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23.03.09
15:29 Uhr
Landtag

Vorschau auf die Themen der Landtagssitzung: Nachtragshaushalt -- Neuausrichtung der HSH-Nordbank - Schuldenbremse

39/2009 Kiel, 23. März 2009


Vorschau auf die Themen der Landtagssitzung: Nachtragshaushalt – Neuausrichtung der HSH-Nordbank - Schuldenbremse

Kiel (SHL) - Finanzthemen stehen im Vordergrund der kommenden Mittwoch, 25. März 2009, beginnenden Plenartagung des Landtages. Zum Auftakt wird über den Nach- tragshaushalt für 2009 und 2010 entschieden, mit dem der Landesanteil am Konjunk- turpaket II beschlossen wird. Die Sitzung ist auf drei Tage angelegt und endet am Freitag, 27. März 2009, gegen 14:30 Uhr. Nähere Informationen zu allen Tagesord- nungspunkten (TOP) mit Diskussion im Plenum enthält die folgende Vorschau in der Reihenfolge des geplanten Aufrufs der Themen. Den aktuellen Verlauf der Plenarta- gung begleitet plenum-online, die Internet-Zeitung des Landtages. Sie kann unter www.sh-landtag.de aufgerufen werden.
Mittwoch, 25. März 2009, 10:00 bis 18:00 Uhr TOP 2 und 20 Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2009 und 2010 (Zweite Lesung, Beschlussempfehlung Finanzausschuss, Drs. 16/ 2515) sowie Mittelfristige Finanzplanung dem Landtag vorlegen (Antrag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drs. 16/2528), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten Nach den Ausschussberatungen will die schwarz-rote Koalition ihren Nachtragshaushalt zum Doppeletat 2009/2010 im Plenum endgültig beschließen. FDP und Grünen haben sich im Ausschuss gegen das Zahlenwerk ausgesprochen. Die Grünen fordern die Landesregierung zudem auf, bis September ihre mittelfristige Finanzplanung bis 2013 vorzulegen. Mit dem Nachtrag wollen CDU und SPD den Landesanteil am Konjunkturpaket II stemmen. Schleswig- Holstein soll dabei ohne weitere neue Schulden auskommen. Die Mittel kommen aus der Risi- kovorsorge, aus dieser Rücklage stammen 90,9 Millionen Euro. Das Land hat im letzten Jahr aufgrund von Mehreinnahmen und Minderausgaben Geld auf die Seite legen können. Wenn das Parlament dem Gesetzentwurf zustimmt, fließen im Land insgesamt 430 Millionen Euro aus Mitteln des Bundes, des Landes und der Kommunen in Bildung und Infrastruktur.
Schleswig-Holsteinischer Landtag, Postfach 7121, 24171 Kiel ▪ V.i.S.d.P.: Annette Wiese-Krukowska, awk@landtag.ltsh.de, Tel. 0431 988 - 1116 oder 0160 - 96345209; Fax 0431 988-1119 ▪ www.sh-landtag.de → Presseticker 2

Nach den Empfehlungen des Ausschusses steigen die Ausgaben im laufenden Jahr um 214,9 Millionen Euro auf 9,2 Milliarden und 2010 um 209,4 Millionen auf 9,4 Milliarden. Bei den Ein- nahmen geht die Koalition im laufenden Jahr von einer Zunahme um 168 Millionen Euro auf 8,4 Milliarden aus. Im kommenden Jahr ist eine Erhöhung um 165 Millionen auf 8,6 Milliarden vorgesehen.

TOP 6 Entwurf eines Gesetzes zum Vertrag zwischen dem Land Schleswig-Holstein und dem Heiligen Stuhl (Zweite Lesung, Beschlussempfehlung Innen- und Rechtsaus- schuss, Drs. 16/2563), geplanter Aufruf 10:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten Der Landtag wird dem Staatsvertrag, mit dem Schleswig-Holstein seine Beziehungen zur römisch-katholischen Kirche auf eine vertragliche Grundlage stellen will, wohl unverändert zustimmen. Die CDU und ein Teil der SPD haben dem Papier im Innen- und Rechtsausschuss zugestimmt. Einige SPD-Abgeordnete sowie FDP und Grüne waren dagegen. Der Vertrag wird kritisiert, weil er unbefristet gelten soll und damit auch die Zuschüsse des Landes auf ewig festschreibt. Nach der Ratifizierung durch den Landtag soll der neue Staatsvertrag im Frühjahr mit der Übergabe der entsprechenden Urkunden in Kraft treten. Der Vertrag zielt auf die recht- liche Gleichstellung von Katholiken und Lutheranern ab. Er schreibt das Prinzip der Glaubens- freiheit fest und bestätigt das Selbstverwaltungsrecht der Kirche sowie das grundgesetzliche Recht auf den Religionsunterricht in Übereinstimmung mit der katholischen Lehre. Zudem verpflichtet sich das Land, auf die Sonn- und Feiertagsruhe zu achten und die Ausbildung katholischer Theologen an den Unis zu fördern. Die Kirche hat das Recht, in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder in Gefängnissen seelsorgerisch tätig zu sein. Das Land will sich für „ange- messene Sendezeiten“ für katholische Programme in den öffentlich-rechtlichen wie den priva- ten Rundfunksendern einsetzen. Und: Das Land verpflichtet sich zu einem jährlichen Zuschuss an die katholische Kirche. Er liegt in diesem Jahr bei 190.000 Euro und soll entsprechend der Beamtenbesoldung erhöht werden.

TOP 45 Siebter Waldbericht, Berichtszeitraum 2003 – 2007 (Bericht der Landesregie- rung, Drs. 16/2526), geplanter Aufruf 11:10 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten Die Landesregierung legt dem Parlament ihren 111 Seiten starken Waldbericht für die Jahre 2003 bis 2007 vor. Demnach ist Schleswig-Holstein nach wie vor das waldärmste Flächenland in Deutschland. 10,3 Prozent der Landesfläche sind bewaldet, im Bundesdurchschnitt sind es 31 Prozent. Der Norden verzeichnet aber auch die größte Wald-Zuwachsrate aller Bundeslän- der – seit 1987 sind 7.000 Hektar dazugekommen. Zum Vergleich: Im Jahr 1780 betrug der Waldanteil in Schleswig-Holstein nur vier Prozent. Innerhalb des Landes gibt es starke regio- nale Unterschiede: Im Südosten, im Kreis Lauenburg, stehen die meisten Bäume; der Waldan- teil beträgt fast 25 Prozent. Die Marschen im Nordwesten sind hingegen fast unbewaldet. Von 3

den 162.000 Hektar Wald im Lande befindet sich die Hälfte in Privatbesitz. Gut ein Drittel ist Landes- oder Bundeswald, der Rest gehört anderen öffentlichen Körperschaften.

