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10.12.08
17:04 Uhr
FDP

Günther Hildebrand: "Die Große Koalition schafft wieder ein Stück Demokratie und Bürgernähe ab!"

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Nr. 331/2008 Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Kiel, Mittwoch, 10. Dezember 2008 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Günther Hildebrand, MdL

Es gilt das gesprochene Wort!
Kommunales/Wahlrecht/Demokratie/Direktwahl der Landräte
Günther Hildebrand: „Die Große Koalition schafft wieder ein Stück Demokratie und Bürgernähe ab!“ In seinem Redebeitrag zu TOP 13 (Vorschaltgesetz zur Abschaffung der Direktwahl der Landräte) erklärte der kommunalpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Günther Hildebrand:
„Die FDP war schon immer für weitergehende Bürgerbeteiligung und für mehr Mitwirkungsrechte der Bürgerinnen und Bürger in Schleswig-Holstein.
In den 90er Jahren haben wir innerparteilich die Frage der Direktwahlen intensiv diskutiert und sind zu dem begründeten Ergebnis gekommen, dass nicht nur Landräte und hauptamtliche Bürgermeister direkt zu wählen seien, sondern auch die ehrenamtlichen Bürgermeister in den amtsangehörigen Gemeinden. Daran hat sich bis heute nichts geändert.
Folgerichtig sind wir deshalb gegen die Abschaffung der Direktwahl der Landräte. Eine Streichung der Direktwahl ist eine Beschneidung der demokratischen Rechte der Bürgerinnen und Bürger des Landes Schleswig- Holstein.
Alle Welt, - zumindest aber die Fraktionen im schleswig-holsteinischen Landtag - reden immer wieder davon, die Beteiligungs- und Mitwirkungs- rechte unserer Einwohnerinnen und Einwohner auszubauen, um damit der Politikverdrossenheit und der Frustration über staatliches handeln entgegen zu wirken.
Aber zum Teil sind das wohl nur Sonntagsreden. In dieser Situation fällt den großen Koalitionsfraktionen nichts Besseres ein, als demokratische Rechte der Bürgerinnen und Bürger zu streichen.
Für uns völlig unverständlich, denn die Direktwahl hat sich bewährt. So gab es in den letzten Jahren mehrere Wahlergebnisse, mit denen nicht der Kandidat der Mehrheitsfraktion im jeweiligen Kreistag von den Wahlberechtigten als Landrat gewählt wurde, sondern ein anderer Kandidat
Christian Albrecht, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2 oder eine andere Kandidatin. Das zeugt von einem ausgeprägten Differenzierungsvermögens der Wählerinnen und Wähler.
In diesem Zusammenhang erinnere ich gern an eine Landratswahl, bei der der Kandidat der Fraktion, die über die absolute Mehrheit im Kreistag verfügte, nur unter ferner liefen abschnitt und schon im ersten Wahlgang gescheitert war und ausschied. Bei einer Wahl durch den Kreistag wäre er jetzt Landrat.
Warum jetzt zum Thema Direktwahl ein Vorschaltgesetz? Was ist eigentlich in die CDU und SPD gefahren? Wie man so hört, sollen durch die große Koalition Anfang nächsten Jahres die Gemeindeordnung und die Kreisordnung gravierend geändert werden. Das Vorschaltgesetz, wenn es denn während dieser Tagung beschlossen wird, ist eine Lex Pinneberg und Lex Steinburg.
Denn nur diese beiden Kreise sind vom Vorschaltgesetz betroffen. Dort sollte die Landratswahl zusammen mit der Europawahl am 7. Juni 2009 stattfinden. Die Wahlvorbereitungen hatten schon begonnen. Diese Wahlen, und nur diese Wahlen, wollen Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der Koalition, mit dem Vorschaltgesetz verhindern.
Die von Ihnen, und auch vom Ministerpräsidenten genannte Begründung der zu erwartenden geringen Wahlbeteiligung kann kein Grund sein.
Denn bei Landratswahlen mit mehreren Kandidaten oder einer Durchführung der Wahl zusammen mit einer anderen Wahl, gab es immer Wahlbeteiligungen vergleichbar mit anderen Wahlen.
Warum also jetzt die Eile, durch welche Motive werden Sie geleitet?
Es gibt nur eine Erklärung: CDU und SPD fürchten das Ergebnis!
Sie fürchten, dass die Wählerinnen und Wähler in den beiden Kreisen nicht so wählen, wie CDU und SPD es gern hätten. Da ist es doch wesentlich sicherer, in den Kreistagen die Landräte zu wählen. Das lässt auch Platz für Absprachen, z. B. nach dem Motto, in dem einen Kreis hat die eine Partei das Vorschlagsrecht, in dem anderen die andere, gelegentlich nennt man so etwas auch Kungelei.
Es gibt aber auch noch einen anderen Aspekt.
Was geschieht eigentlich in Segeberg? Wie auch SPD und CDU bekannt ist, laufen gegen die dortigen Landratswahlen derzeit mehrere Klagen. Was ist eigentlich, wenn die Gerichte zu der Auffassung gelangen, dass die dort durchgeführten Direktwahlen ungültig gewesen sind? Dann müsste doch nach dem vorliegenden Vorschaltgesetz die Direktwahl durch eine Kreistagsentscheidung nachgeholt werden. Welch’ ein Irrsinn!
Dass die SPD sich nun feiern lässt, die schon immer gewollte Abschaffung der Direktwahlen nun endlich durchgesetzt zu haben, wird sich gerade für Sozialdemokraten böse rächen. Sie werden feststellen, dass sie auf absehbare Zeit keinen einzigen Verwaltungschef mehr in den Landkreisen stellen werden. Ein hervorragender Erfolg des Landesvorsitzenden in den Verhandlungen.
Als Fazit kann festgehalten werden, dass heute insbesondere ein Feiertag für bei den Wählerinnen und Wählern gescheiterte Landratskandidaten im Landtag ist. Herr Kalinka kann nun doch noch hoffen, irgendwann Landrat im Kreis Plön zu werden
Allerdings ist uns der Preis für diese Stellenbesetzungsmaßnahme schlichtweg zu hoch.“

Christian Albrecht, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/