Ekkehard Klug: Auch das novellierte Kindertagesstättengesetz wirft in der praktischen Anwendung weiterhin Fragen auf - Große Koalition muss nacharbeiten
FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Nr. 028/2009 Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Kiel, Donnerstag, 29. Januar 2009 Stellvertretender Vorsitzender Dr. Ekkehard Klug, MdL Kindertagesstättengesetz/Gebührenfreiheit Parlamentarischer Geschäftsführer Günther Hildebrand, MdL Ekkehard Klug: Auch das novellierte Kindertages- stättengesetz wirft in der praktischen Anwendung weiterhin Fragen auf - Große Koalition muss nacharbeiten -Heute wurde in zweiter Lesung die Änderung des Kindertagesstättengesetzes (TOP 7a) mit den Stimmen von CDU, SPD und SSW die Beitragsfreiheit für Kinder im letzten Kindergartenjahr bis zum 1. August 2009 verschoben. Gleichzeitig wird mit dem Verweis auf § 14 Absatz 1 Schulgesetz festgeschrieben, dass das Kindergarten- jahr am 31. Juli eines jeden Jahres endet. Hierzu sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Dr. Ekkehard Klug:„Die Große Koalition hätte gut daran getan, auf eine Verschiebung der Beitrags- freiheit des letzten KiTa-Jahres bis zum 1. August zu verzichten. Nur so wäre es möglich gewesen, in diesem Jahr noch ein überzeugendes Signal zugunsten einer stärkeren Förderung von Familien mit Kindern zu setzen. Die FDP-Landtagsfraktion lehnt den Gesetzentwurf ab“, so Klug.Im Hinblick auf die jetzt erfolgte Gesetzesänderung und den zusätzlich eingeführten Hinweis, dass der in § 25 Absatz 4 KiTaG festgeschriebene „Schuleintritt“ nach § 14 Absatz 1 SchulG am 1. August eines jeden Jahres erfolgt, wies der liberale Bildungspolitiker auf neue Probleme auf, die dadurch den Eltern vor Ort erwachsen könnten:„Diese Stichtagsregelung soll zu mehr Rechtsklarheit und Rechtssicherheit – sowohl für die Eltern als auch für die Träger der Kindertageseinrichtungen – beitragen. Dennoch muss allen bewusst sein, dass eine solche Regelung zur Folge hat, dass Eltern zur Überbrückung der Zeit vom 1. August bis zum ersten Schultag – in der Regel über die Sommerferien – ihre Kinder nur noch beitragspflichtig in einer Kindertagesstätte unterbringen können.Darüber hinaus ist es von der Situation abhängig, ob für diese Kinder überhaupt noch ein Betreuungsplatz besteht – die Träger der Kindertageseinrichtungen sind nicht mehr verpflichtet, für diese Kinder einen Platz freizuhalten, da es sich um Schulkinder und nicht (mehr) um Kindergartenkinder handelt.Auch die Höhe des Beitrages, die für die Betreuung dieser Schulkinder von Seiten der Träger geltend gemacht werden kann, ist noch offen. Schließlich entfällt bei Schulkindern der Finanzierungsanteil des Landes für das pädagogische Personal.Die Landesregierung muss daher rasch einen weiteren Gesetzentwurf zur Änderung des KiTa-Gesetzes einbringen, um all diese negativen Folgen und Belastungen der Eltern, die sich aus der jetzigen Rechtslage ergeben, abzustellen“, so Klug abschließend. Christian Albrecht, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/