TOP 22 Konsequenzen aus Misshandlungen und anderem Unrecht in Kinder- und Erzie- hungsheimen in Schleswig-Holstein (Antrag aller Fraktionen und des SSW, Drs. 16/2539), geplanter Aufruf 11:40 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten Fraktionsübergreifend drückt der Landtag sein tiefes Bedauern für die Misshandlungen aus, denen Kinder und Jugendlichen zwischen 1945 und den 1970er Jahren in Kinder- und Erzie- hungsheimen ausgesetzt waren. Im Lande waren insbesondere die Bewohner des Heimes in Glückstadt Opfer von körperlichen Übergriffen und seelischen Verletzungen durch das Perso- nal betroffen. Der Landtag hat das Thema zuletzt im Juli 2008 auf Antrag der Grünen debat- tiert. Zudem gibt es sowohl auf Landes- wie auf Bundesebene einen Runden Tisch, wo ehe- malige Heimbewohner gemeinsam mit Politik und Verwaltung die Geschehnisse aufarbeiten. Im Lande läuft zudem eine wissenschaftliche Dokumentation der Vorgänge durch das Landes- archiv Schleswig. Über die Ergebnisse dieser Untersuchungen soll die Regierung das Parla- ment unterrichten, fordern die Fraktionen in ihrem Antrag.

TOP 11 Vorschaltgesetz zur Neuregelung des Landesplanungsrechts (Erste Lesung, Gesetzentwurf der FDP, Drs. 16/2550), geplanter Aufruf 12:10 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten Die FDP will erreichen, dass der Landesentwicklungsplan (LEP) nicht mehr vom Innenministe- rium, sondern vom Landtag aufgestellt wird. Mit ihrem Gesetzentwurf reagieren die Liberalen auf die vielen Proteste auf kommunaler Ebene. Einer der Hauptkritikpunkte war der Plan des Ministeriums, die Erhöhung des Wohnungsbestandes im ländlichen Raum bis 2025 auf acht Prozent gegenüber Ende 2006 zu begrenzen. Dadurch werde der ländliche Raum „stillgelegt“, so die Kritik von Liberalen und Kommunalvertretern. Anfang des Jahres hat die Landesregie- rung die Pläne geändert. Der Ausbau-Rahmen soll auf zehn Prozent erhöht werden. In den Räumen um Hamburg, Kiel und Lübeck soll der Wert von bisher 13 auf 15 Prozent aufge- stockt. Zudem soll der Stichtag für die Anrechnung um drei Jahre nach hinten verschoben werden. Der LEP soll die schleswig-holsteinische Raumordnungsplanung für die nächsten zwei Jahrzehnte festschreiben. Er soll Ende des Jahres in Kraft treten.

TOP 7, 24, 25, 26 und 31 Gesetz zum Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Schleswig-Holstein über die Errichtung der „HSH Finanzfonds AöR“ als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts und Unterrichtung des Schles- wig-Holsteinischen Landtages über die strategische Neuausrichtung der HSH (Erste Lesung, Gesetzentwurf der Landesregierung, Drs. 16/2511) - Personelle Konsequenzen in der HSH-Nordbank (Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drs. 16/2543) - Abkauf der 4

Anteile des Sparkassen- und Giroverbandes an der HSH-Nordbank durch das Land zu dem aktuellen Wert (Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drs. 16/2544) - Keine Ge- winnausschüttung der HSH-Nordbank für das Jahr 2008 (Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drs. 16/2545) - Zukünftige Aufstellung der HSH-Nordbank (Antrag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drs. 16/2552), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 120 Minu- ten Die schwarz-rote Koalition will das milliardenschwere Rettungspaket für die angeschlagenen HSH Nordbank über die letzten Hürden bringen. Der von den Landesregierungen Schleswig- Holsteins und Hamburgs erstellte Plan ist im Landtag bereits in mehreren Ausschusssitzun- gen, auch mit dem Bankvorstand und Bundesfinanzexperten von Baffin und Soffin, diskutiert worden. Nun berät das Plenum in Erster Lesung; die endgültige Entscheidung soll in einer Sondersitzung am Freitag, dem 3. April, ab 13:00 Uhr fallen. Die Hamburger Bürgerschaft wird am 1. April tagen. Die Landesregierungen von Schleswig-Holstein und Hamburg wollen der Bank jeweils 1,5 Milliarden Euro Kapital zuschießen und damit ihre Eigenkapitalquote erhöhen. Für weitere zehn Milliarden wollen sie die Garantie übernehmen. Die HSH zahlt eine Gebühr für die Staatshilfen. Durch die Kapitalaufstockung würden sich die Anteile der beiden Nordländer von derzeit jeweils 30 auf rund 40 Prozent erhöhen. Stimmen die Landesparlamen- te dem Plan zu, könnte die HSH auch die Liquiditätsgarantien des Soffin von 30 Milliarden Euro voll ausschöpfen. Die Grünen haben mehrere Anträge zu diesem Thema vorgelegt: Die Oppositionsfraktion fordert die Landesregierung auf, sich gegen die geplante Ausschüttung von Dividenden an stille Eigentümer zu wenden. Die Bank hat in den letzten Monaten Zahlungen von insgesamt 264 Millionen Euro angekündigt. Zudem soll das Land den Sparkassen ihren 14,8-prozentigen Anteil zum aktuellen Wert abkaufen. Die Kassen wollen sich nicht an der HSH-Rettung beteili- gen und ihre Aktien abstoßen. Außerdem fordern die Grünen Einschnitte bei den HSH- Vorstandsgehältern. Sie beziehen sich damit auf eine Äußerung von Ministerpräsident Peter Harry Carstensen (CDU) in den Medien. Er hatte eine Obergrenze von 500.000 Euro pro Jahr angeregt.

