Dr. Johann Wadephul (CDU) und Dr. Ralf Stegner (SPD): Regierungsfraktionen bringen Resolution zur HSH Nordbank ein
PRESSESPRECHER PRESSESPRECHERIN Dirk Hundertmark Petra Bräutigam Landeshaus, 24105 Kiel Landeshaus 24171 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefon 0431-988-1305/1307 Telefax 0431-988-1444 Telefax 0431-988-1308 E-mail: info@cdu.ltsh.de E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de 24. März 2009Johann Wadephul und Ralf Stegner:Regierungsfraktionen bringen Resolution zur HSH Nordbank einDie Fraktionen von CDU und SPD haben in ihren heutigen Sitzungen eine Resolution zur HSH Nordbank beschlossen, die in den Landtag eingebracht wird. „Dies verstehen wir auch als ein Angebot an die anderen Fraktionen, sich dem anzuschließen“, teilen die Vorsitzenden von CDU- und SPD-Landtagsfraktion, Dr. Johann Wadephul und Dr. Ralf Stegner, mit.Die Resolution hat folgenden Wortlaut: 1. Der Schleswig-Holsteinische Landtag sieht nach den Darstellungen von Landesregierung, des SoFFin und der BaFin sowie dem Parlament zugänglich gemachten Unterlagen zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine vernünftige verantwortbare Alternative zur Fortführung der HSH Nordbank nach dem im Staatsvertrag dargestellten Modell. Dies gilt insbesondere bei Anwendung der Prioritäten aus der Entschließung des Landtages vom 25. Februar 2009. 2. Auf der Grundlage dieser Beurteilungen stimmt der Schleswig-Holsteinische Landtag daher dem Gesetzentwurf der Landesregierung zum Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Schleswig- Holstein über die Errichtung der „HSH Finanzfonds AöR“ als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts zu. Der Landtag unterstützt damit das vorgeschlagene Lösungsmodell der HSH Nordbank trotz nach wie vor bestehender Bedenken hinsichtlich der Eintrittswahrscheinlichkeit und der Höhe des Garantiefalls für den Landeshaushalt. 3. Der Landtag fordert die Landesregierung auf sicherzustellen, dass Landesregierung und Parlament eine aktive Beteiligung des Beteiligungsausschusses an der vertraglichen Ausgestaltung der Beziehungen zwischen Anstalt und HSH Nordbank ermöglicht wird. Insbesondere ist zu gewährleisten, dass die zu treffende Vereinbarung über die Gewährleistung von Eigentümergarantien in einem Gesamtumfang von bis zu zehn Milliarden Euro sich auf vorab definierte Portfolien und Einzelrisiken und nicht auf die zukünftige Geschäftstätigkeit der Kernbank erstrecken. Alle europarechtlichen Vorgaben sind zu erfüllen. Hierbei ist zuvorderst den haushaltspolitischen Interessen der Länder Hamburg und Schleswig-Holstein Rechnung zu tragen. Der Landtag erwartet, dass die Verträge so ausgestaltet werden, dass realisierte Werterholungspotentiale der mit Garantien abgesicherten Portfolien den Garantiegebern und nicht den anderen Anteilseignern zugute kommen.4. Mit dem Vorstand sind Zielvereinbarungen abzuschließen, die die Vorgaben des Landtages aus den Resolutionen enthalten.5. Der Landtag fordert die Landesregierung auf sicherzustellen, dass die in der strategischen Neuausrichtung zum Staatsvertrag dargelegten neuen Regeln der good governance als feste Bedingungen für die gewährten Hilfen vereinbart werden und in der Satzung die Rechte der Anteilseigner gestärkt werden. Dazu gehören: a. die Änderung der Besetzung, Zuständigkeit und der Verantwortung des Vorstandes. b. die Verbesserung der Risikosysteme der Bank c. die Ausweitung der Berichtspflichten gegenüber dem Aufsichtsrat sowie Erweiterung seiner Zustimmungsvorbehalte d. die Anpassung von Vergütungsregelungen, insbesondere außertariflich bezahlter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter e. die Optimierung der Informationspolitik. Außerdem sind diese Regeln um eine Begrenzung der Vorstandgehälter auf höchstens das vom SoFFin festgelegte Niveau zu ergänzen und eine Veränderung der Gehaltsstrukturen vorzusehen, die eine nachhaltige Geschäftspolitik gegenüber einer kurzfristigen Renditeoptimierung bevorzugen.6. Der Landtag erwartet, dass betriebsbedingte Kündigungen an den Standorten Kiel und Hamburg und Konkurrenz zu den Sparkassen Schleswig-Holsteins vermieden werden. Insofern bezieht sich der Landtag auf die zwischen Vorstand und Gesamtbetriebsrat geschlossenen „Eckpunkte“ sowie die geltende Verbundabsprache mit den Sparkassen.7. Darüber hinaus ist sicherzustellen, dass eine fortlaufende Begleitung der Geschäftstätigkeit der HSH Nordbank durch Regierung und Parlament gewährleistet ist. Der Landtag erwartet eine verstärkte Transparenz und regelmäßige Beteiligung des Finanzausschusses über die Entwicklung der HSH Nordbank. Dazu gehört auch die Installation eines Frühwarnsystems in Bezug auf die künftige Risikoentwicklung, das nur dem Land Schleswig- Holstein verpflichtet ist. 8. Der Landtag begrüßt die vom Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung gemachte Aussage, im Falle eines weiteren Kapitalbedarfs der HSH Nordbank zur Verfügung zu stehen. Die Landesregierung wird aufgefordert, den diesbezüglich bereits begonnenen Dialog mit dem Sonderfonds aktiv fortzusetzen und zeitnah Lösungen zu suchen, die zukünftige Risiken für den Landeshaushalt weiter reduzieren. Der Landtag legt Wert darauf, dass mögliche weitere Hilfen für die Bank vom Bund gegeben werden und diese gegebenenfalls nachdrücklich eingefordert werden.9. Der Schleswig-Holsteinische Landtag fordert die Landesregierung auf, an einer tragfähigen Weiterentwicklung der Landesbankenstruktur nachdrücklich mitzuwirken und ihre diesbezüglichen Möglichkeiten konstruktiv wahrzunehmen. Er erwartet, dabei umfangreich und zeitnah beteiligt zu werden.10. Der Landtag spricht sich dafür aus, den eingeschlagenen Weg der Regulierung der Finanzmärkte z. B. durch eine Stärkung der Bankenaufsicht und eine Verbesserung der Wettbewerbssicherung im Bankenwesen auch künftig weiter zu beschreiten. Er fordert die Landesregierung auf, entsprechende bundesweite Initiativen konsequent zu unterstützen.