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27.02.09
11:05 Uhr
FDP

Günther Hildebrand zur Bilanz des Küstenschutzes

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Nr. 068/2009 Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Kiel, Freitag, 27. Februar 2009 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Günther Hildebrand, MdL

Es gilt das gesprochene Wort!
Küstenschutz/Umwelt
Günther Hildebrand zur Bilanz des Küstenschutzes In seinem Redebeitrag zu TOP 12 (Bilanz und Zukunft des Küstenschutzes) erklärte der umwelt- und agrarpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Günther Hildebrand:
„Zunächst mal gebührt auch der Dank meiner Fraktion den Mitarbeitern des Umweltministeriums für den Bericht, der selbst für eine zehnminütige Debatte im Landtag zu umfangreich ist, aber darüber hinaus einen ordentlichen Sachstand zu der Entwicklung des Küstenschutzes in Schleswig-Holstein abgibt.
Ich möchte die inhaltliche Debatte mit einem Zitat aus der Debatte um den Generalplan Küstenschutz aus dem Jahr 2001 beginnen. Seinerzeit führte der von mir sehr geschätzte ehemalige Kollege und SPD-Abgeordnete Malerius Folgendes aus:

„Küstenschutz ist Ausdruck eines historisch gewachsenen und berechtigten Wunsches der Küstenbevölkerung, Leben und Eigentum vor Überflutungen und Landverlusten zu schützen. Küstenschutz muss somit Vorrang vor anderen Interessen – und somit oberste Priorität haben.“
Ich kann mich diesen Worten nur anschließen. Wie bedeutend der Küstenschutz in Schleswig-Holstein ist, können wir auch noch an folgenden Zahlen feststellen.
- Die Küstenlänge in Schleswig-Holstein beträgt 1.190 Kilometer. - Davon gehören 637 Kilometer zur Ostküste - einschließlich der Schlei – und 553 Kilometer zur Westküste – einschließlich der Tideelbe. - 431 Kilometer der Küstenlinie werden durch Landesschutzdeiche geschützt. - 96 Kilometer werden durch Regionaldeiche geschützt. - In Schleswig-Holstein sind nach den Angaben im Bericht 292.000 Menschen und 38 Milliarden Euro an