TOP 4, 5, 12 und 36 Gesetz zur Neuregelung des Beamtenrechts in Schleswig-Holstein, Beamtenrechtsneuregelungsgesetz (LBNeuG) (Zweite Lesung, Beschlussempfehlung Innen- und Rechtsausschuss, Drs. 16/2562) – Gesetz zur Änderung des Landesbeam- tengesetzes (Zweite Lesung, Gesetzentwurf BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drs. 16/2562) - Gesetz zur Änderung des Landesbesoldungsgesetzes und des Beamtenversorgungs- gesetzes, Überleitungsfassung für Schleswig-Holstein, Besoldungs- und Versorgungs- anpassungsgesetz 2009/2010 – BVAnpG 2009/2010 (Erste Lesung, Gesetzentwurf der Landesregierung, Drs. 16/2553) - Gleiche Rechte, gleiche Pflichten – Ungleichbehand- lung von in einer Lebenspartnerschaft lebenden Beamten in Landesdienst beseitigen 5

(Antrag der FDP, Beschlussempfehlung Finanzausschuss, Drs. 16/2532), geplanter Aufruf 17:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten Schleswig-Holsteins Beamten bekommen ein neues Dienstrecht und mehr Geld. Der Landtag wird voraussichtlich am Mittwoch das Beamtenrechtsneureglungsgesetz der Landesregierung verabschieden – über die genaue Ausformulierung berät der Innen- und Rechtsausschuss zuvor in der Mittagspause. Zudem will die Koalition den jüngsten Tarifabschluss für die Ange- stellten im öffentlichen Dienst der Länder auf die Beamten übertragen. Vor dem Parlamentari- schen Aus stehen hingegen zwei Initiativen der FDP und der Grünen – auch hierüber berät der Ausschuss in der Mittagspause. Das Beamtenrechtsneuregelungsgesetz soll zusammen mit dem Beamtenstatusgesetz des Bundes am 1. April 2009 in Kraft treten. Es sieht vor, die Zahl der Laufbahnen zu verringern. Statt derzeit über 100 gibt es künftig nur noch 20 Laufbahnen. Im neuen Landesbeamtengesetz wird deshalb die Anzahl der Fachrichtungen auf zehn be- grenzt: Justiz, Polizei, Feuerwehr, Steuerverwaltung, Bildung, Gesundheits- und soziale Diens- te, Agrar- und umweltbezogene Dienste, Technische Dienste, Wissenschaftliche Dienste, Allgemeine Dienste. Die bisher vier Laufbahngruppen werden in zwei zusammengefasst. Der Wechsel innerhalb einer Laufbahn und von einer Laufbahn in eine andere wird erleichtert. Und: Alle Beamten des Bundes und der Länder haben grundsätzlich Zugang zu den Laufbah- nen in Schleswig-Holstein und in den übrigen Küstenländern. Damit soll der Beamtendienst im Lande auch für Bewerber aus anderen Ländern attraktiv gemacht werden. Auch die Einstel- lung von Seiteneinsteigern aus der Wirtschaft wird erleichtert. TOP 9 Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (Erste Lesung, Gesetzentwurf BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drs. 16/2523), geplanter Aufruf 17:45 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten. Die Grünen wollen erreichen, dass alle Wohnungen im Lande bis Ende dieses Jahres mit Rauchmeldern ausgerüstet werden müssen. Hierfür sollen die Eigentümer beziehungsweise Vermieter zuständig sein. Die Oppositionsfraktion will den entsprechenden Passus in der Landesbauordnung (LBO) ändern. Der Landtag hatte die LBO im letzten Dezember runder- neuert. Grundlage war ein Entwurf der Landesregierung. Die wollte ursprünglich den Einbau von Rauchwarnmeldern in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren bis zum 31. Dezember 2009 zur Pflicht machen. Die Koalitionsfraktionen hatten die Frist auf den 31. Dezember 2010 verschoben. Angesichts eines Hausbrandes mit drei Toten in Lübeck Anfang 2009 machen die Grünen sich dafür stark, die Frist zu verkürzen.

Donnerstag, 26. März 2009, 10:00 bis 18:00 Uhr TOP 14 und 33 Gesetz zur Förderung der inklusiven Bildung (Erste Lesung, Gesetzent- wurf von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drs. 16/2559) - Die Verwirklichung eines inklusiven Bildungssystems – Eingliederung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogi- 6

schem Förderbedarf in die Regelschulen (Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drs. 16/2560), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 60 Minuten Die Integration von Förderschülern geht nach Ansicht der Grünen im Schleswig-Holsteinischen Landtag noch immer zu langsam voran. Ziel des dazu vorgelegten Gesetzentwurfes ist es, die Regelschulen von Sommer 2012 an zu verpflichten, Kinder mit speziellem Förderbedarf in ihre regulären Klassen zu integrieren. Derzeit können die Schulen dies unter bestimmten Bedin- gungen ablehnen, die Kinder müssen dann eine Förderschule besuchen. Bildungsministerin Ute Erdsiek-Rave (SPD) hatte vor vier Wochen eine Initiative vorgestellt, mit der sie den Anteil der Schüler mit Förderbedarf an den Regelschulen in den kommenden zehn Jahren auf über 80 Prozent anheben will. Aktuell liegt diese Quote bei 45 Prozent. Das ist nach Angaben des Bildungsministeriums die höchste Quote aller Flächenländer in Deutschland. Dieses Vorhaben geht den Grünen aber nicht schnell genug. Nach ihren Vorstellungen soll der Unterricht in den Förderzentren bis 2018 bis auf einige Ausnahmen auslaufen und die dort beschäftigten Lehrer an den Regelschulen eingesetzt werden. Im Land gibt es 16.000 Schüler mit sonderpädagogi- schem Förderbedarf. Dies entspricht einem Anteil von 5,5 Prozent.

