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13.03.09
16:23 Uhr
B 90/Grüne

Detlef Matthiessen zum Port Olpenitz

Presseinformation

Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Telefon: 0431 / 988 - 1503 Fax: 0431 / 988 - 1501 Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de
Nr. 108.09 / 13.03.2009
Nicht der Naturschutz steht dem Projekt entgegen, sondern die stümperhafte Planung der Stadt Kappeln und der Landesregierung
Zum gestrigen Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig, worin der B-Plan Port Ol- penitz für unwirksam erklärt wurde, erklärt der umwelt- und wirtschaftspolitische Spre- cher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Detlef Matthiessen:
Nicht der Naturschutz steht dem Projekt entgegen, sondern die stümperhafte Planung der Stadt Kappeln und der Landesregierung.
Man wollte dem Investor etwas Gutes tun und hat ihm einen Bärendienst erwiesen. Ein- zig der Grüne Stadtvertreter Ingwer Hansen hat dem Bebauungsplan in der letzten Le- gislaturperiode nicht zugestimmt mit eben der Begründung, die jetzt auch das Gericht bestätigt hat: Man kann nicht Belange, die verbindlich in einem öffentlichen Plan zu re- geln sind, in einen privatrechtlichen und damit jederzeit änderbaren Vertrag aussiedeln.
Das Wirtschaftsministerium, Umwelt- und Innenministerium haben interne Bedenken durch die jeweiligen Hausspitzen abgebügelt. Jetzt vergießen der CDU-Abgeordnete Callsen, der Wirtschaftsminister Marnette und Co Krokodilstränen und prügeln auf den Naturschutz, um vom Versagen der großen Koalition und der kommunalen Mehrheit in Kappeln abzulenken.
Wir hoffen, dass die verfahrene Situation noch zu einem guten Ende kommt und das Projekt Port Olpenitz bald realisiert werden kann.
Auch der NABU hat immer signalisiert, dass er nicht grundsätzlich gegen das Projekt Port Olpenitz steht, sondern lediglich vernünftige Kompromisse mit den Schutzbedürf- nissen der Natur anstrebt. Inhaltlich halten wir die Position, dass eine Bebauung nicht Seite 1 von 2 unmittelbar an das hochsensible Gebiet grenzen darf, für nachvollziehbar und richtig. An einer Lösung mit einer Pufferzone scheitert das Projekt nicht. Das ist auch stets von beiden Seiten so betont worden.
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Anhang (mit Hervorhebungen) aus der Veröffentlichung des OVG Schleswig:
Die geplanten Maßnahmen, die diese Beeinträchtigungen ausschließen bzw. mindern sollten, seien hinsichtlich ihrer Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit zweifelhaft und reich- ten deshalb nicht aus. Der Bebauungsplan sei ferner deshalb unwirksam, weil die Stadt Kappeln die Maßnahmen, mit denen sie die Beeinträchtigung des Landschafts- bildes durch den 35,50 m hohen Freizeithügel und durch die Bebauung auf der Nord- mole, der Halbinsel Olpenitz und in der Nähe des Ostseestrandes (Hotels) in hinnehm- baren Grenzen habe halten wollen, nicht durch entsprechende Festsetzungen im Plan – und damit nicht mit allgemeinverbindlicher Wirkung – abgesichert habe. Dass sich der Vorhabenträger, die Port Olpenitz GmbH, gegenüber der Stadt vertraglich zur Durchführung der Maßnahmen verpflichtet habe, reiche zur Absicherung nicht aus.

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