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13.11.08
09:58 Uhr
SPD

Thomas Rother: Chance zu Verbesserungen der Standards nutzen

Presseinformation der SPD-Landtagsfraktion
Kiel, 12.11.2008, Nr.: 268/2008



Thomas Rother:

Chance zu Verbesserungen der Standards nutzen

Zur 1. Lesung des Gesetzes zur Neuregelung des Beamtenrechts in Schleswig- Holstein heute im Landtag erklärt der beamtenpolitische Sprecher der SPD- Landtagsfraktion, Thomas Rother:

Die Begrenzung der Fachrichtungen im Laufbahnrecht und die Reduzierung auf zwei Laufbahngruppen, die stärkere Berücksichtigung des Leistungsprinzips durch eine An- rechnung von Zeiten außerhalb des öffentlichen Dienstes und die Erweiterung von Be- förderungsmöglichkeiten sowie die Steigerung der Mobilität durch Anerkennung aller erworbenen Befähigungen bei anderen Dienstherren sind die wesentlichen Neuerun- gen des Gesetzentwurfes.

Die Erhöhung der Lebensarbeitszeit entsprechend der gesetzlichen Rentenversiche- rung hat den Protest der Beamtengewerkschaften hervorgerufen und in bemerkens- werter Weise positive öffentliche Resonanz gefunden. Dieser Protest ist eher der schlechten Stimmung in der Beamtenschaft nach den Kürzungen bei Besoldung, Ver- sorgung und Beihilfe, der Verlängerung der Wochenarbeitszeit, dem Abbau von Plan- stellen und dem Nicht-Einhalten von Wahlversprechen oder der Veränderung des Koa- litionsvertrages zu ihren Lasten geschuldet.

Hinzu kommt, dass zwischen Arbeitnehmern und Beamten – gerade im kommunalen Bereich – mittlerweile so große Unterschiede in Arbeitszeit und Bezahlung entstanden



Herausgeber: Landeshaus SPD-Landtagsfraktion Postfach 7121, 24171 Kiel Verantwortlich: Tel: 0431/ 988-1305/1307 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Petra Bräutigam Fax: 0431/ 988-1308 Internet: www.spd.ltsh.de -2-



sind, dass Unfrieden entsteht. Lediglich im Bereich der Versorgung geht es der Beam- tenschaft immer noch besser als allen anderen Arbeitnehmern.

Der Protest weist aber auch auf einige Grundprobleme des öffentlichen Dienstes hin: • Die demografische Entwicklung – also sinkende Schülerzahlen - wird die Anforde- rungen an die Aus- und Fortbildung verändern und die Konkurrenzsituation zur pri- vaten Wirtschaft verstärken. • Das Leistungsprinzip wird wie in den Arbeitnehmertarifverträgen noch stärkere Be- rücksichtigung finden müssen. • Die Durchlässigkeit der Laufbahnen, insbesondere beim Übergang vom mittleren in den gehobenen Dienst muss erhalten bleiben, zumal der Zugang zum Studium oh- ne Abitur oder Fachhochschulreife ja nun bundesweit erleichtert werden soll. Das muss auch für den öffentlichen Dienst gelten. • Die berufliche Mobilität darf nicht durch Nachteile bei Besoldung und Versorgung bestraft werden. • Ein späterer Einstieg in die Berufe des öffentlichen Dienstes darf ebenso nicht durch Besoldungs- und Versorgungsnachteile unattraktiv werden.

Es gibt also auch nach diesem Landesbeamtenrechtsneuregelungsgesetz noch weite- re Baustellen im öffentlichen Dienstrecht. Zudem haben wir noch mit der Frage der Prüfung der gesundheitlichen Eignung für den Beamten auf Lebenszeit und der Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnern mit Eheleuten im Bereich Besol- dung und Versorgung zwei Bringschulden zu erfüllen.

Und im Haushaltsverfahren werden wir hoffentlich eine Lösung für die Versorgungs- ausgleichszahlung für Vollzugsbeamte und die Sonderzahlungsregelung für Anwärter finden, wie bereits eine Lösung für die Anwärterbezüge im Justizvollzug gefunden worden ist. -3-



Im Ausschussverfahren ist auch die Frage der Stärkung der Beteiligungsrechte der Gewerkschaften zu bearbeiten. Da für Beamte keine Tarifverträge geschlossen wer- den, haben die Gewerkschaften einen Anspruch darauf, dass dies an anderer Stelle ausgeglichen wird.

Darüber hinaus ist auch die Frage der Mindestdauer für eine weitere Beförderung und die Frage der Erweiterung der Regelbeurteilungszeiträume diskussionswürdig. Die Beamtinnen und Beamten arbeiten genauso fleißig und gewissenhaft wie andere Ar- beitnehmer. Das Treueverhältnis zu ihren Dienstherren wurde durch viele Einschrän- kungen strapaziert.

Mit einem neuen Beamtenrecht haben wir die Chance, zumindest bei den Rahmenbe- dingungen Standardverbesserungen vorzunehmen. Der norddeutsche Rahmen engt dabei nicht ein, sondern ermöglicht es vielmehr, Vergleiche, wie man es noch besser machen kann, vorzunehmen und in die Tat umzusetzen.