TOP 16 Gerichte und Staatsanwaltschaften in Schleswig-Holstein Antwort der Landes- regierung auf die Große Anfrage der FDP, Drs. 16/2390), geplanter Aufruf 11:00 Uhr, geplante Redezeit 60 Minuten Die Landesregierung präsentiert ihre Antwort auf eine Große Anfrage der FDP zu den Gerich- ten und Staatsanwaltschaften in Schleswig-Holstein. Die Liberalen fragen insbesondere nach der Belastung der Gerichte. Hintergrund ist die von Justizminister Uwe Döring (SPD) im letzten Jahr angestoßene Reform unter dem Titel „Justiz 2010“. Demnach soll die Hoheit über den 250-Millionen-Haushalt der Gerichte, über deren Organisation und über die Computertechnik vom Ministerium an ein neues Dienstleitungszentrum in Schleswig wandern. Damit soll die Selbstverwaltung und die Unabhängigkeit der Justiz gestärkt werden. Den Regierungsabgaben zufolge hat sich die Zahl der behandelten Fälle in den letzten acht Jahren in den verschiedenen Gerichtszweigen unterschiedlich entwickelt. Ein allgemeiner Anstieg ist jedoch nicht zu erkennen. Bei den Staatsanwaltschaften ist die Zahl der Ermitt- lungsverfahren von 140.100 auf 163.250 angewachsen, insbesondere die Anzahl der Wirt- schaftsstrafsachen ist in die Höhe geschossen. Die Zahl der Richterstellen ist seit 2005 leicht gesunken – von 517 auf 508. Demgegenüber gibt es mehr Stellen für Staatsanwälte: 171 statt 169. Die schleswig-holsteinische Justiz erle- digt ihre Arbeit vielfach schneller als noch vor acht Jahren und auch schneller als im Bundes- schnitt. So dauerte ein Strafverfahren im Jahr 2000 noch 4,8 Monate, 2007 waren es 3,9 Mo- nate. 7

TOP 3 Gesetz zur Änderung des Gesetzes zum Schutz vor den Gefahren des Passivrau- chens - Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens - Gesetz zur Ände- rung des Gesetzes zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens (Zweite Lesung, Beschlussempfehlung Sozialausschuss, Drs. 16/2541), geplanter Aufruf 12:00 Uhr, ge- plante Redezeit 35 Minuten Schleswig-Holsteins Nichtraucher-Schutzgesetz wird entschärft. Kernpunkt ist eine Freigabe des Rauchens in kleinen Ein-Raum-Kneipen. Der Sozialausschuss empfiehlt dem Plenum mit der Koalitionsmehrheit, einen entsprechenden Entwurf der Landesregierung unverändert an- zunehmen. Alternativ-Vorschläge von Grünen und FDP stehen dagegen vor der Ablehnung. Schwarz-Rot will das Rauchen in Einraumkneipen mit einer Größe von bis zu 75 Quadratme- tern erlauben, wenn dort keine zubereiteten Speisen serviert und keine Gäste unter 18 Jahren bedient werden. Kinder und Jugendliche dürfen sich zudem auch nicht in den abgetrennten Raucherräumen in größeren Lokalen aufhalten. Das Gesetz übernimmt damit in weiten Teilen die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (BVG), das die Verbote in kleinen Kneipen aus Gründen der Gleichbehandlung Mitte letzten Jahres bereits gekippt und die Länder zu einer Änderung ihrer Gesetze aufgefordert hatte.

TOP 10 Hochschulzulassungsgesetz und Gesetz zur Änderung des Zustimmungs- und Ausführungsgesetzes zu dem Staatsvertrag über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung (Erste Lesung, Gesetzentwurf der Landesregie- rung, Drs. 16/2524), geplanter Aufruf 12:35 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten Die Landesregierung will den Universitäten mehr Freiheit bei der Auswahl von Studenten zugestehen. Zentraler Punkt: Die Unis können angehende Studenten in Bewerbungsgesprä- chen oder Studienfähigkeitstests vorab prüfen. Mindestens 60 Prozent der Studienplätze sol- len künftig auf diesem Wege vergeben werden. Die neue Regelung soll ab dem Wintersemes- ter 2010/2011 gelten. Sie betrifft alle Studiengänge, die nicht über die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) in Dortmund verteilt werden. Grundlage des Landesgeset- zes ist ein Staatsvertrag zwischen den Bundesländern aus dem Jahr 2006, der die alte Rege- lung aus dem Jahr 1993 ersetzt hat.

TOP 21 Schuldenbremse im Bundesrat ablehnen (Antrag des SSW, Drs. 16/2531), ge- planter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten Der SSW fordert die Landesregierung auf, im Bundesrat gegen die von der Föderalismus- kommission beschlossene Schuldenbremse per Grundgesetzänderung zu stimmen. Die „rigi- den Vorgaben“ der Kommission mit ihrem Schuldenverbot für die Landeshaushalte ab 2020 „hätten verheerende Folgen für die finanzpolitische Handlungsfähigkeit des Landes und wür- den Einsparungen in den Kernbereichen der Landespolitik erzwingen, die niemand verantwor- ten kann“, heißt es in dem Antrag. 8

Die in der Föderalismuskommission II beschlossenen Schuldenregeln für die Landeshaushalte sind im Landtag auch bei den anderen Fraktionen auf erhebliche Bedenken. Das Parlament prüft deswegen eine Klage vorm Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, sollte der Bund die Pläne in der jetzigen Form verabschiedeten. Das Hauptargument: Bindende Schuldenregelun- gen seien den Landesverfassungen vorbehalten. Um ab 2020 ohne neue Schulden auskommen zu können, sollen die ärmeren Länder Berlin, Bremen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein zwischen 2011 und 2019 jährlich 800 Millionen Euro Zinshilfen vom Bund und von den reicheren Ländern bekommen. Der Lö- wenanteil der Summe geht nach Bremen (300 Millionen) und ins Saarland (260 Millionen). Schleswig-Holstein und die beiden anderen betroffenen Bundesländer würden jeweils 80 Millionen Euro jährlich erhalten. Auch an diesem Plan entzündet sich fraktionsübergreifende Kritik: Die Zuwendungen seien so gering, dass eine Konsolidierung des schleswig- holsteinischen Haushalts äußerst schwer werde.

