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05.02.09
14:37 Uhr
Landtag

Schuldenregelungen für Bund und Länder: Gemeinsame Erklärung der Vertreter der Landtage

12/2009 Kiel, 5. Februar 2009


Schuldenregelungen für Bund und Länder: Gemeinsame Erklärung der Vertreter der Landtage
Kiel (SHL) – Gemeinsame Erklärung der Vertreter der Landtage zur heutigen abschließen- den Klausurtagung der Föderalismuskommission II in Berlin:

Die Vertreter der Landtage - sind einmütig der Auffassung, dass Schuldenregelungen für Bund und Länder nur ge- troffen werden können, wenn sie gleichzeitig im Grundgesetz und den Länderverfas- sungen verankert werden. Andernfalls würde das Budgetrecht der Landtage einseitig durch den Bund eingeschränkt. Nur für den Bundeshaushalt kann der Bund entspre- chende Beschlüsse fassen; - lehnen veränderte Abstimmungsregeln im Bundesrat ab; - sind der Überzeugung, dass Schuldenregeln für die Länder nur dann möglich sind, wenn sie begleitet werden von Konsolidierungshilfen und einer fairen Altschuldenrege- lung, die alle Länder mittragen können.


Martin Kayenburg Dr. Ralf Stegner Winfried Kretschmann Dr. Matthias Rößler Wolfgang Drexler



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