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25.02.09
16:40 Uhr
SPD

Thomas Rother zu TOP 7: Mehr Bürgerfreundlichkeit durch einheitliche Standards und Systeme

Presseinformation der SPD-Landtagsfraktion

Kiel, 25.02.2009 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuell
TOP 7, E-Government-Gesetz für das Land Schleswig-Holstein (Drucksache 16/2437)

Thomas Rother:

Mehr Bürgerfreundlichkeit durch einheitliche Standards und Systeme

Mit dem Entwurf eines E-Government-Gesetzes legt uns die Landesregierung einen weiteren Meilenstein in der Umsetzung der E-Government-Strategie für Schleswig-Holstein vor. Die bisherige E-Government-Vereinbarung zwischen Landesregierung und kommunalen Landeverbänden ist in der Praxis leider weit- gehend gescheitert – also ist eine gesetzliche Regelung erforderlich geworden.

Verwaltungsmodernisierung umfasst eine Reihe von Einzelthemen, die nicht erst seit Bestehen der Großen Koalition bearbeitet werden, sondern in einer Großorganisation wie der öffentlichen Verwaltung ein Dauerthema sind. Ein we- sentliches Element davon ist das Electronic Government. Während manche Maßnahme der Verwaltungsmodernisierung eher in der öffentlichen Kritik steht, verfügt E-Government über eine erstaunlich große Akzeptanz. Wenn darüber be- richtet wird, wird nur positiv berichtet!

Eine zusätzliche Dynamik ist in diesem Bereich durch die Vorgabe der EU- Dienstleistungsrichtlinie in Bezug auf effektivere Verwaltungsverfahren ge- genüber Unternehmen der Dienstleistungsbranche entstanden, die bis Ende 2009 umzusetzen ist. Hierzu haben wir im Landtag schon mehrfach diskutiert und zur Umsetzung dieser Vorgabe wird uns ja auch noch ein weiterer Gesetz-



Herausgeber: Landeshaus SPD-Landtagsfraktion Postfach 7121, 24171 Kiel Verantwortlich: Tel: 0431/ 988-1305/1307 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Petra Bräutigam Fax: 0431/ 988-1308 Internet: www.spd.ltsh.de -2-



entwurf zur Bildung einer Anstalt des Öffentlichen Rechts vorzulegen sein. Diese Anstalt soll dann die Erledigung dieser Aufgabe koordinieren.

Beachtenswert ist das schon im Bericht der Landesregierung aus dem Jahr 2007 genannte Einsparpotenzial beim Vorantreiben von E-Government- Lösungen. Selbst wenn nur Teile davon realisiert werden können, amortisieren sich die Investitionen in geringer Zeit. Dazu ist es allerdings erforderlich, dass die verschiedenen Träger öffentlicher Aufgaben zusammenarbeiten und einheitliche Standards und Systeme verwenden. E-Government wird zu einem Schildbürgerstreich, wenn jede Kommune, jeder Kreis, jede Ebene unterschiedlich vorgeht, unterschiedliche Systeme für die gleiche Sache verwendet. Mancher wird die Beispiele zu den Verfahren zur Kfz.-Zulassung oder im Meldewesen kennen, deren Vielzahl und Inkompatibilität sich keine andere Branche leisten würde.

Mager sieht es auch immer noch in Bezug auf einen landesweiten Formularser- vice aus. Genauso ist die Möglichkeit, Behördenangelegenheiten per Internet – also ähnlich E-Banking – zu regeln, in Schleswig-Holstein nur in bescheidenem Maße vorhanden – der Bund macht mit der DE-Mail vor, wie es gehen kann. Und das, obwohl immer mehr Bürgerinnen und Bürger über einen Internet-Anschluss verfügen und diesen auch zur Klärung von Behördenangelegenheiten nutzen möchten. Selbst ältere Umfragen sprechen von 69% der Bevölkerung, die dies wünschen, die gewerbliche Wirtschaft sowieso.

Daher ist es folgerichtig und sinnvoll, die Vernetzung der IT-Strukturen der verschiedenen Träger der Öffentlichen Verwaltung in Schleswig-Holstein durch ein E-Government-Gesetz zu regeln. So wird es möglich, die verschiedenen Ver- fahren verbindlich aufeinander abzustimmen. So können zudem Doppelerfas- sungen vermieden, Fehlerquellen identifiziert und die Verfahrensabwicklung be- -3-



schleunigt werden. Bürgerinnen und Bürger können dann viele Verwaltungs- dienste landesweit nutzen.

Zu wahren sind dabei natürlich die Belange des Datenschutzes und die Eigen- ständigkeit der verschiedenen Verwaltungsträger. Zu letzterem wurde in der Ausgabe der „Gemeinde“ vom November 2008 gefragt: „Das E-Government- Gesetz für Schleswig-Holstein – Angriff auf die kommunale Selbstverwaltung?“ Der Autor des Artikels kommt schließlich zu dem Ergebnis, dass „der vom E- Governmentgesetz neben der Dienstleistungsrichtlinie ausgehende Impuls für eine Verwaltung der Zukunft in der Tat eine Chance ist, gute Verwaltung als Standortfaktor zu etablieren und Schleswig-Holstein – kooperativ – zu einen Vor- reiter in Sachen elektronischer Behördeninformation und Verfahrensabwicklung zu machen“, ohne dass die kommunale Selbstverwaltung gefährdet wird.

Und dieses Fazit ist wichtig, wenn man an die genannten Schwierigkeiten bei der Umsetzung auf rein freiwilliger Basis denkt. Daher kann der Abteilung von Herrn Schlie im Finanzministerium für die gute Arbeit an diesem Gesetz schon jetzt gedankt werden.

Bürger, Wirtschaft und Verwaltung werden gleichermaßen davon profitieren kön- nen, dass wir in Schleswig-Holstein hier im Bundesvergleich die Nase vorn ha- ben. Allerdings bleibt es eine Aufgabe, diese Standards nicht nur innerhalb des Bundeslandes, sondern möglichst bundesweit zu vereinbaren - aber das ha- ben andere zu erledigen.