TOP 15 Aufgaben der Ämter und Zweckverbände in Schleswig-Holstein (Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW, Drs. 16/2324), geplanter Aufruf 15:30 Uhr, geplante Redezeit 60 Minuten Die Landesregierung legt ein über 1.000 Seiten starkes Papier zur „Rolle der Ämter und Zweckverbände in Schleswig-Holstein“ vor. Grüne und SSW haben die Informationen im Rahmen einer Großen Anfrage angefordert. Allerdings merkt das Innenministerium an, dass nicht alle Fragen beantwortet worden seien, weil die Kommunen wegen der „Arbeitsverdich- tung vor Ort“ nicht „flächendeckend geantwortet“ hätten. Auch der Gemeindetag habe sich geweigert, Informationen zu liefern. Entsprechend besteht die Antwort der Landesregierung überwiegend aus hunderten mehr oder weniger ausgefüllter Fragebögen, auf denen die Ämter und Gemeinden ihre Stellungnahmen eingereicht haben. Eine Gesamtübersicht über die schleswig-holsteinische Kommunalstruktur ergibt sich daraus nicht. Grundsätzlich hat Schles- wig-Holstein eine eher kleinteilige Kommunalstruktur. Es besteht derzeit aus insgesamt 1.116 politisch selbstständigen Städten und Gemeinden. Neben den 63 Städten gibt es 1.053 Ge- meinden. Der Großteil der Städte und Gemeinden (1.036) ist in den insgesamt 87 Ämtern zusammengeschlossen. Diese Ämter unterscheiden sich stark in ihrer Ausdehnung. Das kleinste Amt im Lande umfasst 28 Quadratkilometer, das größte beinahe 550 Quadratkilome- ter.

TOP 13 Gesetz zur Änderung kammer- und versorgungsrechtlicher Vorschriften (Erste Lesung, Gesetzentwurf der FDP, Drs. 16/2557), geplanter Aufruf 16:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten Die Liberalen fordern die Gleichstellung von Ärzten, Architekten, Ingenieuren, Rechtsanwälten und Steuerberatern, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben. Sie sollen in Bezug 9

auf den Familienzuschlag und die Hinterbliebenenpension die gleichen Rechte wie ihre verhei- rateten Kollegen erhalten. Dafür sollen die entsprechenden Gesetze geändert werden. Der Vorstoß lehnt sich an einen ähnlichen Gesetzentwurf für Beamte an, den das Parlament in dieser Sitzung abschließend behandelt. Die im Beamtenrecht verankerte Ungleichbehandlung ist nach Auffassung der FDP „willkürlich“ und verstößt gegen die EU-Richtlinie zur „Gleichbe- handlung in Beschäftigung und Beruf“.

TOP 19 Flughafenentwicklungskonzept für Norddeutschland (Antrag der FDP, Drs. 16/2516), geplanter Aufruf 17:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten Die FDP fordert ein Flughafen- und Luftverkehrskonzept für Norddeutschland. Die Landesre- gierung soll den Plan gemeinsam mit Hamburg, Niedersachsen und Mecklenburg- Vorpommern erarbeiten. Laut dem Luftverkehrskonzept der Landesregierung aus der letzten Wahlperiode ist die Luftfahrt der Verkehrszweig mit den größten Wachstumsprognosen. Bis 2015 wird für Schleswig-Holstein und Hamburg-Fuhlsbüttel mit einem Anstieg der Fluggast- zahlen um 95 Prozent gegenüber 2000 gerechnet. Der Norden liegt damit sogar noch unter dem im Bundesdurchschnitt erwarteten Wachstum. Mit Abstand größter Flughafen im Norden ist Hamburg-Fuhlsbüttel. Im Jahr 2007 sind hier mehr als 6,2 Millionen Passagiere abgehoben. In Schleswig-Holstein liegt der Airport Lübeck-Blankensee vorn. Hier haben 2007 insgesamt 297.000 Gäste eingecheckt.

TOP 27 Verlängerung der Altfallregelung für Flüchtlinge angesichts der Wirtschaftskrise (Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drs. 16/2547), geplanter Aufruf 17:30 Uhr, ge- plante Redezeit 30 Minuten Die Grünen fordern, die so genannte Altfallregelung für in Deutschland lebende Flüchtlinge zu verlängern. Geduldete Ausländer könnten dann länger im Lande bleiben, auch wenn sie keine feste Arbeit haben. Laut der derzeitigen Regelung müssen geduldete Ausländer zum Stichtag 31. Dezember 2009 nachweisen, dass sie in mindestens 15 der zurückliegenden 30 Monate gearbeitet haben. Dann würde ihre Aufenthaltsgenehmigung verlängert. Ausreichen würde auch, wenn die Betroffenen in den neun Monaten vor dem Stichtag, also ab dem 1. April, einen Job hatten. Zusätzlich müssen die Flüchtlinge nachweisen, dass sie ab dem 1. Januar 2010 einen Dauerarbeitsplatz haben. In den Zeiten der Wirtschaftskrise seien diese Bestim- mungen zu hart, monieren die Grünen. Die Arbeitslosigkeit im Niedriglohnbereich, wo viele Flüchtlinge arbeiten, werde besonders stark steigen. Auch bei den Kindern der Flüchtlinge soll die bisherige Frist nach Willen der Grünen nach hinten verschoben werden, damit 16-jährige in Deutschland bleiben können, auch wenn die Aufenthaltsgenehmigung ihrer Eltern nicht ver- längert wurde. In Deutschland leben etwa 170 000 Ausländer, die bislang nur geduldet wer- den. In Schleswig-Holstein leben nach Angaben des Innenministeriums derzeit 3.106 gedulde- te Personen. 10 11

