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25.03.09
17:52 Uhr
CDU

Werner Kalinka zu TOP 4, 5, 12, und 36: Neues Beamtenrecht: transparenter, schlanker und flexibler

Innenpolitik
Nr. 124/09 vom 25. März 2009
Werner Kalinka zu TOP 4, 5, 12, und 36: Neues Beamtenrecht: transparenter, schlanker und flexibler
Es gilt das gesprochene Wort Sperrfrist Redebeginn
Mit dem Gesetzentwurf zur Neuregelung des Beamtenrechts wird das Landesbeamtengesetz entsprechend der Föderalismusreform I neu gefasst. Die Grundlage bildet der Entwurf eines Muster-Landesbeamtengesetzes, welchen die norddeutschen Küstenländer in enger Zusammenarbeit erstellt haben. Zu den Eckpunkten des Entwurfs zählen unter anderem eine grundlegende Laufbahnrechtsreform, eine schrittweise Anhebung der allgemeinen Altersgrenze von 65 Jahren auf 67 Jahre sowie eine Fortentwicklung arbeitszeitrechtlicher Vorschriften.
Zu diesen Fragen haben wir einen intensiven Meinungsaustausch mit den Verbänden und den Gewerkschaften geführt. Ich möchte mich noch einmal für die konstruktiven Gespräche bedanken.
Unser Laufbahnsystem wird künftig transparenter, schlanker und flexibler sein. So wird die Zahl der Laufbahnen von derzeit mehr als 100 auf 20 Laufbahnen verringert. Die bisherigen vier Laufbahngruppen werden in zwei zusammengefasst – der einfache und mittlere Dienst in der neuen Laufbahngruppe 1 und der gehobene und höhere Dienst in der neuen Laufbahngruppe 2.
Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/3 Die schrittweise Anhebung der Pensionsgrenze für Beamte auf 67 Jahre wird nicht für Polizei-, Feuerwehr- und Justizvollzugsbeamte gelten. Hier wird es wegen der außergewöhnlich hohen körperlich-gesundheitlichen Belastungen bei der Altersgrenze von 60 Jahren bleiben. Eine Erhöhung der Altersgrenze wäre nicht sachgerecht.
Wir haben dafür gesorgt, dass die Jubiläumszuwendungen bei Dienstjubiläen erhalten bleiben. Gerade die Beamtinnen und Beamten haben in der Vergangenheit einen großen Beitrag zur angestrebten Haushaltskonsolidierung erbracht. Die Jubiläumszuwendungen sind ein verdientes Zeichen der Wertschätzung gegenüber den Beamtinnen und Beamten, denen mehr als nur eine Dankurkunde gebührt.
Herausgenommen haben wir eine Regelung, wonach Beamtinnen und Beamte auf Lebenszeit mit Dienstbezügen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben und in Verwaltungsbereichen beschäftigt sind, in denen durch Ruhestand Personaleinsparungen möglich wären, auf ihren Antrag in den Ruhestand versetzt werden können, wenn zwingende dienstliche Belange nicht entgegenstehen. Gegen eine solche Regelung spricht, dass es dann zu Ungleichbehandlungen im öffentlichen Dienst kommen würde: Die einen müssen bis 67 arbeiten, die anderen bis 60, denn einen Personalüberhang wird man, wenn man es will, nicht schwer begründen müssen.
Was die Übergangsregelungen für Beamtinnen und Beamte auf Probe angeht, haben wir uns ebenfalls für eine Änderung entschieden. Durch den Stichtag 1. April 2009 würde es in diesem Bereich zu Ungerechtigkeiten für etwa ¼ der Erfassten kommen - jahrgangsbedingt oder auch durch Zufälligkeiten aufgrund von Verkürzungen oder Verlängerungen. Daher wird es für diese benachteiligte Gruppe quasi eine „Besitzstandswahrung“ geben.
Ferner haben wir die Beteiligung der Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und Berufsverbände auf eine vertiefte Grundlage gestellt. Gesetzlich geregelt ist nunmehr eine frühzeitige und umfassende Beteiligung mit dem Ziel sachgerechter Verständigung.
Es ist sehr erfreulich, dass diese Änderungsanträge zum Regierungsentwurf nicht nur von den CDU- und SPD-Fraktionen, sondern auch von der FDP-Fraktion und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unterstützt werden, wie in der heutigen Sitzung des Innen- und Rechtsausschusses deutlich wurde.
Der öffentliche Dienst muss auf dem Arbeitsmarkt seine Wettbewerbsfähigkeit erhöhen, und die öffentliche Verwaltung muss für Berufsanfänger wieder attraktiver werden. Ich denke, dass wir heute eine

Seite 2/3 gesetzliche Regelung auf den Weg bringen, durch die das Beamtenrecht modernisiert und den Bedürfnissen unserer Beamten genauso wie den wachsenden Ansprüchen an die öffentliche Verwaltung in unserem Land gerecht wird.
Was den Antrag „Gleiche Rechte, gleiche Pflichten“ betrifft, so möchte ich an dieser Stelle an die bisherigen Ausführungen der CDU-Landtagsfraktion erinnern. Wir haben den besonderen Rang von Ehe und Familie stets hervorgehoben. Im Einklang mit dem Bundesverfassungsgericht legen wir Wert auf die Feststellung, dass der Ehe ein herausgehobener verfassungsrechtlicher Rang zukommt, der sich auch in einer besonderen rechtlichen und steuerrechtlichen Privilegierung niederschlägt.
Dem Entwurf eines Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes 2009/2010 liegt das aktuelle Tarifergebnis für die Beschäftigten der Länder zu Grunde, das zügig und 1:1 auf die Beamten des Landes übertragen werden soll. Für 2009 bedeutet das, dass Besoldungsempfängerinnen und Besoldungsempfänger, Richterinnen und Richter und Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger eine Einmalzahlung in Höhe von 40 Euro erhalten.
Ab 1. März 2009 werden die Grundgehaltssätze und die Anwärterbezüge um 40 Euro erhöht. Darüber hinaus werden die Besoldung und die Versorgungsbezüge ab dem 1. März 2009 um 3,0 % erhöht. Im Jahr 2010 werden die Besoldung und die Versorgungsbezüge ab dem 1. März 2010 um 1,2 % erhöht.



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