überwachung der regelmäßigen Entscheidungsanfragen eine bzw. mehrere ausschließlich dem Garanten verpflichtete spezialisierte Beraterinnen und Berater hinzuziehen kann.