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20.02.09
10:00 Uhr
SPD

Ralf Stegner: Kommunalwahlrecht für Ausländer: Vor 20 Jahren war Schleswig-Holstein Vorreiter

Presseinformation der SPD-Landtagsfraktion
Kiel, 19.02.2009, Nr.: 044/2008



Ralf Stegner:

Kommunalwahlrecht für Ausländer: Vor 20 Jahren war SH Vorreiter

Vor 20 Jahren, am 21. Februar 1989, verabschiedete der Schleswig-Holsteinische Landtag das Gesetz zur Änderung des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes, mit dem das Kommunalwahlrecht für Ausländer eingeführt wurde. Dazu erklärt der Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Dr. Ralf Stegner:

Mit der Einführung des kommunalen Wahlrechts für Ausländerinnen und Ausländer, das per Gesetz am 21. Februar 1989 vom Landtag mit den Stimmen der SPD-Fraktion und des SSW beschlossen wurde, begann in Schleswig-Holstein eine Ära fortschrittli- cher, liberaler Ausländerpolitik. Der in das bestehende Gesetz eingefügte Passus sah vor, dass dänische, irische, niederländische, norwegische, schwedische und schweize- rische Staatsangehörige unter bestimmten formalen Voraussetzungen wie Aufent- haltsdauer und -erlaubnis im Geltungsbereich des Grundgesetzes das Recht zur Stimmabgabe bei Kommunalwahlen erhalten sollten. Initiiert hatte die Änderung des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes der SSW-Landtagsabgeordnete Karl-Otto Meyer. Die Begründung für die Festlegung auf sechs Nationalitäten war, dass in diesen Län- dern Deutschen das Kommunalwahlrecht bereits gewährt wurde.

Aufgrund einer Klage der CDU-Bundestagsfraktion und der bayerischen Staatsregie- rung erklärte das Bundesverfassungsgericht allerdings das Kommunalwahlrecht für Ausländer in Schleswig-Holstein (und Hamburg) am 31. Oktober 1990 für mit dem Grundgesetz nicht vereinbar.



Herausgeber: Landeshaus SPD-Landtagsfraktion Postfach 7121, 24171 Kiel Verantwortlich: Tel: 0431/ 988-1305/1307 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Petra Bräutigam Fax: 0431/ 988-1308 Internet: www.spd.ltsh.de -2-



Dass es mit Vertrag von Maastricht, der 1993 in Kraft trat, dann nicht nur in Schleswig- Holstein, sondern bundes- und EU-weit eingeführt wurde, war für die SPD Schleswig- Holstein eine späte Genugtuung. Der Vertrag von Maastricht legte fest: „Jeder Unions- bürger mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit er nicht be- sitzt, hat in dem Mitgliedstaat, in dem er seinen Wohnsitz hat, das aktive und passive Wahlrecht bei Kommunalwahlen, wobei für ihn dieselben Bedingungen gelten wie für die Angehörigen des betreffenden Mitgliedstaates.“ Das wurde 1994 umgesetzt – die SPD Schleswig-Holstein war also mit der Gesetzesänderung 1989 ihrer Zeit fünf Jahre voraus gewesen.

Laut Statistikamt Nord leben in Schleswig-Holstein rund 134.000 Personen (Stand En- de 2007) mit ausländischer Staatsangehörigkeit, davon fast 45.800 mit der Staatsan- gehörigkeit eines EU-Mitgliedslandes. Von diesen sind rund 43.000 wahlberechtigt.

Die SPD befürwortet das kommunale Wahlrecht auch für Nicht-EU-Ausländer. Im Grundsatzprogramm, das die Partei auf dem Bundesparteitag am 28. Oktober 2007 in Hamburg beschlossen hat, heißt es: „Denen, die noch nicht die deutsche Staatsbür- gerschaft haben, aber schon längere Zeit hier leben, wollen wir das kommunale Wahl- recht geben, auch wenn sie nicht aus EU-Staaten kommen.“ Denn es ist nicht einzu- sehen, dass Menschen anderer Nationalität, die lange hier leben und ihre Pflichten z. B. als Steuerzahler erfüllen sowie Recht und Gesetz einhalten, das Wahlrecht ver- wehrt wird. Dieses eröffnet, gerade auf kommunaler Eben, die Chance der Teilhabe al- ler Bürgerinnen und Bürger am Geschehen und an der Gestaltung ihrer Gemeinde.