Schuldenregelungen für Bund und Länder: Gemeinsame Erklärung der Vertreter der Landtage
12/2009 Kiel, 5. Februar 2009 Schuldenregelungen für Bund und Länder: Gemeinsame Erklärung der Vertreter der Landtage Kiel (SHL) – Gemeinsame Erklärung der Vertreter der Landtage zur heutigen abschließen- den Klausurtagung der Föderalismuskommission II in Berlin: Die Vertreter der Landtage - sind einmütig der Auffassung, dass Schuldenregelungen für Bund und Länder nur ge- troffen werden können, wenn sie gleichzeitig im Grundgesetz und den Länderverfas- sungen verankert werden. Andernfalls würde das Budgetrecht der Landtage einseitig durch den Bund eingeschränkt. Nur für den Bundeshaushalt kann der Bund entspre- chende Beschlüsse fassen; - lehnen veränderte Abstimmungsregeln im Bundesrat ab; - sind der Überzeugung, dass Schuldenregeln für die Länder nur dann möglich sind, wenn sie begleitet werden von Konsolidierungshilfen und einer fairen Altschuldenrege- lung, die alle Länder mittragen können. Martin Kayenburg Dr. Ralf Stegner Winfried Kretschmann Dr. Matthias Rößler Wolfgang Drexler Schleswig-Holsteinischer Landtag, Postfach 7121, 24171 Kiel ▪ V.i.S.d.P.: Annette Wiese-Krukowska, awk@landtag.ltsh.de, Tel. 0431 988 - 1116 oder 0160 - 96345209; Fax 0431 988-1119 ▪ www.sh-landtag.de → Presseticker