Heiner Garg: "Pleiten, Pech und Pannen der Großen Koalition - und kein Ende"
FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Nr. 010/2009 Stellvertretender Vorsitzender Dr. Ekkehard Klug, MdL Kiel, Freitag, 16. Januar 2009 Parlamentarischer Geschäftsführer Günther Hildebrand, MdLSoziales/Kindertagesstätten/Gebühren/Gebührenfreiheit www.fdp-sh.de Heiner Garg: „Pleiten, Pech und Pannen der Großen Koalition – und kein Ende“ Im Rahmen des Haushaltsstrukturgesetzes 2009/2010 wurde der Besuch einer Kindertagesstätte im letzten Jahr vor Schuleintritt beitragsfrei gestellt. Diese Beitragsfreiheit sollte ab dem 1. August 2009 gelten. Bei der Formulierung dieses Gesetzes wurde allerdings versäumt, diesen Stichtag zu verankern. Aufgrund dieser fehlenden Festschreibung gilt die Beitragsfreiheit mit Inkrafttreten des Gesetzes, d.h. ab dem 1. Januar 2009.Hierzu sagte der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Dr. Heiner Garg:„Alle Eltern, deren Kinder derzeit eine Kindertagesstätte im letzten Jahr vor Schuleintritt besuchen, ermuntere ich, eine Befreiung von der Beitragspflicht bei ihrem Einrichtungsträger zu beantragen. Sie können sich hierbei auf § 25 Abs. 4 Kindertagesstättengesetz als gültige Anspruchsgrundlage berufen.Damit bewirkt der kaum noch zu ertragene handwerkliche Murks der Großen Koalition zum ersten Mal etwas Gutes“, so Garg.„Die Kommunen haben allerdings ein Problem. Nach der derzeitigen Gesetzeslage erhalten sie vom Land in 2009 lediglich 5/12 der notwendigen Ausgleichszuweisungen. Damit fehlen in 2009 20,4 Mio. Euro, die ihnen aufgrund des Konnexitätsprinzips aber zustehen.Die Landesregierung hat deshalb zwei Möglichkeiten: Entweder es werden die fehlenden 20,4 Mio. Euro im Rahmen eines Nachtragshaushalts nachfinanziert oder im Eilverfahren eine rückwirkende Änderung des Haushaltsstrukturgesetzes 2009/2010 bewirkt, die den Eltern den Anspruch auf Beitragsfreiheit ab dem 1. Januar 2009 wieder nimmt.Sollte die Große Koalition die Peinlichkeit begehen und die Beitragsfreiheit für die Zeit vom 1. Januar 2009 bis zum 31. Juli 2009 wieder aufheben wollen – dann ist eine Entschuldigung bei den Eltern fällig“, so Garg abschließend.Christian Albrecht, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2 Zum Hintergrund:Im Haushaltsstrukturgesetz zum Haushaltsplan 2009/2010 wurde in Artikel 6, Änderung des Kindertagesstättengesetzes, § 25 um die neuen Absätze 4 und 5 ergänzt. Festgeschrieben wurde in Absatz 4 Satz 1, dass die Träger der Kindertageseinrichtungen von den Personensorgeberechtigten „im letzten Jahr vor Schuleintritt eines Kindes“ (…) „keine Teilnahmebeträge oder Gebühren für eine Betreuungszeit von bis zu fünf Stunden an jedem Öffnungstag“ erheben dürfen. Eine Frist, dass diese Beitragsfreiheit erst ab dem 1. August 2009 gelten soll, fehlt. Auch in Artikel 12 wurde kein gesondertes Inkrafttreten dieser Neuregelung zum 1. August 2009 festgeschrieben. Den Kreisen und kreisfreien Städten werden in Artikel 3, Änderung des Finanzausgleichsgesetzes, in einem neu eingeführten § 31d Absatz 4 für das Jahr 2009 14,6 Mio. Euro zur Finanzierung der Beitragsfreiheit zugewiesen. Für das Jahr 2010 sind 35 Mio. Euro vorgesehen. In der Antwort der Landesregierung auf Fragen der FDP-Landtagsfraktion im Rahmen der Haushaltsberatungen zur Höhe der Ausgaben sowie zur konkreten Umsetzung des beitragsfreien KiTa-Jahres (Umdruck 16/3491) wurde neben der Berechnungsgrundlage u.a. mitgeteilt: „Für 2009 wurden 5/12 dieses Betrages angesetzt, weil das Kindergartenjahr am 1. August 2009 beginnt“.Christian Albrecht, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/