Freitag, 27. März 2009, 10:00 bis 14:30 Uhr TOP 17 und 23 Neuorganisation der ARGEN Antrag von CDU und SPD, Drs. 16/2343) – Kommunale Trägerschaft im SGB II: Hilfen aus einer Hand (Antrag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drs. 16/2542), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten Auf Antrag der Koalitionsfraktionen berichtet die Landesregierung über die Neuorganisation der Hartz-IV-Jobcenter. In diesen Arbeitsgemeinschaften von Bundesagentur für Arbeit (BA) und Kommunen, auch ARGEN genannt, werden Hartz-IV-Empfänger betreut und qualifiziert. Dabei sind die Gemeinden zuständig für die Unterkunft der Hilfsbedürftigen, für soziale Diens- te wie Schuldnerberatung und die Kinderbetreuung von Alleinerziehenden, die eine Arbeit suchen. Der Bund zahlt Hartz IV und die Arbeitsförderung. Dies wird dann für die Betroffenen in einem Bescheid des Jobcenters zusammengefasst. Dieses Modell der gemeinsamen Job- center von BA und Kommunen hat das Bundesverfassungsgericht Ende 2007 für verfas- sungswidrig erklärt. Begründung: Die Mischverwaltung, bei der Bundesbedienstete und kom- munale Mitarbeiter gemeinsam tätig sind, verstoße gegen den Grundsatz der kommunalen Selbstverwaltung. Der Gesetzgeber wurde aufgefordert, bis 2010 ein Lösung des Problems herbeizuführen. Das ist allerdings vorerst gescheitert, weil CDU und SPD sich auf keinen Kompromiss einigen konnten. Derzeit gibt es bundesweit 349 Jobcenter mit fast 61.000 Beschäftigten; knapp 14.000 sind befristet angestellt. In 55 Arbeitsgemeinschaften (Argen) von Kommunen oder Landkreisen laufen die Kooperationsverträge bereits Ende 2009 aus. In Schleswig-Holstein gilt dies für die Kreise Segeberg und Ostholstein. Die Frist soll nach einer Ankündigung vom Mittwoch aber in jedem Fall um ein Jahr verlängert werden. Im Lande sind 212.000 Hartz-IV-Empfänger betrof- fen, darunter 56.000 Kinder. In den ARGEN arbeiten 2.100 Mitarbeiter.

TOP 18 Situation der Werften in Schleswig-Holstein (Antrag der FDP, Drs. 16/2516), geplanter Aufruf 10:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten Die Landesregierung soll auf Antrag der FDP über die Lage der Werften im Lande vor dem Hintergrund der Weltwirtschaftskrise berichten. Die deutschen Werften leiden derzeit unter einem drastischen Auftragseinbruch. Der Auftragseingang gehe gegen Null, heißt es beim Verband für Schiffbau und Meerestechnik. Bereits im vergangenen Jahr waren die Eingänge auf den niedrigsten Stand seit 2001 gefallen. Darüber hinaus wurden 29 vorhandene Aufträge wieder storniert. Allerdings konnten 2008 immerhin noch 46 Bestellungen im Wert von 2,9 Milliarden Euro verbucht werden. Die Werften im Lande haben im Jahr 2006 rund 4.900 Mitar- beiter beschäftigt. Hinzu kommen 4.700 Arbeitsplätze in den Zulieferbetrieben. Insgesamt verzeichnete die Branche einen Umsatz von mehr als drei Milliarden Euro. 12

TOP 29 Anwerbung von Lehrkräften in Ausbildung für Berufsschulen (Antrag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drs. 16/2549), geplanter Aufruf 11:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minu- ten Die Grünen fordern attraktivere Arbeitsbedingungen für Berufsschullehrer in Mangelfächern. Insbesondere im handwerklichen Bereich gebe es zu wenig Lehrkräfte, heißt es. Deshalb müsse das Land den angehenden Lehrern schon im Vorbereitungsdienst ein höheres Geld zahlen. Dadurch sollen zum Beispiel Ingenieure als Quereinsteiger angelockt werden. Hierfür sollen die Schulen ein besonders Budget erhalten. Im Lande gibt es 376 Berufsschulen mit rund 4.500 Lehren und 95.000 Schülern.

TOP 32 Umsetzung des ECOFIN-Beschlusses zur Anwendung reduzierter Mehr- wertsteuersätze (Antrag der FDP, Drs. 16/2558), geplanter Aufruf 11:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten Die FDP fordert, dass eine Reihe von Dienstleistungsbranchen statt 19 nur noch sieben Pro- zent Mehrwertsteuer zahlen müssen. Dies soll für Hotels, Gaststätten, Handwerker, häusliche Betreuung und die Baubranche gelten. Die Landesregierung soll sich hierfür im Bundesrat einsetzen. Die Steuersenkung soll die Konjunktur ankurbeln und Arbeitsplätze sichern. Mit der Initiative bezieht sich die FDP auf eine Absprache der EU-Finanzminister vom Monatsanfang. Künftig können die EU-Staaten demnach für bestimmte „arbeitsintensive Dienstleistungen“ eine verminderte Mehrwertsteuer erheben.

TOP 39 Landesweiter Nahverkehrsplan für Schleswig-Holstein 2008 bis 2012 (Bericht der Landesregierung, Drs. 16/2449), geplanter Aufruf 12:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten Auf Antrag der Liberalen berichtet die Landesregierung über den landesweiten Nahverkehrs- plan für die Jahre 2008 bis 2012. Ziel ist es, mehr Fahrgäste für Bus und Bahn zu gewinnen und den Marktanteil des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) am Gesamtverkehrsauf- kommen zu erhöhen. Laut Verkehrsministerium betrug der Marktanteil des öffentlichen Perso- nen-Nahverkehrs im Jahr 2007 sechs Prozent. Er lag damit zwei Prozentpunkte unter dem Bundesdurchschnitt. Landesregierung und Verkehrsservicegesellschaft gehen davon aus, dass zukünftig vor allem in den Stoßzeiten mehr Bahn-Passagiere unterwegs sein werden. Grund: Schulen und andere öffentliche Einrichtungen werden aufgrund des demographischen Wandels an zentralen Orten zusammengezogen. Deswegen sollen vor allem die drei Achsen von und nach Hamburg ausgebaut werden. Dies sind die Strecken von Elmshorn, von Kalten- kirchen und von Ahrensburg in Richtung Hansestadt. In Kiel will die Landesregierung den Bau der Stadtregionalbahn vorantreiben. Zudem soll ein landesweites Busnetz entstehen, das an wichtigen Bahnhöfen mit dem Bahnverkehr verknüpft wird. Im Land gibt es derzeit sieben Eisenbahnunternehmen, die auf einem Streckennetz von 1.165 Kilometern 167 Stationen 13

anfahren. Darüber hinaus sind 50 Busunternehmen auf 26.000 Buslinien-Kilometern unter- wegs. Für den Busverkehr sind in Schleswig-Holstein die Kreise zuständig.

