Bürgerbeauftragte der Bundesländer in Kiel: Zahl der Ratsuchenden weiterhin steigend -- individuelle Regelsätze für Kinder und Jugendliche gefordert
41/2009 Kiel, 23. März 2009 Bürgerbeauftragte der Bundesländer in Kiel: Zahl der Ratsuchen- den weiterhin steigend – individuelle Regelsätze für Kinder und Ju- gendliche gefordert Kiel (SHL) - Zu einem Arbeitstreffen kamen heute die Bürgerbeauftragten der Bundes- länder im Schleswig-Holsteinischen Landtag zusammen. Gastgeberin war die schles- wig-holsteinische Bürgerbeauftragte Birgit Wille-Handels. Im Mittelpunkt der Beratungen standen die unterschiedlichsten Fragen und Probleme der Leistungsgewährung im Bereich des SGB II (Hartz IV). Die anwesenden Ombudsleute berich- teten übereinstimmend, dass die Eingaben und Beschwerden aus diesem Bereich ihres Auf- gabenfeldes weiterhin sowohl in qualitativer, wie auch quantitativer Hinsicht von herausragen- der Bedeutung sind. Die Zahl der ratsuchenden Bürgerinnen und Bürger in diesem Bereich ist bei allen Beauftragten weiterhin steigend. Der Bürgerbeauftragte des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Bernd Schubert, kündigt an: „Mecklenburg-Vorpommern beabsichtigt auf diese besondere Herausforderung mit einem Modellvorhaben zur Unterstützung im Widerspruchsverfahren SGB II zu reagieren. In den Vorbereitungen zum Doppelhaushalt wurde eine entsprechende Initiative gestartet.“ Problematisch wird das Scheitern der aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes notwendigen Neuorganisation der Argen und Optionskommunen gesehen. „Hier ist dringender Handlungsbedarf gegeben“, sagt die Bürgerbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein, „wir hoffen sehr, dass es in Kürze doch noch zu einer belastbaren und soliden Einigung über eine Neuorganisation kommen wird.“ Die Beauftragten hoffen, dass mit einer soliden und praxis- tauglichen Organisation die derzeit drängenden Verwaltungsprobleme wie z. B. mangelnde Transparenz der Bescheide, zu lange Bearbeitungszeiten oder schlechte Erreichbarkeit der Mitarbeiter vor Ort bald der Vergangenheit angehören. Damit wäre vielen Menschen geholfen. „Die organisatorischen Fragen und die sich daraus ergebenden Probleme dürfen in keinem Fall auf dem Rücken der Hilfebedürftigen ausgetragen werden“, so die Bürgerbeauftrage des Freistaats Thüringen, Silvia Liebaug. → Schleswig-Holsteinischer Landtag, Postfach 7121, 24171 Kiel ▪ V.i.S.d.P.: Annette Wiese-Krukowska, awk@landtag.ltsh.de, Tel. 0431 988 - 1116 oder 0160 - 96345209; Fax 0431 988-1119 ▪ www.sh-landtag.de → Presseticker 2Übereinstimmend sprachen sich die Beauftragten für eine Überprüfung der Regelsätze für Kinder und Jugendliche aus. Die bisherige Regelung der Ableitung vom Regelsatz für Erwach- sene sei nicht tragfähig. Es sei zwingend notwendig, für Kinder und Jugendliche aufgrund ihrer besonderen und spezifischen Lebensbedürfnisse einen eigenen individuellen Regelsatz zur Existenzsicherung zu ermitteln. Positiv bewertet wurden die zukünftig bundeseinheitlich geltenden Bestimmungen für Parker- leichterungen für Menschen mit besonderen Mobilitätseinschränkungen. Demnach können Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, denen bislang keine Sonderparkmöglichkeiten gewährt wurden (Merkzeichen aG), erstmals bundesweit Parkerleichterungen in Anspruch nehmen. Die Bürgerbeauftragten vereinbarten, die Umsetzung dieser neuen Regelung in ihren jeweiligen Ländern hilfreich zu begleiten und zu befördern.Intensiv diskutierten die Beauftragten über das Thema „Öffentliche Petitionen“. Der Petitions- ausschuss des Bundestages hat hier über das Internet die Möglichkeit geschaffen, dass Bür- gerinnen und Bürger eine Petition mitzeichnen können, wenn sie das Begehren unterstützen möchten. Die positive Resonanz spricht dafür, dass auch in den Bundesländern über eine solche Möglichkeit der Partizipation intensiv nachgedacht werden sollte. Zukünftig wollen die Bürgerbeauftragten sich aktiver an der Ausgestaltung eines umfassenden Ombudswesens in der Europäischen Gemeinschaft beteiligen. Hierzu wurde beschlossen, Kolleginnen und Kollegen aus den Mitgliedsstaaten der EU sowie aus den Beitrittsländern die Möglichkeit einer Hospitation in den Ombudseinrichtungen der Länder Mecklenburg- Vorpommern, Schleswig-Holstein und Thüringen anzubieten. Als Gastgeberin und Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der parlamentarischen Bürgerbe- auftragten zieht die Bürgerbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein, Birgit Wille-Handels, ein positives Fazit der eintägigen Beratung: „Der kollegiale und fachliche Austausch und die Beratung von zum Teil identischen Problemlagen bzw. Beschwerden in den einzelnen Bun- desländern dienen der besseren und schnelleren Bearbeitung von Anliegen sowie Petitionen der Bürgerinnen und Bürger und haben sich zu einem effizienten Kooperationsinstrument entwickelt.“Bürgerbeauftragte gibt es neben Schleswig-Holstein in Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland- Pfalz und Thüringen. Sie sind beim jeweiligen Landesparlament angesiedelt.