Thomas Rother zu TOP 4, 5, 12, 36: Chance auf Verbesserung der Rahmenbedingungen nutzen
Presseinformation der SPD-Landtagsfraktion Kiel, 25.03.2009 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuellTOP 4, 5, 12, 36, Beamtenrechtsneuregelungsgesetz / Landesbesoldungsgesetz (Drucksachen 16/2306, 16/2561, 16/2553, 16/2532)Thomas Rother:Chance auf Verbesserung der Rahmenbedingungen nutzenDurch die Föderalismusreform sind wir im Besoldungs-, Versorgungs- und Laufbahn- recht der Beamten nicht mehr an bundesrechtliche Vorgaben gebunden. Der Bund hat zudem auf Regelungen zu Nebentätigkeiten oder Urlaub verzichtet. Die Landesregie- rung hat – zur Eingrenzung und Vermeidung eines unsäglichen Wettbewerbsföde- ralismus – seit Ende 2005 im norddeutschen Verbund auf eine zukunftsorientierte Anpassung des öffentlichen Dienstrechts auf Länderebene hingearbeitet. Das aner- kennenswerte Ergebnis setzen wir nun in Landesrecht um. Es ist allerdings nicht der „große Wurf“, den wir uns noch zu Zeiten des Bundesinnenministers Schily erhofft hat- ten, sondern eine viel bescheidenere Grundlage für einige, dennoch nicht unwichtige Regelungen.Die Begrenzung der Fachrichtungen im Laufbahnrecht und die Reduzierung auf zwei Laufbahngruppen, die stärkere Berücksichtigung des Leistungsprinzips durch eine An- rechnung von Zeiten außerhalb des öffentlichen Dienstes und die Erweiterung von Be- förderungsmöglichkeiten sowie die Steigerung der Mobilität durch Anerkennung aller erworbenen Befähigungen bei anderen Dienstherren sind die wesentlichsten Neue- rungen des Gesetzentwurfes.Die Erhöhung der Lebensarbeitszeit entsprechend der gesetzlichen Rentenversi- cherung ist eigentlich selbstverständlich, hat aber natürlich den Protest der Beamten-Herausgeber: Landeshaus SPD-Landtagsfraktion Postfach 7121, 24171 Kiel Verantwortlich: Tel: 0431/ 988-1305/1307 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Petra Bräutigam Fax: 0431/ 988-1308 Internet: www.spd.ltsh.de -2-gewerkschaften hervorgerufen und in bemerkenswerter Weise öffentliche positive Re- sonanz gefunden – das ist bei Forderungen der Beamtenschaft ja eher selten der Fall. Dieser Protest ist aus meiner Sicht gar nicht so sehr der Frage der Lebensarbeitszeit geschuldet, sondern eher der schlechten Stimmung in der Beamtenschaft nach den Kürzungen bei Besoldung, Versorgung und Beihilfe, der Verlängerung der Wochenar- beitszeit, dem Abbau von Planstellen und dem Nicht-Einhalten von Wahlversprechen oder der Veränderung des Koalitionsvertrages zu ihren Lasten.Und daher ist es auch richtig, den Tarifabschuss eins zu eins mit dem Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz für die Beamten zu übernehmen und nicht schon wieder Sonderopfer zu fordern. Und auch auf ein Sonderopfer „Jubiläumszuwendung“ wollen wir verzichten!Dennoch bleibt, dass zwischen Arbeitnehmern und Beamten – gerade im kommunalen Bereich – mittlerweile so große Unterschiede in Arbeitszeit und Bezahlung ent- standen sind, dass Unfrieden entsteht. Lediglich im Bereich der Versorgung geht es der Beamtenschaft immer noch etwas besser als allen anderen Arbeitnehmern.Die Stellungnahmen der Beamtengewerkschaften im Gesetzgebungsverfahren weisen zudem auf einige Grundprobleme des öffentlichen Dienstes hin:• Die demografische Entwicklung – also sinkende Schülerzahlen - wird die Anfor- derungen an die Aus- und Fortbildung verändern und die Konkurrenzsituation zur privaten Wirtschaft verstärken. • Das Leistungsprinzip wird wie in den Arbeitnehmertarifverträgen noch stärkere Berücksichtigung finden müssen. • Die Durchlässigkeit der Laufbahnen, insbesondere beim Übergang vom mittleren in den gehobenen Dienst, muss erhalten bleiben, zumal der Zugang zum Studium -3- ohne Abitur oder Fachhochschulreife ja nun bundesweit erleichtert werden soll. Das muss auch für den öffentlichen Dienst gelten. • Die berufliche Mobilität darf nicht durch Nachteile bei Besoldung und Versorgung bestraft werden. • Ein späterer Einstieg in die Berufe des öffentlichen Dienstes darf ebenso nicht durch Besoldungs- und Versorgungsnachteile unattraktiv werden.Es gibt also auch nach diesem Landesbeamtengesetz noch weitere Baustellen im öf- fentlichen Dienstrecht.Die von den Grünen geforderte Festlegung des Prognosezeitraums für die ge- sundheitliche Eignung eines Beamten auf fünf Jahre lehnen wir – gerade auch nach mehreren Gesprächen mit den Gewerkschaften – ab, da sich die Arbeitswirklichkeit in den vielen Berufsgruppen sehr voneinander unterscheidet, so dass Vor- und Nachteile einer Neuregelung schwer abzuwägen wären.Die Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften mit Eheleuten im Be- amtenrecht ist für uns selbstverständlich, aber zur Zeit leider nicht durchsetzbar. Das wird vielleicht nächstes Jahr anders.Genauso hätten wir uns die Beibehaltung der Vorruhestandsregelung für Beamte, die nach strukturellen Veränderungen nur schwierig weiter zu beschäftigen sind, im Paragrafen 36 gewünscht.Durch unseren Änderungsantrag sind aber immerhin die Beteiligungsrechte der Ge- werkschaften gestärkt worden. Da für Beamte ja keine Tarifverträge geschlossen werden, haben die Gewerkschaften aus unserer Sicht auch einen Anspruch darauf, dass dies an anderer Stelle angemessen ausgeglichen wird. -4-Die Beamtinnen und Beamten arbeiten genauso fleißig und gewissenhaft wie andere Arbeitnehmer. Das Treueverhältnis zu ihren Dienstherren wurde durch viele Ein- schränkungen strapaziert. Mit einem neuen Beamtenrecht haben wir die Chance, zu- mindest bei den Rahmenbedingungen Standardverbesserungen vorzunehmen.Der norddeutsche Rahmen engt dabei nicht ein, sondern ermöglicht vielmehr Verglei- che, wie man es noch besser machen kann, vorzunehmen und dies in die Tat umzu- setzen.Ich bitte um Ihre Zustimmung.