TOP 41 Entwicklung der medizinischen Versorgungszentren (Bericht der Landesregie- rung, Drs. 16/2518), geplanter Aufruf 12:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten Die Landesregierung berichtet über die Entwicklung der medizinischen Versorgungszentren (MVZ) in Schleswig-Holstein berichten. Die Koalitionsfraktionen hatten das Papier beantragt. Medizinische Versorgungszentren sind fachübergreifende Praxen, in denen Ärzte als Ange- stellte oder Vertragsärzte tätig sind. Dieses Modell gibt es seit 2004. Ziel ist es, den Patienten ein fächerübergreifende Versorgung „aus einer Hand“ zu bieten. Es müssen mindestens zwei Ärzte aus unterschiedlichen Fachrichtungen in einem MVZ arbeiten, ein Mediziner ist als „ärzt- liche Leitung“ der Chef. Inzwischen gibt es im Lande 47 dieser Zentren mit 218 Ärzten. Die meisten befinden sich in größeren Städten: neun sind in Kiel, 19 im Hamburger Umland.

TOP 42 Kieler Universitätscampus und Denkmalschutz (Bericht der Landesregierung, Drs. 16/2519), geplanter Aufruf 13:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten Die Landesregierung verteidigt das Vorhaben, Teile der Kieler Christian Albrechts Universität unter Denkmalschutz zu stellen. Grundlage des Regierungsberichts ist ein Vorstoß der FDP, die der Unterschutzstellung kritisch gegenüber steht. Die Liberalen befürchten erhebliche Mehrkosten für die Uni, wenn sie die zum Teil stark sanierungsbedürftigen Häuser instand setzen muss. Auch das Landes-Wissenschaftsministerium ist skeptisch und hat Widerspruch gegen die Denkmal-Pläne eingelegt. Das Landesamt für Denkmalpflege will Gebäude wie das Auditorium Maximum, das Verwaltungshochhaus, den Sechseckbau, die alte Uni-Bibliothek und das Sportforum langfristig schützen. Die Sportstätte wurde beispielsweise von dem be- rühmten Architekten Meinhard von Gerkan entworfen, der unter anderem auch den neuen Hauptbahnhof in Berlin realisiert hat. Das 1970 fertig gestellte Audimax basiert auf einem Entwurf des Kieler Architekten Wilhelm Neveling. In dem Bericht heißt es: Der Kieler Campus sei „eine hochschulpolitisch und architekturhistorisch bedeutsame Gruppe von Bauten inner- halb des westdeutschen Hochschulwesens nach 1945“. Deswegen bestehe ein öffentliches Interesse an den Bauwerken, und es gebe keine Alternative zum Eintrag ins Denkmalbuch.

TOP 43 Glücksspielwesen in Schleswig-Holstein (Bericht der Landesregierung, Drs. 16/2520), geplanter Aufruf 13:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten Das Innenministerium legt seinen umfangreichen, von der FDP beantragten Bericht zum Glücksspielwesen im Lande vor. Ein Kernpunkt sind die Folgen des neuen Glücksspielstaats- vertrags. Er schreibt das staatliche Glücksspielmonopol bis Ende 2011 fest und verbietet Glücksspiele im Internet. Werbung für öffentliches Glücksspiel im Fernsehen oder im Internet ist ebenfalls untersagt. Das Abkommen zwischen den Ländern wurde nötig, nachdem das 14

Bundesverfassungsgericht das staatliche Wettmonopol nur unter der Bedingung für zulässig erklärt hatte, dass die Lottogesellschaften die Spielsucht entschlossener bekämpfen. Eine Folge dieser Entwicklung: Immer weniger Menschen machen bei den verschiedenen öffentlichen Glücksspielen mit. Das NordwestLotto Schleswig-Holstein verzeichnete zwischen 2006 und 2008 einen Umsatzrückgang von 314 auf 241 Millionen Euro. Die Einbrüche haben negative Auswirkungen auf die Landeskasse. Ein zweiter Schwerpunkt des Berichts betrifft die fünf Spielbanken des Landes in Flensburg, Kiel, Travemünde, Westerland und Schenefeld (Kreis Pinneberg). Auch hier gehen die Erträge zurück. Entsprechend sanken auch die Abga- ben ans Land. Als Gründe nennt der Regierungsbericht das Rauchverbot und die im Glücks- spielstaatsvertrag vorgeschriebene Zugangskontrolle für die Casinos.

TOP 44 Anerkennung von im Ausland erworbenen Abschlüssen (Bericht der Landesre- gierung, Drs. 16/2525), geplanter Aufruf 14:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten Das Wissenschaftsministerium stellt in einem von den Grünen angeforderten bericht dar, wie ausländische Schul, berufs- und Uniabschlüsse in Deutschland anerkannt werden. Die Grünen hatten eine vereinfachte und bundesweit einheitliche Anerkennung der Zeugnisse von Migran- ten gefordert. Die Oppositionsfraktion schätzt die Zahl der zugewanderten Akademiker, deren Abschlüsse in Deutschland nicht anerkannt werden, bundesweit auf 500.000. Der Bericht verweist darauf, dass es derzeit eine Reihe von Initiativen gebe, um die Anerkennung auslän- discher Abschlüsse zu erleichtern. So haben Bund und Länder beim so genannten Bildungs- gipfel im letzten Oktober das Ziel formuliert, die Anerkennung zu beschleunigen. Zudem regt die Landesregierung bessere Abstimmungen auf Bundes- und EU-Ebene an.


Hinweis: Aktuelle Informationen zu den Themen der Landtagssitzung finden Sie im Internet unter www.sh-landtag.de unter plenum-online. Die März-Ausgabe wird voraussichtlich am Nachmittag des 24. März 2009 ab ca. 16:00 Uhr ins Netz gestellt. An den Sitzungstagen bietet plenum-online rund eine Stunde nach jeder Debatte eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen und Ergebnisse. Auch über Veränderungen der Tagesord- nung sowie zeitliche Verschiebungen werden sie über den aktualisierten Zeitplan auf dem Laufenden gehalten.

