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25.03.09
12:28 Uhr
CDU

Martin Kayenburg zu TOP 6: Ratifizierung des Gesetzes zum Vertrag zwischen dem Land Schleswig-Holstein und dem Heiligen Stuhl

Kirchenpolitik
Nr. 123/09 vom 25. März 2009
Martin Kayenburg zu TOP 6: Ratifizierung des Gesetzes zum Vertrag zwischen dem Land Schleswig-Holstein und dem Heiligen Stuhl
Es gilt das gesprochene Wort Sperrfrist Redebeginn
Meine Fraktion hat den Abschluss des Vertrages zwischen dem Land Schleswig-Holstein und der römisch-katholischen Kirche bereits in der Februarsitzung des Landtages ausdrücklich begrüßt. Mit dem Vertrag folgen wir dem Beispiel der meisten anderen Bundesländer und einer Empfehlung unseres Landesrechnungshofes. Ich freue mich daher, dass wir überwiegend dem Gesetz zum Staatskirchenvertrag zwischen unserem Land und dem Heiligen Stuhl zustimmen werden.
Beide Kirchen, die evangelische und die katholische, leisten in unserem Land für unsere Gesellschaft Wertvolles, im wahrsten Sinne des Wortes Unbezahlbares. Sie übernehmen auf vielen sozialen Feldern Verantwortung: sei es bei der Pflege in Heimen oder Hospitälern, der Betreuung in Seniorenzentren, in der Kinder- und Krippenbetreuung oder bei der Unterstützung Armer, Obdachloser und anderer Hilfebedürftiger. Deswegen halte ich es auch für unzulässig, die statistische Zahl der Christen als Argument gegen den Vertrag anzuführen.
Die Kirchen und deren Einrichtungen helfen bei der sozialen und beruflichen
Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/3 Integration von Menschen mit körperlichen Behinderungen ebenso wie bei der Betreuung psychisch Kranker. Die Kappelner Werkstätten oder das Eiderheim sind beste Beispiele dafür. Die Kirchen nehmen jedem Einzelnen von uns und unseren Familien durch diese Arbeit und die Arbeit in ihren Gemeinden Verantwortung ab – Verantwortung, die wir aus vielschichtigen Gründen so oder allein nicht zu tragen im Stande sind
Wir tun gut daran, dieses soziale Wirken und zugleich die geistig-seelische Prägekraft beider Kirchen für unsere vom Christentum geprägte Kultur und unsere Gesellschaft richtig wertzuschätzen. Gerade die jüngsten Tage in dem kleinen Städtchen Winnenden haben uns doch wieder einmal auf traurige Weise gezeigt, dass wir unser humanistisches Weltbild und die uns verbindenden gesellschaftlichen Werte wie Mitmenschlichkeit, Rücksichtnahme, Solidarität noch viel mehr schützen müssen.
Manch ein Kollege, manch eine Kollegin hier im Landtag tut sich aus grundsätzlichen Erwägungen schwer mit dem Gedanken, die Arbeit der Kirchen auf vertraglich geregelter Basis mit Landesgeldern zu unterstützen. Andere irritiert die so genannte „Ewigkeitsklausel“, mit der das Land sich zu Zahlungen an die Kirchen verpflichtet. Letzteres ist die übliche Rechtspraxis aller Länder, in Verträgen mit der Kirche auf eine ausdrückliche Kündigungsklausel zu verzichten. Zudem ist im Verhandlungsprotokoll festgehalten, dass die Verhandlungsdelegationen übereinstimmend davon ausgingen, „dass der zu schließende Vertrag in seiner inhaltlichen Substanz grundsätzlich unbefristet gelten solle aber dass aufgrund geänderter Umstände gegebenenfalls erforderliche Anpassungen einzelner Vertragsregelungen – z.B. in fiskalischen Angelegenheiten – entsprechend der in Artikel 22 vorgesehenen Freundschaftsklausel vorgenommen werden können. Unberührt bleibt das allgemeine Recht der Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus besonders schwerwiegenden Gründen bzw. bei einer wesentlichen Änderung der Vertragsgrundlagen.
Im übrigen sage ich diesen Kritikern, diese Gelder kommen nun wirklich den Bürgerinnen und Bürgern in unserem Lande zugute. Und es sind beileibe keine üppigen, und schon gar keine leichtfertig aus der Hand gegeben Gelder, die die Kirchen erhalten.
Bestimmte, für das Miteinander in unserer Gesellschaft zu schützende Güter lassen sich in ihrer Wertigkeit auch nicht in nackten Zahlen bilanzieren. Die Rendite geistig-ethischer und sozialer Werte lässt sich eben nicht mathematisch ermitteln. Ich bin aber fest überzeugt, man kann den Einsatz beider Kirchen kaum überbewerten. Nein, im Gegenteil, ich halte die Sozialleistungen sowie deren Effizienz und das kulturelle Schaffen der beiden Kirchen, der evangelisch-lutherischen wie

Seite 2/3 der katholischen, an die das Land Mittel vergibt, für außerordentlich vorbildlich. Wir müssen den Kirchen nachgerade dankbar sein, dass sie auf vielen sozialen Feldern - und nicht allein dort - Verantwortung übernehmen.
Und wenn wir bedenken, an wie viele Bankmanager allein von der öffentlichen Hand im Zuge der Bankenrettungsaktion vorfällige Pensionen oder sogenannte Erfolgsboni ausgezahlt werden müssen, dann würde allein die Gesamtsumme mancher Abfindungen oder Pensionen reichen, um die ersten 100 Jahre der Ewigkeitsklausel für die Kirchenzuschüsse des Staates abzugelten. Ich glaube, die raue Wirklichkeit und das Diktat des Sparzwanges verstellen manch einem unter uns den Blick auf die Verhältnismäßigkeit. Während Bund und Länder Milliarden und Milliardenbürgschaften für Banken und Unternehmen bereitstellen, diskutieren wir hier zugleich über wahrlich überschaubare Beträge, die den Kirchen garantiert werden sollen, - Mittel, von denen wir wissen, wem sie letztendlich zugute kommen.
Daher verbietet sich meines Erachtens jede Diskussion um die beiden Kirchen zugestandenen öffentlichen Mittel von selbst.
Mit Blick auf die Unterstützung beider Kirchen und den vor uns liegenden Staatskirchenvertrag mit der katholischen Kirche sage ich: Wir sollten nicht am verkehrten Ende sparen. Ich bitte die betreffenden Kolleginnen und Kollegen, vor der Abstimmung Ihre kritische Haltung noch einmal zu überdenken und mit großer Mehrheit dem Gesetz zuzustimmen.



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