Christian Albrecht, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2
Sachwerten vor Sturmfluten geschützt. Interessant ist, dass im Generalplan Küstenschutz noch 344.000 Menschen und ca. 46 Milliarden als gefährdet in potenziellen Überflutungsräumen angegeben wurden. Ob hier Veränderungen in der Definition der Überflutungsräume vorgenommen wurden, wird noch zu Erörtern sein.
Wenn wir heute über die Große Anfrage der Fraktion der SPD zur Bilanz und Zukunft des Küstenschutzes in Schleswig-Holstein an Nord- und Ostsee reden, dann müssen wir eben genau diese Debatte vor den im Jahr 2001 im Generalplan Küstenschutz beschlossenen Zielen führen.
Dabei stellen sich aus Sicht meiner Fraktion folgende Fragen, die insbesondere zu behandeln sind:
1. Was ist seit 2001 wirklich im Bereich des Küstenschutzes geschehen,
2. sind die Maßnahmen insbesondere bei der Deichverstärkung ausreichend gewesen, um die Ziele des Generalplanes zu erfüllen und insbesondere
3. sind vor dem Hintergrund des Klimawandels gegebenenfalls neue Ziele zu definieren und?
Und nebenbei sollten wir auch den Küstenschutz an der Elbe nicht vergessen, insbesondere nach den Ereignissen der Elbeflut aus dem Jahr 2002.
Zur Umsetzung des Generalplans Küstenschutz ist Folgendes festzuhalten:
Es sind seit 2001 ca. 38 Kilometer an prioritär zu verstärkenden Landesdeichen verstärkt worden. Diese liegen insbesondere an der Nordseeküste und im Bereich der Tideelbe.
Nimmt man im Vergleich die im Generalplan aufgeführten prioritär zu verstärkenden Landesdeiche an Nord- und Ostsee, dann stellt man fest, dass dort bereits 2001 insgesamt 103 Kilometer Deiche als zu verstärken eingestuft wurden. Nimmt man dann noch hinzu, dass von den nun 38 Deichkilometern, die in den letzten 8 Jahren verstärkt wurden sich bereits 2001 gut 20 Kilometer im Bau befanden, dann wir heute nicht gerade von einer erfolgreichen Bilanz sprechen.
Es gibt hier also noch genug zu tun.
Leider findet sich im Bericht der Landesregierung fast keine Aussage zum Zustand der Mitteldeiche. Auch sie haben als so genannte zweite Deichlinie eine nicht zu unterschätzende Bedeutung für den Hochwasserschutz. Sie dienen im Falle der Zerstörung eines Landesschutzdeiches als Hindernis vor weiteren Überschwemmungen. Sie können als Flucht- und Materialwege im Falle einer Überschwemmung eingesetzt werden. Es ist noch nie eine zweite Deichlinie gebrochen.
Bereits im Generalplan Küstenschutz von 2001 wurde auf die Bedeutung dieser Deichlinie ausdrücklich hingewiesen. Die Gesamtlänge dieser Deichlinie beträgt an der Westküste immerhin ca. 600 Kilometer. Da sie im Bericht quasi keine Erwähnung finden, müssen wir eben im Ausschuss klären, inwieweit hier Maßnahmen zur Unterhaltung erfolgt sind oder aber ob Christian Albrecht, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 3 diese Deiche entgegen den Aussagen aus dem Generalplan seither sich selbst überlassen wurden.
Eine zentrale Frage auch für die notwendigen Bemessungen der künftigen Deichhöhe ist natürlich die Frage, wie sich die Höhe des Meeresspiegels in den nächsten Jahren vor dem Hintergrund des Klimawandels und der tektonischen Landsenkung in Schleswig-Holstein entwickeln wird.
Insgesamt kommt der im Bericht zu dem Ergebnis, dass bis zum Jahr 2100 ein Anstieg des Meeresspiegels zwischen 18 und 59 cm eintreten wird, bei einer gleichzeitigen Landsenkung von 10 cm.
Das Potsdamer Institut für Klimaforschung hat zwar in einer Pressemitteilung einen möglichen Anstieg der Meeresspiegel für den Nord- und Ostseeraum von 2 m prognostiziert.
Diese Auffassung hat sich aber weder im Klimabericht des Intergovernmental Panel of Climate Change (kurz(IPCC) wiedergefunden, noch wird sie von der Landesregierung unterstützt.
Die Landesregierung bewertet diese Aussage vielmehr als „Alarmsignal eines besorgten Akademikers ohne wissenschaftliche Untermauerung“.
Das wird in Potsdam sicherlich nicht gerne gehört.
Möglicherweise lohnt sich aber doch die Nachfrage, wie denn das Potsdamer Institut zu diesem Wert gelangt ist, weil er den Küstenschutz dann doch vor ganz andere Herausforderungen stellt.
Insgesamt sind die von der Landesregierung übernommenen Prognosen zum Anstieg des Meeresspiegels noch im Mittel des bereits im Generalplan Küstenschutz veranschlagten Klimazuschlages bei der Deichverstärkung von 50 cm an der Westküste.
Auch wir als FDP-Fraktion sehen daher derzeit zumindest noch keinen akuten Handlungsbedarf, von diesen Werten abzugehen. Ich gebe aber zu, dass sich dieses bald ändern kann.
Durch die im Generalplan festgeschriebenen regelmäßigen Überprüfungen der Deichsicherheit, die etwa alle zehn Jahre stattfinden sollen, kann sich schon bald ein anderes Bild ergeben und neuer Handlungsbedarf vorliegen.
Ich möchte aber noch auf eine weitere Problematik eingehen, die insbesondere im Zuge des großen Elbehochwassers von 2002 relevant war, aber auch nach den Deichverstärkungen insbesondere auf niedersächsischer Seite gegenüber von Lauenburg relevant ist.
In Lauenburg wird der Hochwasserschutz derzeit anhand des derzeitigen amtlichen Bemessungswasserstandes von 9,40 Meter über Normal-Null gewährleistet.
Durch die Deichverstärkungen auf niedersächsischer Seite nach dem 2002- Hochwasser sind dort die Deiche auf eine Höhe von 10,7 m über Normal-Null verstärkt worden.
Dies führt bei einem entsprechenden Hochwasser zu der Situation, dass sobald der Bemessungswasserstand auf Lauenburger Seite überschritten Christian Albrecht, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 4 wird, das Elbewasser einseitig auf der schleswig-holsteinischen Seite überläuft und die Deicherhöhung in Niedersachsen den Druck hier im Falle eines entsprechenden Hochwassers noch erhöht.
Wir haben als FDP-Fraktion bereits 1997, und dann immer wieder, die unterschiedlichen Deichhöhen auf niedersächsischer und schleswig- holsteinischer Seite problematisiert. Wir werden im Rahmen der Ausschussberatungen zu diesem Bericht auch zu dieser Problematik einen Sachstand der Regierung abfordern und ein größeres Engagement des Landes diskutieren müssen.
Ebenso ist für uns das Problem der Bewohner in den Borghorster Elbwiesen bisher nicht befriedigend gelöst.
Und hier komme ich auf das Zitat vom ehemaligen Kollegen Malerius zurück:
Leben und Eigentum müssen vor Überflutungen und Landverlusten geschützt werden! Küstenschutz muss somit Vorrang vor anderen Interessen – und somit oberste Priorität haben!
Das gilt auch an Flüssen und Binnengewässern.
Wir haben also noch eine Menge im Ausschuss zu diskutieren.“



Christian Albrecht, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/