Der Sender Kiel TV (Offener Kanal Kiel) überträgt die Plenartagung live im Fernsehen. 15

Reihenfolge der Beratung der 41. Tagung Hinweis: Soweit einzelne Tagesordnungspunkte durch Fettung hervorgehoben sind, ist der Beginn der Beratung zeitlich festgelegt. Änderungen im Ablauf sind möglich, da der Redaktionsschluss für eine Aktuelle Stunde noch aussteht.
angemelde- Voraus- te Redezeit sichtl. Be- TOP ginn der Beratung Mittwoch, 25. März 2009 2 Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Haushalts- 35 10:00 und plan für die Haushaltsjahre 2009 und 2010 20 Mittelfristige Finanzplanung dem Landtag vorlegen 6 Entwurf eines Gesetzes zum Vertrag zwischen dem Land Schles- 35 10:35 wig-Holstein und dem Heiligen Stuhl 45 Siebter Waldbericht, Berichtszeitraum 2003-2007 30 11:10 22 Konsequenzen aus Misshandlungen und anderem Unrecht in Kin- 30 11:40 der- und Erziehungsheimen in Schleswig-Holstein 11 Vorschaltgesetzes zur Neuregelung des Landesplanungsrechts 30 12:10


7, Gesetz zum Staatsvertrag zwischen der Freien und Hanse- 120 15:00 stadt Hamburg und dem Land Schleswig-Holstein über die Errichtung der „HSH Finanzfonds AöR“ als rechtsfähige An- stalt des öffentlichen Rechts und Unterrichtung des Schles- wig-Holsteinischen Landtages über die strategische Neuaus- 24, richtung der HSH 25, Personelle Konsequenzen in der HSH-Nordbank Abkauf der Anteile des Sparkassen- und Giroverbandes an 26 u. der HSH-Nordbank durch das Land zu dem aktuellen Wert 31 Keine Gewinnausschüttung der HSH-Nordbank für das Jahr 2008 Zukünftige Aufstellung der HSH-Nordbank 4, Gesetz zur Neuregelung des Beamtenrechts in Schleswig-Holstein 35 17.00 – Beamtenrechtsneuregelungsgesetz (LBNeuG) – 5, Gesetz zur Änderung des Landesbeamtengesetzes 12 Gesetz zur Änderung des Landesbesoldungsgesetzes und des Beamtenversorgungsgesetzes – Überleitungsfassung für Schles- und wig-Holstein – (Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2009/2010 – BVAnpG 2009/2010) 36 Gleiche Rechte, gleiche Pflichten – Ungleichbehandlung von in einer Lebenspartnerschaft lebenden Beamten in Landesdienst beseitigen 16

angemelde- Voraus- te Redezeit sichtl. Be- TOP ginn der Beratung 9 Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung für das Land Schles- 30 17:45 wig-Holstein (LBO)

Donnerstag, 26. März 2009 14 Gesetz zur Förderung der inklusiven Bildung 60 10:00 und Die Verwirklichung eines inklusiven Bildungssystems – Ein- 33 gliederung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpäda- gogischem Förderbedarf in die Regelschulen 16 Gerichte und Staatsanwaltschaften in Schleswig-Holstein 60 11:00 3 a) Gesetz zur Änderung des Gesetzes zum Schutz vor den Ge- 35 12:00 fahren des Passivrauchens b) Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens c) Gesetz zur Änderung des Gesetzes zum Schutz vor den Ge- fahren des Passivrauchens 10 Hochschulzulassungsgesetz und Gesetz zur Änderung des 30 12:35 Zustimmungs- und Ausführungsgesetzes zu dem Staatsvertrag über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschul- zulassung

21 Schuldenbremse im Bundesrat ablehnen 30 15:00 15 Aufgaben der Ämter und Zweckverbände in Schleswig- 60 15:30 Holstein 13 Gesetz zur Änderung kammer- und versorgungsrechtlicher Vor- 30 16:30 schriften 19 Flughafenentwicklungskonzept für Norddeutschland 30 17:00 27 Verlängerung der Altfallregelung für Flüchtlinge auf Grund der 30 17:30 Wirtschaftskrise Freitag, 27. Februar 2009 17 u. Neuorganisation der ARGEn 30 10:00 23 Kommunale Trägerschaft im SBG II: Hilfen aus einer Hand 18 Situation der Werften in Schleswig-Holstein 30 10:30 29 Anwerbung von Lehrkräften in Ausbildung für Berufsschulen 30 11:00 32 Umsetzung des ECOFIN-Beschlusses zur Anwendung reduzierter 30 11:30 Mehrwertsteuersätze 39 Landesweiter Nahverkehrsplan für Schleswig-Holstein 2008 bis 30 12:00 2012 41 Entwicklung der medizinischen Versorgungszentren 30 12:30 42 Kieler Universitätscampus und Denkmalschutz 30 13:00 43 Glücksspielwesen in Schleswig-Holstein 30 13:30 44 Anerkennung von im Ausland erworbenen Abschlüssen 30 14:00 17


Zu folgendem Tagesordnungspunkt ist eine Aussprache nicht vorgesehen: TOP 12 Zweite Lesung des Gesetzes zur Änderung des Landesbesoldungsgesetzes und 5 des Beamtenversorgungsgesetzes – Überleitungsfassung für Schleswig-Holstein – (Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2009/2010 – BVAnpG 2009/2010)
Zu den Tagesordnungspunkten ohne Aussprache ist eine Gesamtabstimmung vorgesehen (Sammeldrucksache 16/2569): TOP
8 Gesetz zur Aufbewahrung von Schriftgut der ordentlichen Gerichte, der Fachgerichtsbarkei- ten, der Staatsanwaltschaften, der Justizvollzugsbehörden und der Justizverwaltung 28 Europapolitische Bedeutung des Verbraucherschutzes und Situation des EVZ 30 Berichterstattung zur Situation der Sparkassen 34 Errichtung eines Notarztstandorts in Kappeln 35 Grünlandverluste stoppen 37 Ökostrombeschaffung für Landesliegenschaften 40 Kooperation mit Kaliningrad 46 Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK), hier: Rahmenplan für das Jahr 2009
Es ist beabsichtigt, die folgenden Punkte von der Tagesordnung abzusetzen: 38 Deutsch-dänische Infrastrukturplanung weiter intensivieren