Claus Ehlers: Verbandsklagerecht für Tierschutzverbände ist ein zahnloser Tiger
AgrarpolitikNr. 053/09 vom 13. Februar 2009Claus Ehlers: Verbandsklagerecht für Tierschutzverbände ist ein zahnloser Tiger„Klagerechte der Verbände werden den Tierschutz nicht voranbringen“, stellte der agrarpoliti-sche Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Claus Ehlers, heute (12. Februar) angesichts der aktuellen Diskussion in Kiel fest.Offensichtlich hätten die Verbände inzwischen erkannt, dass die im Jahre 2002 erfolgte Auf-nahme des Tierschutzes in das Grundgesetz nicht den von ihnen erhofften Erfolg gebracht habe. Deshalb legten sie nun alle Erwartungen in ein Verbandsklagerecht. Das einseitige Setzen auf gerichtliche Auseinandersetzungen sei jedoch zum Scheitern verurteilt.Bisher habe kein einziges Bundesland, in dem Sozialdemokraten oder Grüne regierten bzw. mitregierten, den Tierschutzverbänden ein gesetzliches Klagerecht eingeräumt. Lediglich in Bremen sei den Verbänden das Recht zur „Feststellungsklage“ zugestanden worden. Die „Feststellungsklage“ wende sich ausschließlich gegen Verwaltungsentscheidungen, nachdem diese bereits getroffen worden seien und habe- bezogen auf Maßnahmen- keine aufschieben-de Wirkung.„Dieses Klagerecht ist ein zahnloser Tiger. Damit sind in Bremen, wie zuvor schon in anderen Bundesländern und auch im Bundesrat, rot-grüne Fraktionen mit ihrem Vorhaben „Verbands-klagerecht“ gescheitert“, erklärte Ehlers weiter. „Rot-Grün ist kraftvoll gestartet und als „Quax, der Bruchpilot“ Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de Seite 1/2 gelandet“. Die Hoffnung mancher Verbände, mit dem Klagerecht z. B. Tierversuche beenden zu können, würde nicht in Erfüllung gehen. Tierversuche erfolgten auf der Grundlage gesetzlicher Vorga-ben. Bei der Entwicklung sicherer Medikamente und Heilungsmethoden könne noch nicht vollständig auf Tierversuche verzichtet werden. Die neue Chemikalienverordnung der EU schreibe vor, dass anerkannte Ersatzmethoden Vorrang vor Tierversuchen hätten. Dieser Vor-rang müsse ausgeweitet werden. Voraussetzung seien jedoch Fortschritte bei der Entwicklung anerkannter Ersatzmethoden als Alternative zu Tierversuchen.Verstöße gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen könne jetzt schon jede Bürgerin und je-der Bürger zur Anzeige bringen. Eine Mitgliedschaft in einem Tierschutzverein sei dafür eben-so wenig erforderlich wie ein Verbandsklagerecht. In vielen Teilbereichen sei der Tierschutz bereits heute durch EU-Recht geregelt. Diese Rechtsnormen würden nicht vor deutschen Ge-richten unwirksam. Auch deshalb würde ein Verbandsklagerecht weitgehend ins Leere gehen und für den Tierschutz keinen Fortschritt bringen.„Der Tierschutz erfordert politische Entscheidungen, die Tiere als Mitgeschöpfe sehen. Prozesshansel helfen keinen Schritt weiter“, erklärte Claus Ehlers abschließend. Seite 2/2