Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
25.03.09
10:12 Uhr
SSW

Anke Spoorendonk zu TOP 02 und 20 - Nachtragshaushalt 2009/2010

Presseinformation
Kiel, den 25. März 2009 Es gilt das gesprochene Wort



Anke Spoorendonk
TOP 2 und 20 Feststellung Gesetz über die F eststellung eines Nachtrags zum Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2009 und 2010 und Mittelfristige Finanzplanung dem Landtag vorlegen Drs. 16/2494, 16/2515 und 16/2528

Der vorliegende Nachtragshaushalt macht einmal mehr deutlich, dass wir es bei
Doppelhaushalten mit einem zweischneidigen Schwert zu tun haben. Richtig ist zweifelsohne,
dass ein Doppelhaushalt das Verwalten des Landeshaushalts erleichtert, den
Zuwendungsempfängern mehr Planungssicherheit gibt und insgesamt das Ziel verfolgt, die
Finanzpolitik konzeptioneller zu gestalten. Anders herum gab es von Anfang an Kritik gegen
die Einführung von Doppelhaushalten, die der SSW nie auf die leichte Schulter genommen hat:
Salopp gesagt muss das Parlament höllisch aufpassen, damit sein Budgetrecht nicht zusehends
ausgehöhlt wird, wenn Doppelhaushalte – wie nunmehr geschehen – haushaltsrechtlich zur
Normalität werden. Daher haben wir auch bei der Verabschiedung des Doppelhaushalts für die
Jahre 2009/2010 einen Antrag der FDP unterstützt, der sich gegen eine entsprechende
Änderung der Landeshaushaltsordnung aussprach. 2



An den Eckpunkten des Nachtragshaushalts ist zu erkennen, mit welchen Herausforderungen
wir es in diesem und im nächsten Jahr zu tun haben werden. Als Stichwort seien die Ergebnisse
der Mai-Steuerschätzung genannt, die aus guten Gründen im vorliegenden Nachtragshaushalt
noch nicht berücksichtigt werden konnten. Wenn also der Finanzminister bei der Vorlage des
Jahresabschlusses 2008 die getroffene Risikovorsorge lobend erwähnt – und diese
Risikovorsorge nunmehr im Nachtragshaushalt für 2009/2010 weitgehend aufgelöst wird,
dann wäre es vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Entwicklung mehr als angebracht,
wenn der Landtag bei einer Nachsteuerung im zweiten Haushaltsjahr nicht auf eine neue
Initiative der Landesregierung angewiesen wäre, denn sie allein hat bekanntlich das
Initiativrecht für die Erstellung eines Nachtragshaushalts.


Der SSW begrüßt, dass im Nachtragshaushalt die veranschlagten Globalen Minderausgaben
auf die einzelnen Ressorts verteilt worden sind. Dies trägt zu mehr Transparenz bei und macht
es einfacher seitens des Finanzausschusses, die Auflösung der Globalen Minderausgaben zu
kontrollieren. Dass dies nicht bei allen Zuwendungsempfängern so angekommen ist, zeigte
uns aber Anfang des Jahres die Reaktion des Landesverbandes der Frauenberatungsstellen in
Schleswig-Holstein, der angesichts des Haushaltsführungserlasses für 2009 und die auf den
Einzelplan 07 anfallenden Globalen Minderausgaben befürchtete, dass es trotz der politisch
beschlossenen Aufstockung der Mittel für die Frauenarbeit sozusagen durch die kalte Küche zu
Kürzungen in diesem Bereich kommen würde.
Für den SSW sage ich daher klar und deutlich: Wir werden auf keinen Fall akzeptieren, wenn
das Instrument der Globalen Minderausgaben dazu genutzt wird, den beschlossenen
Doppelhaushalt inhaltlich so zu verändern, dass die Intention des Gesetzgebers dadurch
konterkariert wird. Wir erwarten mit anderen Worten, dass die Ressorts endlich damit
beginnen, die Arbeit in den einzelnen Ministerien so zu strukturieren, dass Hierarchien
abgebaut und Arbeitsabläufe vereinfacht werden. Dass die regierungstragenden Fraktionen
einen Änderungsantrag eingebracht haben, der das anstehende Controlling des 3
Konjunkturprogramms nicht mit weiteren zusätzlichen Personalstellen versieht, findet daher
unsere volle Unterstützung.


Wie bereits im Finanzausschuss deutlich gemacht, wird der SSW dem Nachtragshaushalt für
2009/2010 zustimmen. Wir sind uns bewusst, dass die Haushaltsrisiken weiterhin sehr ernst
genommen werden müssen. Sollte sich die Konjunktur in Folge der Finanzkrise so abkühlen
wie von immer mehr Experten befürchtet, geraten wir ganz schnell in die Situation, dass die
Kreditobergrenze deutlich überschritten wird und von einem verfassungskonformen Haushalt
nicht mehr die Rede sein kann.
Trotz Finanzkrise und HSH-Nordbank dürfen die momentanen düsteren Aussichten für den
Landeshaushalt aus Sicht des SSW aber nicht dazu führen, dass der Landtag seinen Willen zur
politischen Gestaltung sozusagen an der Garderobe des Landeshauses abgibt. Sparen ist eben
kein Ersatz für Politik. Soll heißen: Mit den Einsparkonzepten der Landesregierung werden wir
uns weiterhin kritisch auseinandersetzen. Wir begrüßen vor diesem Hintergrund daher den
Antrag von Bündnis 90/Die Grünen, der die Vorlage der Mittelfristigen Finanzplanung für die
Jahre 2009-2013 vorsieht.


Wir wollen aber, dass das Zukunftsinvestitionsgesetz II schnellst möglich auf Landesebene
umgesetzt wird. Dafür brauchen wir einen Nachtragshaushalt. Denn nach wie vor sehen wir
das Konjunkturprogramm mit seinen öffentlichen Investitionen als wichtiges Mittel gegen die
momentane Finanzkrise. Wir brauchen ihn auch, um die Panne bei der Einführung des
beitragsfreien dritten Kita-Jahres heilen zu können. Auch dafür tritt der SSW ein.