Wolfgang Kubicki zur Neuregelung des Landesbeamtenrechts
FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Nr. 100/2009 Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Kiel, Mittwoch, 25. März 2009 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Günther Hildebrand, MdLEs gilt das gesprochene Wort!Innen/ LandesbeamtenrechtWolfgang Kubicki zur Neuregelung des Landesbeamtenrechts In seinem Redebeitrag zu den TOP’s 4,5,12,36 (Landesbeamtengesetz, Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften, Beamtenbesoldungs- und Versorgungsrecht) erklärte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki:„Nach der Föderalismusreform war das Beamtenrecht in Schleswig-Holstein neu zu regeln und das Landesbeamtengesetz hat für viele tausend Beschäftigte in Landes- und Kommunalverwaltungen eine herausgehobene Bedeutung.Es geht dabei um die grundsätzliche Frage: Was sind uns die Beschäftigten im öffentlichen Dienst wert? Welche Voraussetzungen schaffen wir mit unserem Landesbeamtengesetz, um attraktive Arbeitsplätze vorzuhalten, die auch künftig eine gut qualifizierte, motivierte Beamtenschaft sichert und für gut qualifizierte Nachwuchskräfte interessant macht?Dabei haben wir als FDP immer die Auffassung vertreten, dass wir hoch qualifizierte und auch gut bezahlte Beamtinnen und Beamte brauchen. Einsparungen können nur durch eine Aufgabe von Aufgaben und den Abbau des Personalbestands insgesamt erreichen, Beispiel Katasterämter.Aus unserer Sicht erfüllt das vorgelegte Gesetz diese Voraussetzungen nicht, auch wenn seitens der Koalition in einigen Punkten nachgebessert wurde.Zunächst aber zum Positiven, beziehungsweise den grundsätzlichen Neuregelungen im Beamtenrecht, die wir mittragen können. So tragen wir das Modell mit für ein neues Laufbahnrecht mit einer größeren Durchlässig- keit durch die Zusammenfassung der vier Laufbahngruppen in nur noch zwei Gruppen.Wir tragen auch die Heraufsetzung der Ruhestandsaltergrenze vom 65. auf das 67. Lebensjahr mit. Nachdem Herr Müntefering es geschafft hat, dasChristian Albrecht, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2 allgemeine Rentenalter bei 67 zu verankern, ist es aus unserer Sicht gerechtfertigt, das Beamtenrecht entsprechend anzupassen.Wir begrüßen, dass sich SPD und CDU dazu entschieden haben, wieder eine echte Jubiläumszulage zu gewähren. Im Gesetzentwurf der Regierung hätte es bei Dienstjubiläen gerade für eine Jubiläumsurkunde und einen feuchten Händedruck gereicht. Das war schon ein echter Affront gegenüber den Beschäftigten. Ebenso wurden die Beteiligungsrechte der Gewerkschaften bei der Vorbereitung neuer beamtenrechtlicher Vorschriften wieder ausgebaut vom rein informellen Gespräch am Kaffeetisch zu einer echten Anhörung der Verbände. Darüber hinaus haben sie die Forderung der Polizeigewerkschaften übernommen, für die Übergangszeit diejenigen in der alten Probezeit bei anderthalb Jahren zu belassen, die vor Inkrafttreten des Gesetzes zu Beamten auf Probe ernannt wurden. Auch dies sehen wir positiv.Unsere Änderungsvorschläge gingen allerdings deutlich weiter und daher können wir letztlich dem Gesamtpaket nicht zustimmen.Ich nenne daher einige Punkte, die wir gefordert haben und die von CDU und SPD nicht berücksichtigt wurden. Die Liste unserer Änderungswünsche ist allerdings noch weitaus länger.- Konsequent zu unserer Haltung in der Vergangenheit haben wir vorgeschlagen, keine Eigenbeteiligung an der Heilfürsorge bei der Polizei vorzusehen. - Wir haben vorgeschlagen, den Mindestabstand zwischen zwei Beförderungen bei einem Jahr zu belassen, anstatt diesen Zeitraum zu verdoppeln. - Wir haben den Prognosezeitraum, in welchem ein Arzt für einen Bewerber garantieren kann, dass mit keinem Ausbruch von Krankheiten zu rechnen ist, auf fünf Jahre festgesetzt. Gerade bei geheilten Krebspatienten führt die gesetzliche Regelung dazu, dass diese regelmäßig nicht zu Beamten ernannt werden, weil eben nur für fünf Jahre garantiert werden kann, dass die Krankheit nicht wieder ausbricht. Das gilt selbst, wenn es keinerlei Anzeichen für einen Rückfall gibt und der Bewerber als vollkommen geheilt gilt.Zentral für unsere Haltung ist aber die Ablehnung der Großen Koalition im Punkt Gleichstellung von Eingetragenen Lebenspartnerschaften zu Eheleuten im Beamtenbesoldungs- und Versorgungsrecht.Die SPD und meint, sie dürfe weder dem Antrag meines Kollegen Dr. Garg noch den konkreten Änderungsanträgen meiner Fraktion zum Besoldungs- und Versorgungsrecht zustimmen, da ihr Koalitionspartner dies nicht wolle. Welch eine Haltung.Dabei trägt auch das rechtliche Argument nicht, man habe nach dem Grundgesetz die Wahlfreiheit für eine solche Regelung. Mann kann homosexuelle Lebenspartnerschaften gleichstellen, man muss es nicht. Diese gesetzgeberische Wahlfreiheit haben wir durch Europarecht eben nicht mehr. Wir sind aufgrund der EU-Anti-Diskriminierungsrichtlinie gehalten, eingetragene Lebenspartnerschaften gleich zu behandeln. Von dem Signal, das hier über die gesellschaftliche Akzeptanz von Homosexualität ausgesandt wird, ganz zu schweigen. Das ist ein echtes Armutszeugnis.“Christian Albrecht, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/